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Thread: [Video] Filesharing: Das Geschäft mit den Abmahnungen

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    [Video] Filesharing: Das Geschäft mit den Abmahnungen

    Schnell, einfach, gratis -- aber illegal: Wer im Internet den aktuellen Kinohit oder die Charts ohne zu bezahlen herunterlädt, verstößt gegen das Urheberrecht der Künstler. Und er riskiert dabei saftige Schadenersatzforderungen. Noch immer werden in Deutschland Tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt -- allein im vergangenen Jahr wurden über 250.000 Menschen zur Kasse gebeten. Dahinter steckt auch ein lukratives Geschäft für Anwaltskanzleien. Im Namen der Musikindustrie verschicken sie Abmahnungen in Massen ...


    Spoiler Abgemahnt aber unschuldig -- wie kann das sein?:
    Niemand ist vor Abmahnungen sicher. Nicht selten finden auch Unschuldige ein Schreiben einer Abmahnkanzlei im Briefkasten. Die Gründe können unterschiedlich sein. Zunächst ist es möglich, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse ein Fehler unterlaufen ist. Weit häufiger ist der Raubkopierer jedoch unter den Mitnutzern des Internetanschlusses zu finden. Vielleicht haben die eigenen Kinder die Tauschbörsen entdeckt, Mitbewohner nutzen sie heimlich oder Freunde, denen man seinen Anschluss zur Verfügung gestellt hat. Es könnte sich aber auch jemand von außen eingehackt und den Anschluss für illegale Raubkopien genutzt haben. Missbrauch durch andere ist vor allem dann möglich, wenn der WLAN-Anschluss nicht oder nur unzureichend verschlüsselt ist.


    Spoiler Jagd auf Raubkopierer: Wie kommen Anwälte an meine Daten?:
    Mehrere Anwaltskanzleien in Deutschland haben sich darauf spezialisiert, Musikpiraten zu jagen. Manche tun das im Auftrag von Plattenfirmen oder einzelnen Künstlern, viele aber spüren die Piraten erst auf und bieten den Urhebern im Nachhinein an, diese abzumahnen. Wer Tauschbörsen nutzt, hinterlässt seine IP-Adresse -- quasi die Hausnummer seines Internetanschlusses. Die Abmahnkanzleien beauftragen Firmen, diese IP-Adressen in den Tauschbörsen herauszufiltern. Mit einem speziellen Programm kann jede IP einem Telekommunikationsanbieter zugeordnet werden, zum Beispiel der Deutschen Telekom. Die kann wiederum verpflichtet werden, Name und Adresse des Internetnutzers mitzuteilen. Diesen Auskunftsanspruch hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im August 2012 verschärft. Zuvor konnten die Provider nur bei einem „gewerblichen Ausmaß" der Urheberrechtsverletzungen zur Herausgabe der Daten gezwungen wurden. Dabei kam es zum Beispiel darauf an, wie viele Songs im Netz hochgeladen wurden oder ob die Musik noch in den Charts vertreten war. Der BGH entschied nun, dass ein einzelner Song ausreicht, damit die Musikbranche einen Anspruch hat zu erfahren, wer es war. Verbraucherschützer erwarten als Folge dieses Urteils in den kommenden Monaten eine neue Abmahnwelle.


    Spoiler Abgemahnt -- was tun?:
    Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie auf keinen Fall sofort die geforderte Summe zahlen, denn meistens ist diese viel zu hoch. Obwohl bereits eine Kostendeckelung von 100 Euro Abmahnkosten bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen besteht, greift diese fast nie. Es existieren zu viele Schlupflöcher, weshalb fast alle geforderten Summen deutlich darüber liegen. Auch die mitgelieferte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterschreiben, denn meistens gestehen Sie damit indirekt Ihre Schuld ein. Aber ignorieren sollten Sie die Abmahnung auch nicht! Lassen Sie sich fachlich beraten. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, fragen Sie nach, ob diese die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall, wenn der Abgemahnte den Urheberrechtsverstoß begangen hat. Einen Anwalt einzuschalten ist teuer, vereinbaren Sie daher unbedingt im Vorfeld ein Honorar. Eine günstige Alternative bietet die Beratung der Verbraucherzentralen. Für 80 Euro kann man sich dort rechtlich beraten und vertreten lassen. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der vorsieht, die „unseriösen Geschäftspraktiken" im Zusammenhang mit dem Internet einzudämmen. Wann er in den Bundestag eingebracht wird, ist jedoch noch unklar.


    Spoiler Musikdownloads: Welche legalen Alternativen gibt es?:
    Es gibt viele Möglichkeiten, Musik im Internet einfach und schnell herunterzuladen. Einzelne Songs kosten bei verschiedenen Anbietern in der Regel nicht mehr als 99 Cent. Ab sieben Euro monatlich kann man bei Musikstreaming-Diensten sogar unbegrenzt Musik hören. Immer beliebter wird auch das Aufnehmen von Songs in Internetradios. Mithilfe bestimmter Software werden Wunschtitel automatisch erkannt, herausgeschnitten und zum Beispiel als mp3-Datei gespeichert .. Ein Beitrag von Hanna Beckmann.


    Quelle: Sendung: „Servicezeit" im WDR und Youtube

    Aufmerksam lesen, es wird Zeit das Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger endlich dieses Abmahngesetz ändert bzw. es neu anpasst (sie hat es schon oft angekündigt, aber bisher ist noch nichts passiert).
    Die hohen Abmahngebühren sind nicht mehr zeitgemäß und waren ursprünglich mal angedacht für die richtigen Filesharingpiraten angedacht die dieses damals im großen Stil professionell betrieben haben.
    Heutzutage sind diese Abmanhkosten aber nicht mehr verhältnismässig und müssen neu angepasst werden, genauso wie eine Deckelung der Anwaltsgebühren...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 02.11.12 at 11:57.

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Thanks

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