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Thread: §§ Paragraphendeutsch

  1. #1
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    §§ Paragraphendeutsch

    Hier könnt Ihr mal alle "unverständlichen" §§ - Irrsinn verewigen.

    Ich fange mal mit einem aus dem Bürgerliches Gesetzbuch an und zwar zum Thema "Selbsthilfe" § 229


    Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
    Quelle: § 229 BGB Selbsthilfe - dejure.org

    mfg

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  2. #2

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    Also eigentlich ist der Paragraph recht eindeutig finde ich :)
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  3. Who Said Thanks:

    mabuse (22.10.12) , v6ph1 (19.10.12)

  4. #3

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    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post
    Also eigentlich ist der Paragraph recht eindeutig finde ich :)
    dito

    @topic: aus der hessischen landesverfassung "ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. "

    Hessische Verfassung

    persönlich fand ich immer sehr wichtig, dass im BGB den bienen besondere bedeutung zu teil wird:

    "Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen."

    § 964 BGB Vermischung von Bienenschwärmen - dejure.org
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  5. #4
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    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post
    Also eigentlich ist der Paragraph recht eindeutig finde ich :)
    Finde ich auch - lässt sich aber auch einfacher Ausdrücken:

    "Wenn die Polizei zu langsam ist, kann man selbst einspringen."

    @Hush: Die Nennung der Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung als Beispiel ist schon älter als das Internet selbst.
    Aber wie immer Gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht - und da heißt es "Die Todesstrafe ist abgeschafft." (Grundgesetz, Art. 102)

    Der Bienenschwarmparagraph ist auch recht eindeutig - genau das dürfte der Grund für die komplizierte Beschreibung sein.

    Von Unverständlichkeit fehlt da jede Spur - man muss vllt. nur gründlicher Lesen.
    Aber Grundsätzlich sieht man bei Gesetzen ein Problem:
    Die natürliche (deutsche) Sprache ist für eine exakte Ausdrucksweise nicht gerade geeignet.

    mfg
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  6. Who Said Thanks:

    LongbowArcher (20.10.12)

  7. #5

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    Dann bleibt aber die frage, wann ist die Polizei zu langsam und in welchen Situationen darfmich eingreifen. Das wird in deinem einfachen Satz nicht ausgedrückt.

    Juristendeutsch ist teils wirklich nicht einfach. Aber die Juristerei muss Gesetze eindeutig schreiben. Dies geht einher mit einer ausgiebigen Nutzung der deutschen Sprache (welche der Großteil nicht beherrscht, sondern sich lediglich der Alltagssprache bedient) und einer kompakten Darstellung vieler Informationen auf wenig Raum.
    Last edited by LongbowArcher; 20.10.12 at 07:57.
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  8. #6
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    bin wohl mal wieder der einzigste der diesen Text nicht eindeutig verstanden hat...

    mfg

    PS. v6 du zählst nicht du Zweistein und ja Hush ist ja einen §§ Schlingel und LbA wird wohl das nötige Wissen zum entschlüsseln besitzen.

    Habt ihr denn keine "unverständlichen" §§ ???

    mfg

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  9. #7

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    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    (Grundgesetz, Art. 102)
    kenn ich

    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    Der Bienenschwarmparagraph ist auch recht eindeutig - genau das dürfte der Grund für die komplizierte Beschreibung sein.
    ist er auch.

    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    man muss vllt. nur gründlicher Lesen.
    wie so oft im leben

    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    Die natürliche (deutsche) Sprache ist für eine exakte Ausdrucksweise nicht gerade geeignet.
    hier muss ich dir dann leider doch widersprechen. die deutsche sprache ist für eine exakte ausdrucksweise nicht geeignet? da habe ich bisher andere erfahrungen machen dürfen. natürlich ist sie dafür geeignet. ist halt nur die frage, wieviel zeit sowohl sender als auch empfänger inveestieren möchten. das berühmte sender-empfänger-modell ist wohl jedem geläufig. würde keinen sinn machen, wenn man sich eh nicht exakt ausdrücken könnte. oder?
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