Verträge für Mobilfunk stecken voller Überraschungen. Sicher ist, dass nicht wenige Kunden täglich gegen Vertragsbedingungen verstoßen dürften. Kann das für die unbedarften Verbraucher teuer werden?

Sicher ist, dass nicht wenige Kunden täglich gegen Vertragsbedingungen verstoßen dürften, die sich die Anbieter aus sehr unterschiedlichen Gründen haben einfallen lassen. Da wäre zum Beispiel die Telekom, die bei ihren "kleinen" Smartphone-Tarifen "Complete Mobil S" und "Complete Mobil M" darauf hinweist, dass die Nutzung IP-vermittelter Sprachtelefonie (Voice-over-IP) "nicht Gegenstand des Vertrags" sei.
Etwas schärfer formuliert heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die "Base"-Internet-Flatrates von E-Plus, dass ebendies "unzulässig" sei. Bei Telefonica o2 ist die Nutzung von Voice-over-IP und auch Video-over-IP erst ab dem Tarif "o2 Blue All-in L" inklusive.Dieser kostet über 30 Euro pro Monat. Bei den "Red"-Smartphone-Tarifen von Vodafone ist Peer-to-Peer-Kommunikation "nicht gestattet". Dienste wie Skype, die diese Technik nutzen, sollen also offensichtlich nicht genutzt werden.
Was aber passiert, wenn der Nutzer all diese Hinweise ignoriert oder womöglich die Fußnoten nie gelesen hat? Schlechte Nachrichten gibt es von der Telekom: Wer einen Tarif bucht, der die Nutzung von VoIP nicht explizit einschließt, wird diesen Kommunikationskanal nicht nutzen können, sagt Dirk Wende vom Bonner Unternehmen.
Dieser Ausschluss bestimmter Kunden sei für die Telekom möglich, da man ohne größeren technischen Aufwand erkennen könne, wenn ein Nutzer eine VoIP-Anmeldung starten möchte bzw. diese nutzt. Für rund zehn Euro extra pro Monat schaltet die Telekom den Zugang auch für jene Kunden frei, deren Vertrag diese Option nicht beinhaltet.
Von einer sogenannten Deep Packet Inspection (DPI), bei der alle durch die Leitungen laufenden Datenpakete systematisch ausgewertet werden, will keiner der Mobilfunkunternehmen etwas wissen. Dies würde sich auch mit der hierzulande geltenden Datenschutzgesetzgebung nicht vertragen, heißt es unter anderem von Telefonica o2.
Spoiler Whatsapp funktioniert in allen Netzen:
Doch was bezwecken die Mobilfunkunternehmen mit ihren Richtlinien und Bestimmungen per Fußnote? Thorsten Hoepken von Vodafone spricht von Formulierungen, die teilweise über Jahre hinweg immer wieder übernommen und oftmals nur leicht abgewandelt worden seien. Die Folgen für den Kunden bei Verstößen seien "eher theoretischer Natur", schon alleine deshalb, weil man ja nicht prüfen könne, welche Dienste ein Nutzer tatsächlich über seine Internetverbindung per Smartphone nutzt.

Whatsapp oder die Messenger-App von Facebook funktionieren also bei allen Mobilfunkanbietern, auch wenn die Telekom-Tochter Congstar sogar die Nutzung des Instant Messaging als "nicht Gegenstand des Vertrages" deklariert und somit offensichtlich unterbinden möchte. Die an das Kölner Unternehmen übersandten Fragen nach den Gründen für diese Politik blieben unbeantwortet.

Bei Vodafone heißt es, man verfolge in erster Linie das Ziel, für all seine Kunden eine gewisse Dienstqualität sicherzustellen. Aus diesem Grund sei es sinnvoll, von vorneherein auszuschließen, dass wenige Nutzer die infrastrukturellen Ressourcen über die Maßen beanspruchen und somit andere Kunden benachteiligen: "Primär geht es darum, solche Personen davon abzuhalten, das Funktionieren des Mobilfunknetzes zu gefährden", sagt Hoepken.


Spoiler Netzqualität für Skype nicht immer ausreichend:
Auch weist er darauf hin, dass die hier angesprochenen Tarife allein für Privatkunden konzipiert sind, nicht für geschäftliche Zwecke. Dass die Mobilfunkunternehmen nicht daran interessiert sind, dass Textmitteilungen im großen Stil als automatisierter Spam per Maschine versendet werden, zeigt auch eine Passage aus dem Fußnoten-Bereich von Congstar: "Ausschließlich private Nutzung und persönliche Eingabe der SMS erlaubt."

Dass das Kommunizieren per VoIP-Anwendung nicht immer das Maß der Dinge sein muss, wird in der Mobilfunkbranche gerne betont. Während bei der klassischen, leitungsvermittelten Telefonie immer eine Mindestsprachqualität sichergestellt sei, ist dies bei der normalen Internet-Telefonie, die über die öffentliche Infrastruktur verschickt wird, also zum Beispiel bei der Nutzung von Skype, nicht automatisch der Fall.

Hier entscheidet die Auslastung des Internets maßgeblich darüber, ob ein Gespräch qualitativ einwandfrei oder eher ruckelig vonstatten geht. Schon deshalb lohnt es sich, zum Telefonieren wann immer möglich die reguläre, altmodische Telefonoption jedes Smartphones zu verwenden. Genau das wird derzeit immer günstiger, denn weil viele Nutzer immer weniger telefonieren und SMS versenden, allerdings zunehmend Datenvolumen verbrauchen, stellen die Mobilfunker offensichtlich ihre Tarife um. Sprachminuten und Kurzmitteilungen sind im Pauschalpreis immer öfter unlimitiert verfügbar, wohingegen die Größe des gebuchten Hochgeschwindigkeits-Datenvolumens und die Datengeschwindigkeit über den Preis entscheiden.


Spoiler Kopplung mit dem Laptop verboten:
Überschreitet ein Kunde eine gewisse Grenze an Datenvolumen pro Monat, wird das Surfen im Netz zur Geduldsprobe. Man spricht dann von einer vom Anbieter durchgesetzten Drosselung. Diese technische Barriere dürfte auch maßgeblich dazu beitragen, dass eine exzessive Datennutzung, wie sie zum Beispiel durch die Nutzung von Filesharing-Programmen auftreten kann, bei den meisten regulären Smartphone-Tarifen quasi unterbunden wird. Abgesehen davon dürfen die meisten Power-Nutzer große Dateien ohnehin eher zu Hause per DSL-Anschluss laden als über eine sogenannte Daten-Flatrate, die das Smartphone nach Erreichen von etwa 500 MB pro Monat ausbremst.

Ähnlich wie bei VoIP- und Messaging-Diensten ist auch das sogenannte Tethering eine Funktion, die so mancher Mobilfunkanbieter gerne per Fußnote anspricht – und verbietet. Hierbei handelt es sich um die Verbindung eines Smartphones mit einem anderen Computer, wobei beide sich die Internetverbindung des Mobilgeräts teilen.

Wenn sich Kunden nicht gerne in einer rechtlichen Grauzone aufhalten, rät Vodafone-Mann Hoepken zur Aufbuchung von Tarifbausteinen. Dann sei die Nutzung von Tethering vom Anbieter explizit erlaubt. Dies gilt zum Beispiel bei Vodafone auch für die Nutzung von Voice over IP, das für bestimmte Tarife quasi legal geschaltet werden kann.

Befindet sich der Smartphone-Nutzer in einem WLAN-Netz, kann er VoIP-Telefonie ohne Einschränkungen nutzen. Die Bestimmungen in den Fußnoten gelten nur für Verbindungen, die über die Datenschnittstelle eines Mobilfunkanbieters zustande kommen


Quelle: Mobilfunk : Die kleingedruckten Tücken der Smartphone-Verträge - Nachrichten Geld - Verbraucher - DIE WELT

Da sieht man mal wieder mit was für Tücken man es zu tun hat, wenn man mal aus Faulheit die kleingedruckten AGB's nicht liest (die sind meistens auch noch mehere Seiten lang). Ich glaube auch kaum das jemand bei einem Abschluß diese an ORT und Stelle durchliest, selbst zuhause legt man sie in die Ecke und schon tappt man evtl. in eine Falle...

mfg