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Thread: Verwaltungsgerichte erwarten Klagen gegen Haushaltspauschale

  1. #1
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    Verwaltungsgerichte erwarten Klagen gegen Haushaltspauschale

    GEZ-Nachfolgestelle will ihre Daten im März mit denen der Einwohnermeldeämter abgleichen

    Die deutschen Verwaltungsgerichte rechnen erst danach mit Klagen von Betroffenen gegen den seit 1. Januar geltenden geräteunabhängigen "Rundfunkbeitrag", die sich zur Popularklage des Passauer Juristen Ermano Geuer hinzugesellen. In der Piratenpartei denkt man in diesem Zusammenhang schon über Hilfestellungen für Bürger nach und dem Focus zufolge lassen mehrere Handelsketten gerade prüfen, welche Erfolgsaussichten ein gerichtliches Vorgehen hat. Einigen Unternehmen droht durch die Umstellung angeblich eine Verachtzehnfachung ihrer Gebührenlast. Am Hamburger Verwaltungsgericht hält man es für "durchaus wahrscheinlich", dass Fragen dazu den Instanzenweg gehen und letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden werden.
    Möglicherweise werden sich Gerichte angesichts zunehmenden Unmuts über die (weitgehend ohne Rücksicht auf das Einkommen der Bürger erhobene) Pauschale auch intensiver mit der Frage beschäftigen müssen, was im Zeitalter des Informationsüberflusses "Grundversorgung" ist, und was nicht. Auch deshalb, weil manche Menschen die Finanzierung von Degeto-Produktionen (von denen sie sich ästhetisch beschmutzt fühlen, wenn sie in anderen Haushalten zufällig mit ansehen müssen) aus Gewissensgründen nicht mittragen wollen.
    Quelle: Verwaltungsgerichte erwarten Klagen gegen Haushaltspauschale | Telepolis

    Genauso wie im unteren Teil dieses Post's sehe ich es auch, Es ist doch ein Grundrecht auf Information und warum muss dieses nun verallgemeinert werden und es wird zwangskostenpflichtig ?

    Sollte es nicht so sein dass man Informationen wie Nachrichten nicht kostenlos empfangen kann, dass werden die wesentlichen Punkte einer möglichen Klage beim Bundesverwaltungsgericht sein.

    Alles andere was nicht mit reinen Informationen zu tun hat können sie ja zwangsweise als Pflichtgebühr dann einziehen und dass ohne den freien Willen eines einzelnen der zb. darauf verzichten möchte.

    Eine Freies Recht auf Auswahl gibt es nicht, denn die wird bei uns im demokratischen Deutschland immer mehr enteignet...

    mfg

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  2. #2

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Sollte es nicht so sein dass man Informationen wie Nachrichten nicht kostenlos empfangen kann, dass werden die wesentlichen Punkte einer möglichen Klage beim Bundesverwaltungsgericht sein.
    Das eh ich anders.

    Die Aufbereitung, Moderation und Sendung von Nachrichten kostet Geld. Kostelos geht alos nicht, und ab man das über GEZ-Gebühren oder über Steuern finanziert ist doch letztlich das gleiche.

    Ich frag mich immer, wer entschieden hat (und mit welcher Begründung), das für diese Grundversorgung mittlerweile an die 20 Fernsehsender und weit über 100 Radiosender erforderlich sind. Das hat doch nichts mehr mit Versorgung der Bevölkerung zu tun, sondern ist eine sich selbst verwaltende und unkontrollierte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

    Und die Politik sieht keinen Handlunsbedarf, weil es da reichlich gut dotierte Abstellplätze für verdiente Parteigenossen gibt.

    Ein Fernsehsender und 17 Radiostationen (für jedes Bundesland eines), okay. Alles was darüber hinausgeht, soll gefälligst selber schauen, wie es sich finanziert.
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  3. #3
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    Steigerung um rund 500 Prozent - Rossmann klagt gegen enorme Zwangsabgabe

    Wegen der neuen Zwangsabgabe steigen die Kosten der Drogeriekette Rossmann in enorme Höhen: Von 40 000 auf 200 000 Euro pro Jahr, das sind rund 500 Prozent mehr als die bisherigen Abgaben. Nun klagt Rossmann, die Öffentlich-Rechtlichen wiegeln ab.

    Rossmann befürchte nun, statt knapp 40 000 Euro künftig Abgaben im Höhe von 200 000 Euro ausrichten zu müssen. In der Anklageschrift heißt es, dies würde „einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten“ bedeuten. Und darin seien noch nicht einmal die zusätzlichen Kosten durch die Schlecker-Übernahme enthalten. Darum muss, „absolut gesehen“, mit Zahlungen von jährlich rund 291 000 Euro gerechnet werden.
    Die Klage setzt auf Argumente, die Kritiker schon lange kundtun: Konzerne mit mehreren Betriebsstätten würden demnach stärker belastet werden als Unternehmen mit weniger Betrieben – unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl. In den Betriebsstätten, in denen es weder Rundfunkempfang noch Internetzugang gebe, werde seit dem 1. Januar bei der Abgabepflicht mitgezahlt, so „faz.net“.
    Für beruflich genutzte Fahrzeuge muss der Beitrag ebenfalls gezahlt werden, für private nicht. Dies sei vollkommen „systemwidrig“, so die Drogerie-Kette in ihrem Antrag. Dadurch würde das Vorhandensein eines Rundfunkgeräts zum Kriterium für die Zahlpflicht werden, womit eigentlich Schluss sein sollte.
    Quelle: Steigerung um rund 500 Prozent: Rossmann klagt gegen enorme Zwangsabgabe - Wirtschafts-News - FOCUS Online - Nachrichten

    Das ist nur der Anfang der Klagewelle, und ich halte es auch absolut ungerechtfertigt mit welcher Art und Weise man diese Zwangsabgabe durchsetzt und das unabhängig ob nun privat oder Unternehmen, denn sollten die klagen scheitern ist doch auch klar das die betroffenen Unternehmen die Unkosten uns Verbraucher aufdrücken...

    mfg

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