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Thread: Forscher haben Datenschutz-Regeln für soziale Netzwerke entwickelt

  1. #1
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    Forscher haben Datenschutz-Regeln für soziale Netzwerke entwickelt

    Kassel. Es ist gerade einmal 30 Jahre her, da protestierten hierzulande viele Bürger energisch gegen die Volkszählung 1983. Sie befürchteten unter anderem, dass die beantworteten Fragebögen Rückschlüsse auf die Identität der Befragten zulassen könnten.

    Heute hingegen führen Nutzer von Facebook, Twitter und anderen sozialen Netzwerken diese Bedenken oft ad absurdum. Denn viele vergessen, wer alles auf ihre Daten zugreifen kann.
    „Im Internet geben viele Menschen inzwischen viel mehr von sich preis, als damals gefragt wurde. Und zwar freiwillig“, sagt Professor Gerd Stumme von der Uni Kassel. Der Informatiker vom Fachgebiet Wissensvermittlung hat deshalb mit der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung um Prof. Alexander Roßnagel (Fachgebiet Öffentliches Recht) im Rahmen eines Forschungsprojekts untersucht, wie sich Mitmach-Internet (Web 2.0) und Datenschutz vereinbaren lassen.
    Da Datenriesen wie Google keine Daten rausrücken, haben die Wissenschaftler am Beispiel der Web-2.0-Plattform „BibSonomy“ geforscht, die sie vor sechs Jahren am Fachgebiet selbst entwickelt haben. „So hatten wir die Sicherheit, die Daten für Forschungszwecke nutzen zu können“, sagt Stumme. BibSonomy ist ein Verwaltungssystem für Online-Lesezeichen und wissenschaftliche Texte.
    Ziel war es, mit dem Projekt „Informationelle Selbstbestimmung im Web 2.0“ Regeln und technische Möglichkeiten zur Datensicherheit zu schaffen. „Die Arbeit am eigenen Netzwerk hatte gezeigt, dass Betreiber von Internetplattformen rechtliche Probleme des Datenschutzes möglichst früh klären sollten“, sagt Stumme. Das helfe, kostspielige Korrekturen und Beschwerden zu vermeiden. Prinzipiell gelte der Grundsatz der Datensparsamkeit, sagt der Informatikexperte. „Wenn sie nicht mehr benötigt werden, müssen die Daten gelöscht werden.“ Außerdem dürften personenbezogene Daten wie E-Mail- und IP-Adressen nur mit Einwilligung der Nutzer und nur für den zugestimmten Zweck verwendet werden.
    „Die rechtliche Ausgestaltung von BibSonomy könnte als Blaupause für andere soziale Netzwerke dienen“, sagt Stumme, der auch andere Betreiber von den Ergebnissen profitieren lassen möchte. Allerdings sind die Erkenntnisse nicht weltweit anwendbar, da oft verschiedene Datenschutzgesetze gelten. „Innerhalb Europas könnte man unsere Ergebnisse jedoch weitestgehend übertragen.“
    Quelle: Schutzschirm fürs Internet | Uni Kassel

    Das Problem besteht nur darin, ob die sogenannten gr. Social-Networks sich dieses Modell annehmen denn vorschreiben kann man es ihnen ja leider nicht...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Instab (17.12.12)

  3. #2
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    wenn ich mich recht erinnere war die parole damals: "unsere daten müsst ihr raten"
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