Ein Jäger in Rheinland-Pfalz muss seinen Jagdschein abgeben, weil er versehentlich ein Pferd durch einen Halsschuss getötet hatte. Der Mann gab an, bei seiner nächtlichen Jagd das Pferd mit einem Wildschwein verwechselt zu haben.
Ein Jäger, der versehentlich ein Pferd erschossen hat, muss seinen Jagdschein abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Aktenzeichen: 6 L 828/12.KO). Die Richter gaben damit der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach recht, die ihm den Schein nach dem Vorfall im Sommer vor einem Jahr vorläufig entzogen hatte. Damals hatte er bei einer nächtlichen Jagd das Tier beim Grasen auf einer Koppel mit einem Schuss in den Hals getötet. Er gab an, das Pferd für ein Wildschwein gehalten zu haben.
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