An der Hechelstraße in Reinickendorf ist in der Nacht zum Sonntag ein Jugendlicher erstochen worden.
Quelle: Polizei Berlin: Räuber bei Rangelei erstochen | Berlin*- Berliner ZeitungZusammen mit zwei Komplizen hatte er dort einem 43-Jährigen aufgelauert, um ihn auszurauben. Der Mann, der von zu Hause kam und auf dem Weg in eine Videothek war, sollte der Bande Geld und Wertsachen übergeben. Das lehnte er ab. Daraufhin bedrohten ihn die Jugendlichen. Als einer von ihnen auf den Mann eintrat, zog der 43-Jährige ein Messer und verteidigte sich.
Während des Gerangels erlitt der 18-jährige mutmaßliche Haupttäter einen Stich in den Oberkörper. Der Angegriffene alarmierte sofort die Feuerwehr. Ein Notarzt konnte dem Jugendlichen jedoch nicht mehr helfen. Polizisten nahmen die beiden 18-Jährigen sowie den Messerstecher fest. Sie kamen am Sonntag wieder frei. Fluchtgefahr bei den Jugendlichen bestehe nicht, und der Mann habe offenbar aus Notwehr gehandelt, hieß es. Die Ermittlungen dauern an.
Das nennt man ganz klar Notwehr, nur würde mich mal interessieren um was für ein Messer es sich gehandelt hat, denn Messer sind doch verboten in der Öffentlichkeit oder täusche ich mich da?
Notwehr halte ich auch unter dem Aspekt für gerechtfertigt da es sich um mehere Angreifer gehandelt hat und diese als erstes zugeschlagen haben. Es gibt zwar die Regel der Verhältnismässigkeit aber aufgrund der Mehrzahl der Angreifer ist das Messer wohl zur Selbstverteidigung gerechtfertigt, wenn auch fragwürdig warum führt man ein Messer mit sich rum?
Sollte dass so korrekt sein, würde ich mich nicht wundern wenn demnächst jeder mit einem Messer umläuft, so wie die Frauen Pfefferspray einsetzen dürfen zum Selbstschutz führt der Mann zur Selbstverteidigung ein Messer mit sich...
mfg
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