"Die aktuelle Erklärung des BGH sollte keinesfalls als ein Freifahrtschein für betroffene Eltern oder ihre Kinder zum 'sorglosen Filesharing' missinterpretiert werden", mahnt der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), Florian Drücke. Der Branchenvertreter erhofft sich weitere Klarheit von der Urteilsbegründung. Aus seiner Sicht bedeutet das Urteil jedoch nicht, "dass Eltern nach einmaliger Belehrung sich nun nicht mehr um das Surfverhalten ihrer Kinder kümmern müssen".
Genau so sehen es dagegen die Verbraucherschützer. Eltern sollen ihr Kind darüber aufklären, dass das Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke im Internet illegal ist. Nach dem Gespräch sollten sie sich am besten eine kurze Notiz im Kalender machen, rät Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit der Notiz können Eltern im Zweifelsfall belegen, dass sie ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind und wann sie mit dem Kind über das Thema gesprochen haben.
Ehrig empfiehlt darüber hinaus, mit Kindern über die Hintergründe von Raubkopien und Urheberrechtsverletzungen zu reden: "Reine Verbote bringen meist nichts, das kennt man ja auch aus anderen Lebensbereichen." Allerdings reicht das bloße Aufklären nicht immer: Anders ist der Fall zum Beispiel, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte für illegale Downloads haben. "Wenn das Kind schon einmal was gemacht hat, muss es eventuell schärfer kontrolliert werden", sagt die Rechtsanwältin Sabine Sobola der dpa.
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