Wer sich in der Raucherpause während der Arbeit verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Denn Rauchen sei Privatsache, urteilte das Berliner Sozialgericht.

Sturz in der Raucherpause – wem das passiert, hat nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts zwar Pech gehabt, aber keinen Arbeitsunfall. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit gebe es auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, entschieden die Richter.
Mit dem Urteil vom 23. Januar wurde die Klage einer Pflegehelferin aus einem Berliner Seniorenheim abgewiesen, die Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erzwingen wollte (S 68 U 577/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Urteil: Verletzung in der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall | Karriere | ZEIT ONLINE

Das Urteil: Urteil > S 68 U 577/12 | Sozialgericht Berlin | Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall < kostenlose-urteile.de

Einerseits richtig, wobei man hier aufpassen muss wie künftig Pausenunfälle die nichts mit Rauchen zu tun haben behandelt werden!

Es gibt ja tarifliche gesetzliche Pausen die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, was passiert wenn ich auf den Weg zum Kaffeeautomaten, Kantine oder wo auch immer stürze, was mir ja auch ausserhalb der tariflichen Pause jederzeit passieren kann, man denke nur mal auf den Weg zur Toilette usw.

Ich hoffe dass es sich hier nicht um einen sogenannten Kaugummi-§ handelt dem man willkürlich abhandeln kann. Die Berufsgenossenschaft versucht schon seit Jahren das die Wegstrecke zur Arbeit und Nachhause (zählt ja noch als Arbeitsunfall) rausgenommen wird und es nicht über die Berufsgenossenschaft läuft, hier muss man aufpassen dass es ihnen nicht gelingt...


mfg