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Thread: Polizei Berlin: Räuber bei Rangelei erstochen

  1. #1
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    Polizei Berlin: Räuber bei Rangelei erstochen

    An der Hechelstraße in Reinickendorf ist in der Nacht zum Sonntag ein Jugendlicher erstochen worden.

    Zusammen mit zwei Komplizen hatte er dort einem 43-Jährigen aufgelauert, um ihn auszurauben. Der Mann, der von zu Hause kam und auf dem Weg in eine Videothek war, sollte der Bande Geld und Wertsachen übergeben. Das lehnte er ab. Daraufhin bedrohten ihn die Jugendlichen. Als einer von ihnen auf den Mann eintrat, zog der 43-Jährige ein Messer und verteidigte sich.
    Während des Gerangels erlitt der 18-jährige mutmaßliche Haupttäter einen Stich in den Oberkörper. Der Angegriffene alarmierte sofort die Feuerwehr. Ein Notarzt konnte dem Jugendlichen jedoch nicht mehr helfen. Polizisten nahmen die beiden 18-Jährigen sowie den Messerstecher fest. Sie kamen am Sonntag wieder frei. Fluchtgefahr bei den Jugendlichen bestehe nicht, und der Mann habe offenbar aus Notwehr gehandelt, hieß es. Die Ermittlungen dauern an.
    Quelle: Polizei Berlin: Räuber bei Rangelei erstochen | Berlin*- Berliner Zeitung

    Das nennt man ganz klar Notwehr, nur würde mich mal interessieren um was für ein Messer es sich gehandelt hat, denn Messer sind doch verboten in der Öffentlichkeit oder täusche ich mich da?
    Notwehr halte ich auch unter dem Aspekt für gerechtfertigt da es sich um mehere Angreifer gehandelt hat und diese als erstes zugeschlagen haben. Es gibt zwar die Regel der Verhältnismässigkeit aber aufgrund der Mehrzahl der Angreifer ist das Messer wohl zur Selbstverteidigung gerechtfertigt, wenn auch fragwürdig warum führt man ein Messer mit sich rum?

    Sollte dass so korrekt sein, würde ich mich nicht wundern wenn demnächst jeder mit einem Messer umläuft, so wie die Frauen Pfefferspray einsetzen dürfen zum Selbstschutz führt der Mann zur Selbstverteidigung ein Messer mit sich...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2

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    Messer sind in Deutschland in der Öffentlichkeit erlaubt, außer: Man kann sie mit einer Hand öffnen, Balisong (Butterfly-Messer), Fallmesser, Springmesser etc. oder die Klinke überschreitet eine gewisse Länge ich mein es sind 10-14 cm habs grad nicht im Kopf.

    Ausgenommen sind natürlich Wurfmesser, denn das sind Wurfwaffen und die darf man in der Öffentlichkeit nicht mit sich führen.
    Last edited by leus; 18.02.13 at 11:55.
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  3. #3

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    Klingenlänger über 8,5 cm ist verboten, beidseitig geschliffene Klingen und sogenannte "ein Hand" Messer wie leus schon schrieb sind verboten.

    Was im gegensatz legal und sogar offen mitgeführt werden darf, sind Polycarbonat Schlagstock oder auch "Abwehrstock" und "Totschläger" genannt.
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  4. #4
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    Totschläger sind verboten, das ist was ganz anderes als ein Schlagstock...

    ---------- Post Merged at 15:30 ---------- Previous Post was at 15:29 ----------

    Totschläger sind verboten, das ist was ganz anderes als ein Schlagstock... Und selbst die darf man nicht führen.
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  5. #5

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    Ich führe aber nun seit mehr als 3 Jahren einen Polycarbonat Teleskopstock im Auto mit und wurde schon desöfteren mit dem Stock im Handschuhfach kontrolliert, jeder sagte mir die biegsamen seien erlaubt, nur nicht die starren wie z.B. aus Metall
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