Wer unberechtigt in P2P-Netzwerken den House-Sampler „Kontor House of House Vol. 13“ oder Teile davon verbreitet, für den kann es knüppeldick kommen: Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell im Auftrag der DigiRights Administration GmbH entsprechende Rechtsverstöße ab – und rechnet im konkreten Fall einen geradezu abenteuerlichen Streitwert von 320.000 Euro aus. Man fragt sich: Kann das noch rechtmäßig sein?
Die Abmahnung
Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH habe die Firma SKB UG im Filesharing-Netzwerk BitTorrent festgestellt, dass die abgemahnte Person den House Sampler „Kontor House of House Vol.13“ beziehungsweise Teile davon urheberrechtswidrig verbreiten würde, so heißt es in einer Abmahnung, die uns vorliegt. Insgesamt seien auf diese Art und Weise 32 Tracks des Samplers, also 32 Rechtsverstöße der abgemahnten Person festgestellt und „beweissicher“ dokumentiert worden.
Unter Hinweis auf Rechtsprechung der Landgerichte Köln (Az. 28 O 596/09) und Hamburg (Az. 308 O 76/07) legt Rechtsanwalt Sebastian sodann einen Streitwert von 10.000 Euro fest – und zwar pro einzelnem Track. Diese 10.000 Euro werden dann von ihm mit der Anzahl der festgestellten Rechtsverstöße multipliziert. Im Ergebnis sind das dann nach Auffassung des Rechtsanwalts eben 320.000 Euro – ganz einfache Mathematik.
Insgesamt ergäben sich Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der DigiRights Administration GmbH in Höhe von über 13.000 Euro.
Quelle: Filesharing-Abmahnung: 320.000 Euro Streitwert für Sampler - Telemedicus
Hier ist doch mal wieder deutlich zu erkennen dass die Abmahner den Streitwert auf maximale ausreizen um so einen möglich hohen Vergleichwert aushandeln zu können...
mfg
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