Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts München sind WLAN-Betreiber nicht dazu verpflichtet, Nutzerdaten zu erfassen.

Das Münchener Landgericht hat heute die Klage eines WLAN-Betreibers aus Deutschland abgewiesen. Das Unternehmen hatte gegen einen konkurrierenden Anbieter geklagt, der WLAN-Dienste in Hotels und Restaurants anbietet. Stein des Anstoßes war die Tatsache, dass der Beklagte keine Kundendaten erfasse und Nutzer über seinen Dienst nicht eindeutig zuordne.
Ein Richter des Landgerichts München kam heute zu dem Urteil (Az: 17 HK O 1398/11 vom 12. Januar), dass eine derartige Erfassung und Speicherung für den Betrieb eines WLAN-Dienstes auch nicht notwendig sei. Die Abmahnung des Klägers, der forderte, WLAN-Netze nur dann bereit zu stellen, wenn auch eine eindeutige Identifizierung der Nutzer erfolge, ist damit unwirksam. Laut dem Urteil ergebe sich eine derartige Voraussetzung weder aus dem Urheber- noch aus dem Telekommunikationsgesetz.
Quelle: WLAN-Netzbetreiber müssen keine Nutzerdaten speichern - Urteil - Internet, DSL, VoIP - PC-WELT

Ein vernünftiges Urteil ganz im Sinne des Nutzers

mfg