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Thread: Rundfunkbeitrag laut Gutachten verfassungswidrig - "GEZ-Steuer"

  1. #1
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    Rundfunkbeitrag laut Gutachten verfassungswidrig - "GEZ-Steuer"

    Ein juristisches Gutachten erklärt den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der Beitrag sei eine Abgabe auf "Raumeinheiten" und damit eine Steuer. Zudem sei er unvereinbar mit dem Gleichheitsgebot.

    Der neue Rundfunkbeitrag ist laut einem Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig. Ein HDE-Sprecher bestätigte der dpa am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.
    Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.
    Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
    Außerdem – so zitiert die Zeitung weiter – werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
    Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".
    Quelle: "GEZ-Steuer" : Rundfunkbeitrag laut Gutachten verfassungswidrig - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT

    Ein Gutachten wie wir es fast alle vermutet hätten, dass es nämlich verfassungswidrig ist!

    Aber wie fast bei jedem Gutachten ist diese Geschichte nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn mit Sicherheit wird es jetzt wieder Gegengutachten geben und dass ganze wird sich ziehen.
    Wer letztendlich mehr Geld/Macht hat wird sich mit seinem Gutachten durchsetzen und da sehe ich leider die "GEZ" im Vorteil.
    Genau auf dieses abschließende Urteil was sich durchsetzt wird als Grundlage für das Urteil in Karlsruhe sein. Hoffen können wir aber, dieser erste Schritt der jetzt gemacht wurde, ist nur ein Etappensieg und bis zum Sieg werden wohl noch einige Monate oder Jahre ins Land ziehen was bis dahin für alle ausser der GEZ von Vorteil sein dürfte...

    mfg

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  2. #2
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    Foo, Bar und die Haushaltspauschale

    Die neue Religionsgemeinschaft der "Nerdisten" will das Rundfunkbeitrags-Schlupfloch vor Gericht austesten

    Das vom Christihimmelsfahrtkommando und dem Humanistischen Pressedienst entdeckte theoretische Schlupfloch zur Vermeidung der neuen Rundfunkgebühr hat Anhänger gefunden: Der Düsseldorf Bernd Liefert rief die Religionsgemeinschaft der Nerdistischen Schwestern und Brüder ins Leben gerufen, deren Mitglieder er nach § 5 Absatz 5 Nummer 1 des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags befreit wissen will, weil ihr Glaube das Wohnen in Wohnungen als Sünde ablehnt, weshalb sie nicht in solchen, sondern in "Microzentren" gemeldet sind, die "der Ausrichtung und Ausübung von Foo" dienen. Dieser "Foo" ist das Äquivalent zum christlichen Gottesdienst und umfasst alle Dinge "die ein Mensch für gewöhnlich Zuhause macht".
    Die Pflicht zum "Foo" ist (ebenso wie das Gebot "Tu jeden Tagen Bar") in den Zehn Geboten der Nerdisten festgeschrieben, die sonst weitgehend Stephen Levys Hackerethik entsprechen. Weiterhin beruft man sich in Glaubensfragen auf Wau Holland, Richard Stallman und eine "Große Headerschrift" – ein Witz, den man beim Focus offenbar nicht verstanden hat. Der Beitritt zur Religionsgemeinschaft ist ähnlich einfach wie bei den Kopimisten: Wer sich zugehörig fühlt, der gehört den Nerdisten an und kann dies per Mail mit dem Betreff "Rundfunkbeitrag einsparen" mitteilen oder auch nicht. Nach eigenen Angaben hat man mit 5000 Gläubigen in ganz Deutschland bereits mehr Anhänger als manche Freikirche.
    Quelle: Foo, Bar und die Haushaltspauschale | Telepolis

    Da muß man schon Nerd genug sein um sich als Religionsgemeinschaft zu bezeichnen, aber letztendlich ändert sich ja für ca. 90% der ehemaligen GEZ-Bezahler nichts, ausser das sich der Namen ändert...


    mfg

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  3. #3
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    bin ja mal gespannt, ob das auch bei privatwohnungen funktioniert.
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    Respekt dieser Reichtum an Phantasie ist überwältigend und mit der Religion sowie "Imbissbuden" wurde seit Menschengedenken schnelles Geld verdient.....der Glauben an das tägliche Foo.

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    GEZ Musterschreiben – Bernd Höcker – Erste Erfolge gegen den Rundfunkbeitrag

    Widerspruch gegen den Beitragsbescheid

    vom 1.6.2013 – Eingang 7.6.2013

    Der bei mir am 7.6.2013 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.


    Begründung

    Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.

    Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

    Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!

    Es ist bedauerlicher Weise festzustellen, dass der Gesetzgeber den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht überprüft hat, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer Äußerung des Medienpolitischen Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum, hervor, die er mir gegenüber schriftlich gemacht hat. Zitat:

    „Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe besser gestellt sein.“

    Dies ist, wie Sie selber wissen, falsch. Da Herr Wankum seine Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der Gesetzgebung beteiligten CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in den Landesparlamenten werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der „Sozialen Gerechtigkeit“ wie Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!

    Auch die exorbitanten Gagen und Gehälter, die Sie Ihren Mitarbeitern und Fernseh-„Stars“ gönnen, sind mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld wegnehmen, unter dem Existenzminimum leben müssen.

    Nun zu einem ganz anderen Punkt: Sie verletzen fortwährend den Rundfunkstaatsvertrag, der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und Nebenpflichten vorsieht. Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10 RfStV, die ich Ihnen hiermit in Erinnerung bringen möchte:

    § 3: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.“

    § 10: „Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“
    Quelle und mehr: GEZ Musterschreiben – Bernd Höcker – Erste Erfolge gegen den Rundfunkbeitrag | volksbetrug.net

    und Sixt hat auch gerade eine Klage gegen die GEZ am laufen - GEZ soll fallen: Sixt bläst zum Angriff gegen

    mal sehen wie erfolgreich die Klagen gegen diesen gebührenwahn sind...

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    Fast ein Milliarde mehr eingenommen - Rundfunkbeitrag könnte sinken

    Der obligatorische Rundfunkbeitrag von 17,89 Euro pro Haushalt hat erst Anfang des Jahres die Rundfunkgebühren ersetzt, da ziehen Politiker bereits eine Senkung des Betrags in Betracht. Für sie ist das neue Modell ein voller Erfolg.

    Stanislaw Tillich hatte zuvor in Aussicht gestellt, dass der Beitrag bis zu einem Euro pro Monat zurückgehen könnte. Derzeit zahlt ein Haushalt monatlich 17,98 Euro. Einen Zeitpunkt nannten beide Politiker nicht.
    Der Rundfunkbeitrag hatte die bisherige Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 ersetzt. Seither ist jeder deutsche Haushalt zur Zahlung verpflichtet, egal ob dort ein Empfangsgerät steht oder nicht. Allerdings muss nur noch eine Person pro Privathaushalt zahlen. Die Höhe blieb unverändert. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit, befreit zu werden oder einen ermäßigten Satz zu zahlen. Kritik am Beitrag gab es beispielsweise von Unternehmen mit vielen Filialen.
    Dreyer hält eine Entlastung von denjenigen für möglich, von denen die Mehreinnahmen kommen. "Es steht das Versprechen der Länder, die zusätzlichen Beitragseinnahmen genau zu evaluieren, um zu sehen, aus welchen Bereichen - Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Institutionen - Mehreinnahmen kommen und dort dann gezielt für Entlastung zu sorgen."
    Tillich sagte, er habe sich zu diesem Thema schon mit anderen Kollegen abgestimmt. Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann von der CDU, werde alle Vorkehrungen treffen, damit man Anfang 2014 darüber sprechen könne. Eine ARD-Sprecherin sagte dazu: "Wir sind mitten in einem laufenden Verfahren, das vertraulich ist. Wir können das nicht kommentieren."
    Quelle: Fast ein Milliarde mehr eingenommen: Rundfunkbeitrag könnte sinken - n-tv.de

    Mich würde es nicht wundern wenn man hier auch mal wieder die großen Unternehmen entlastet, in dem man ihre Beiträge senkt bzw. sie komplett rausnimmt...

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