Wer unberechtigt in P2P-Netzwerken den House-Sampler „Kontor House of House Vol. 13“ oder Teile davon verbreitet, für den kann es knüppeldick kommen: Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell im Auftrag der DigiRights Administration GmbH entsprechende Rechtsverstöße ab – und rechnet im konkreten Fall einen geradezu abenteuerlichen Streitwert von 320.000 Euro aus. Man fragt sich: Kann das noch rechtmäßig sein?



Die Abmahnung

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH habe die Firma SKB UG im Filesharing-Netzwerk BitTorrent festgestellt, dass die abgemahnte Person den House Sampler „Kontor House of House Vol.13“ beziehungsweise Teile davon urheberrechtswidrig verbreiten würde, so heißt es in einer Abmahnung, die uns vorliegt. Insgesamt seien auf diese Art und Weise 32 Tracks des Samplers, also 32 Rechtsverstöße der abgemahnten Person festgestellt und „beweissicher“ dokumentiert worden.
Unter Hinweis auf Rechtsprechung der Landgerichte Köln (Az. 28 O 596/09) und Hamburg (Az. 308 O 76/07) legt Rechtsanwalt Sebastian sodann einen Streitwert von 10.000 Euro fest – und zwar pro einzelnem Track. Diese 10.000 Euro werden dann von ihm mit der Anzahl der festgestellten Rechtsverstöße multipliziert. Im Ergebnis sind das dann nach Auffassung des Rechtsanwalts eben 320.000 Euro – ganz einfache Mathematik.
Insgesamt ergäben sich Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der DigiRights Administration GmbH in Höhe von über 13.000 Euro.
Spoiler Vergleichsangebot: 2.800 Euro:
Der Rechtsanwalt und seine Auftraggeberin geben sich aber betont „kompromissbereit“, denn eigentlich sei man ja erfreut über das rege Interesse der Konsumenten an dem Sampler. Zu einer einstweiligen Verfügung und der Geltendmachung weiterer Ansprüche müsse es daher gar nicht kommen. Das würde auch im Hinblick auf eine Strafanzeige gelten.

Unter anderem gegen Zahlung einer Vergleichssumme von „lediglich“ 2.800 Euro und Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung sei man insgesamt bereit, die Angelegenheit für beendet zu erklären.


Spoiler An der Grenze zum Rechtsmissbrauch?:
Diese abschreckend hohen Zahlen sollen bei der abgemahnten Person vermutlich den Eindruck erwecken, mit dem Vergleichsangebot von 2.800 Euro noch gut wegzukommen. Je größer die Drohkulisse, desto fairer wirkt halt das Vergleichsangebot. Vermutlich war aber auch dem Berliner Rechtsanwalt klar, dass seine Rechenmethoden beim Streitwert wohl vor keinem Gericht in Deutschland halten dürften.

Nur beispielhaft: Die Landgerichte Düsseldorf (Az. 12 O 134/09) und Hamburg (Az. 308 O 439/09) erkennen in ähnlichen Fällen auf Streitwerte, die 25.000 Euro für ein Album nicht überschreiten. Streitwerte von 50.000 Euro für ein Album, worauf im vergangenen Jahr zum Beispiel das Amtsgericht Hamburg-Mitte (Az. 36A C 172/10) erkannt hat, dürften schon als "Ausreißer nach oben" angesehen werden. Ein Streitwert von 320.000 Euro für einen Sampler bewegt sich schon an der Grenze zum Rechtsmissbrauch.

(Vielen Dank an den Bremer Rechtsanwalt Stefan Lutz, der uns auf diesen Fall aufmerksam gemacht hat.)


Quelle: Filesharing-Abmahnung: 320.000 Euro Streitwert für Sampler - Telemedicus


Hier ist doch mal wieder deutlich zu erkennen dass die Abmahner den Streitwert auf maximale ausreizen um so einen möglich hohen Vergleichwert aushandeln zu können...

mfg