+ Reply to Thread
Results 1 to 4 of 4

Thread: Arbeitg. darf bei Kündigung womöglich auf Chatprotokolle vom PC am Arbeitspl. zugreif

  1. #1
    VIP
    Snitlev's Avatar
    Join Date
    30.09.08
    Location
    WWW
    P2P Client
    legal, illegal, scheißegal
    Posts
    10,437
    Activity Longevity
    1/20 19/20
    Today Posts
    0/5 ssss10437

    Arbeitg. darf bei Kündigung womöglich auf Chatprotokolle vom PC am Arbeitspl. zugreif

    Arbeitsrecht - LAG Hamm: Arbeitgeber darf bei Kündigung womöglich auf Chatprotokolle vom PC am Arbeitsplatz zurückgreifen

    Ein Arbeitnehmer sollte sich gut überlegen, welche persönlichen Daten er seinem PC am Arbeitsplatz anvertraut und worüber er mit seinen Kollegen chattet. Denn die betreffenden Daten dürfen unter Umständen gegen ihn verwendet werden, wenn der Arbeitgeber ihm kündigt. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm.


    Vorliegend hatte ein Arbeitnehmer die Kündigung erhalten mit der Begründung, dass er seinen Arbeitgeber durch ein Vermögensdelikt geschädigt habe. Hiermit war der Arbeitnehmer jedoch nicht einverstanden und reichte Kündigungsschutzklage ein. Im Folgenden legte der Arbeitgeber zum Nachweis für eine angeblich begangene Vermögensstraftat Chatprotokolle vor, die der Mitarbeiter auf seinem Büro – PC abgespeichert hatte.
    Demgegenüber konterte der Arbeitnehmer, dass diese Daten gar nicht verwertet werden dürfen. Denn der Arbeitgeber habe kein Recht gehabt, auf die Chatprotokolle eigenmächtig zuzugreifen. Hierdurch habe er insbesondere gegen den Datenschutz verstoßen.
    Spoiler Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Klage des Arbeitnehmers mit Urteil vom 10.07.2012 (Az. 14 Sa 1711/10) ab.:
    Die Richter räumten ein, dass der Arbeitgeber möglicherweise durch seinen Zugriff auf den Rechner und die Sicherung der Chatprotokolle gegen § 206 StGB, § 88 TKG. § 32 BDSG und § 87 Absatz 1 Nummer 1 und 6 BetrVG verstoßen hat. Ein Verstoß gegen den Datenschutz muss jedoch nicht zwangsläufig zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Die Verwertung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich eine gelegentliche private PC-Nutzung erlaubt hat. Darüber hinaus muss er seinen Mitarbeiter darauf aufmerkam gemacht haben, dass er bei einer Abwicklung persönlicher Angelegenheiten über den Rechner und über das Netzwerk der Kollegen keine Vertraulichkeit erwarten darf. Dabei muss er gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber die Nutzung überwachen und bei gegebener Notwendigkeit die vom Mitarbeiter angelegten beziehungsweise ausgetauschten Daten einsehen kann. Dies ist nach den Feststellungen des Gerichtes hier der Fall gewesen.


    Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat gegen diese Entscheidung die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
    Quelle: Kündigung von Arbeitnehmer aufgrund von Chatprotoll im PC


    Da dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist bin ich mal auf den Ausgang zu diesem Urteil gespannt.
    Interessant wird sein was man eher schützen tut, ob es die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers sind oder aber die Rechte des Arbeitgebers der die Pflichten seines Arbeitnehmers verletzt sieht...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  2. #2
    Moderator
    Instab's Avatar
    Join Date
    17.09.09
    Posts
    6,661
    Activity Longevity
    4/20 17/20
    Today Posts
    0/5 sssss6661
    ich fand diese regelungen schon immer aberwitzig. wenn mein angestellter in meinem betrieb mit meinem computer über meine internetleitung surft darf ich nicht kucken was ich will auf meinem eigenen rechner?

    Ein Arbeitnehmer sollte sich gut überlegen, welche persönlichen Daten er seinem PC am Arbeitsplatz anvertraut
    überhaupt keine! das ist der rechner der firma. persönliche sachen gehören auf die eigene kiste zuhause.
    Your account has been disabled.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  3. #3

    Join Date
    22.07.07
    Posts
    1,747
    Activity Longevity
    0/20 20/20
    Today Posts
    0/5 sssss1747
    Naja, die Sache ist eigentlich klar. Schließt der Arbeitgeber eine private Nutzung von Internet und Co. am Arbeitsplatz aus, dann hat der Arbeitnehmer eben Pech und die Daten dürfen ausgewertet werden.

    Steht im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung, dass private Nutzung gestattet ist, aber der Arbeitgeber sich eine Auswertung vorbehÄlt, hat der Arbeitnehmer Pech (wie im oben genannten Fall).

    Ist die private Nutzung gestattet und es wurde keine zusätzliche Vereinbarung geschlossen, hat der Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Daten.

    Klar ist, Zugriff hat der Arbeitgeber immer, letztlich geht es um die Verwertung der Daten in gerichtlichen Auseinandersetzungen und diese ist nur im letzten Fall ausgeschlossen.

    Klar ist auch, dass ein Verbot zur eingeschränkten privaten Nutzung nicht mehr zeitgemäß ist und der Motivation enorm schadet. Leerlauf hat man immer mal und welcher Arbeitgeber will ernsthaft Mitarbeiter, die sich langweilen?
    Last edited by LongbowArcher; 03.08.12 at 09:10.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  4. Who Said Thanks:

    Instab (05.08.12) , v6ph1 (03.08.12)

  5. #4

    Join Date
    28.02.08
    Location
    kernel32.dll
    P2P Client
    µtorrent
    Posts
    1,615
    Activity Longevity
    0/20 19/20
    Today Posts
    0/5 sssss1615
    Unabhängig davon . . .

    Wenn ich die eigentliche Meldung richtig interpretiere, hat der Typ seinen Chef beklaut (Vermögensdelikt) und war dann so dämlich, sich damit während irgendeines Chats auf seiner Arbeitsmaschine zu brüsten?

    Klar gehört der gefeuert - schon alleine wegen weil doof wie ein Brett.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  6. Who Said Thanks:

    Instab (05.08.12) , leus (04.08.12)

+ Reply to Thread

Tags for this Thread

Posting Permissions

  • You may post new threads
  • You may post replies
  • You may not post attachments
  • You may not edit your posts
  •