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Thread: Verfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Konfusion

  1. #1

    Verfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Konfusion

    Mit seiner heute veröffentlichten einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht zwar teilweise Klarheit geschaffen, aber auch für jede Menge Konfusion gesorgt. Die Entscheidung bezieht sich nur auf Daten, die auf Basis des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Paragrafen 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) erhoben werden, also aufgrund der so genannten Pflicht zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung. Für den Internet-Bereich ist sie gegenwärtig de facto kaum relevant, weil diese Verpflichtung nach einer Übergangsfrist erst ab dem 1. Januar 2009 besteht. Bislang ist kein DSL-Provider bekannt, der die Vorratsdatenspeicherung bereits umgesetzt hätte.
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    In ersten Kommentaren wird gemutmaßt, dass die Provider bei weniger schweren Straftatbeständen, zum Beispiel einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse, den Strafverfolgungsbehörden nun Auskünfte zu Namen und Adressen von Kunden verweigern müssen. Dies habe erhebliche Konsequenzen für die Musikindustrie, kommentierte etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: "Die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, ist nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig." Rechtsanwalt Christian Solmecke, der etliche abgemahnte P2P-Nutzer vertritt, geht noch einen Schritt weiter: "Damit dürfte die Abmahnwelle der Musikindustrie gegen deutsche Tauschbörsennutzer vorerst ein Ende haben."...

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    Das sind ja mal richtig gute Nachrichten für uns...

    "If sex doesn't scare the cat, you're not doing it right."
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    Thanks

  2. Who Said Thanks:

    mart (20.03.08) , LongbowArcher (20.03.08)

  3. #2

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    ja................... endlich wieder beruhigt saugen, ohne die ständige angst vorm staatsanwalt
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    Thanks

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