Hier eine Erklärung dazu, die auch Juristen und Nicht-Techniker verstehen können:

Autor: Vanger


Man muß sich doch einfach mal das Bittorrent-System ansehen, wenn man Analogien zur realen Welt heranzieht. Für die Filesharing-Überwachung ist nur der Upload interessant, dementsprechend klammern wir einfach mal den Download aus …

1. Man (der Bittorrent Client) stellt sich auf den Marktplatz (der Bittorrent Server/Tracker)
- oder: eine Verbindung zwischen Client und Server wird hergestellt,
2. Man (Client) spielt Marktschreier und offeriert einen aktuellen Kinofilm
- oder: der Client meldet an den Server, welche Dateien/Torrents er bedienen kann,
3. Ein Interessent (anderer Client) kommt zu einem (eigener Client) und äußert den Wunsch, den Kinofilm zu haben
- oder: Eine Verbindung zwischen den beiden Clients wird aufgebaut,
4. Man (eigener Client) übergibt dem Interessenten (anderer Client) den Kinofilm
- oder: Daten zwischen den Clients fließen,
5. Der Kinofilm wurde übergeben
- oder: Die korrekten Daten kommen beim Empfänger-Client an.


Es ist schon verrückt, die eigentliche verfolgbare Tat erfolgt erst mit Schritt 5, die Überwacher meinen aber auch schon Schritt 3 oder gar Schritt 2 würden hierfür reichen. Und das Schlimme daran ist: Die Gerichte glauben ihnen das auch noch größtenteils.
Spoiler Fakt ist::
Daß eine IP im Schwarm auftaucht (Schritt 2) sagt überhaupt gar nichts darüber aus, ob der Computer hinter der IP diese Daten überhaupt hat – Stichwort Drucker. Auch, daß eine Verbindung hergestellt werden kann (Schritt 3) sagt nichts darüber aus. Und selbst wenn der Client Daten sendet (Schritt 4), ist keineswegs sicher, daß es sich auch um urheberrechtlich geschütztes Material handelt – denn der Client kann senden was er will, auch Byte über Byte aus /dev/urandom.

Denn bleiben wir bei der Analogie zur realen Welt: Wenn man sich auf den Marktplatz stellt und herum brüllt, daß man alle aktuellen Kinofilme verschenke, könne man in jedem Fall,
- egal ob es nun keinen interessiert (Ende nach Schritt 2),
- die Leute die darauf eingehen sofort wieder wegschickt (Ende nach Schritt 3) oder
- den Leuten eine DVD mit vielen Bytes aus /dev/urandom aushändigt (Ende Nach Schritt 4) höchstens für die Anscheinerweckung belangt werden. Beim Urheberrecht aber meinen die Überwacher man würde dann für die Tat belangt werden.



Quelle: Heise.de/Forum: Analogien zum Wochenmarkt … oder BitTorrent für “Dummies”! « http://abmahnwahn-dreipage.de/

und direkt aus dem Heise.de Forum: Analogien*zum*Wochenmarkt... | Bittorrent-Filesharer*werden*massenhaft*... | News-Foren

Ich habe bewußt die erste Quelle gewählt zwecks besseren Verständnis, aber die Org.-Quelle Heise.de kann sich aber jeder auch durchlesen...

mfg