Immer wieder stehe im Mittelpunkt der Debatte, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Das müsse aber nicht heißen, dass jede unseriöse oder auch verwerfliche Ausnutzung der schier unbegrenzten Möglichkeiten des weltweiten Netzes auch schon mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden sollte, hielt der DAV dagegen. Denn auch die Strafverfolgung könne und dürfe im Internet nicht frei von prozessualen Grenzen und Schranken stattfinden.
Der Anwaltsverein lehnt deshalb alle Vorschläge ab, die Grundrechte der Bürger im Interesse einer größeren Effizienz der Strafverfolgung im Internet - etwa durch allgemeine Generalklauseln - aufzuweichen. "Das betrifft auch den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie namentlich des Anwaltsgeheimnisses vor staatlichem Zugriff mit informationstechnischen Spähprogrammen", erklärte Friedwald Lübbert, Rechtsanwalt und DAV-Vizepräsident, auf der Konferenz in München.
Auch im Internet gilt nach Ansicht der Anwälte, dass es keine Wahrheitsfindung um jeden Preis geben darf. Deshalb seien die Forderung nach Eingriffsbefugnissen unter Verwendung von Ermittlungstechniken, die denen der Internetkriminalität ebenbürtig sind - sich also "auf Augenhöhe" befinden - abzulehnen.
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