Ein Gesetz zum Schutz der Daten von Beschäftigten wird in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr verabschiedet werden. Die Bundesregierung kündigte an, vorerst keinen der Gesetzesentwürfe in den Innenausschuss des Bundestags einzubringen. Zudem kritisieren Opposition und IG Metall, dass die derzeitigen Entwürfe zu gläsernen Mitarbeitern führen würden, welche den Arbeitgebern die Möglichkeit geben könnte, auf sämtliche Daten der Arbeitnehmer zuzugreifen.

Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf hätten Arbeitgeber die Möglichkeit ärztliche Untersuchungen und medizinische Eignungstests vor einer Einstellung vornehmen zu lassen und Daten über Vermögensverhältnisse, Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren anzufordern. Auch die Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsdiensten dürfte für eine Überprüfung gespeichert werden. Dabei war das eigentliche Ziel des Gesetzes, Lücken im bestehenden Recht zu schließen und die Arbeitnehmer zu schützen. Kritisiert wird, dass der Gesetzesentwurf genau das Gegenteil bezweckt. Mitarbeiter würden noch mehr überwacht und kontrolliert und würden durch das Gesetz nach vorliegendem Entwurf nicht geschützt, sondern vielmehr in ihren Rechten eingeschränkt.
Die Überwachungsskandale bei Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom zeigten jedoch, dass laut Opposition und IG Metall bezüglich des Schutzes von Mitarbeitern und der Einschränkung der Überwachung durch die Arbeitgeber Handlungsbedarf geboten sei. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf würde laut SPD das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber noch mehr zum Negativen auseinanderfallen und sich nicht, wie eigentlich gedacht, auf einer Augenhöhe treffen. So würde das Misstrauen seitens der Beschäftigten immer größer – worunter in vielen Fällen auch das Betriebsklima auf Dauer leiden würde.
Quelle: Blanckoscheck zur Überwachung aller Mitarbeiter

Ein NoGo was das heimliche Filmen angeht, aber Kontrollen stichprobenartig an den Werkstoren ist m.E. vollkommen ok und auch gerechtfertigt. Aber Filmen bzw. heimliche Überwachung im internen Netz darf nicht das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters verletzen...

mfg