Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde eingestellt – kein Tatverdacht. Damit gewisse Vorwürfe nicht weiter in den Polizeicomputern rumgeistern, ist es durchaus sinnvoll, mal die Löschung der Daten zu verlangen. Das ist auch immer eine gute Gelegenheit zur Frage, was denn sonst so über den Betreffenden bei der Polizei gespeichert ist. Die Antwort fällt mitunter seltsam aus…
So auch in diesem Fall. Neben der letzten Sache, die so erfreulich endete, teilt mir das zuständige Landeskriminalamt vier weitere Fälle mit, in denen “Erkenntnisse” über meinen Mandanten im landesweiten System gespeichert sind:
- Sachbeschädigung;
- Diebstahl;
- Fahrerflucht;
- Computerbetrug.
Die mitgeteilten Datensätze klingen erst mal so, als sei mein Mandant jeweils der Beschuldigte gewesen. Als ich das alles zum ersten Mal las, war ich doch überrascht, was dieser so gutbürgerlich wirkende Mensch jedenfalls datenmäßig alles auf dem “Kerbholz” zu haben scheint.
Quelle: law blog» Archiv » Auskünfte aus dem Polizeicomputer
Wenn ich schon im Spoiler den letzten Absatz lese "Normalerweise" müssten "normalerweise" alle Alarmglocken angehen. Ich möchte nicht wissen bei wievielen es durch solche Fehl/Falsch bzw. nicht korrekte Ausdrucksweise es schon zu Verfehlungen gekommen ist, oder noch kommen wird.
So kann man ganz schnell aus einen unbescholtenen Bürger einen Verbrecher machen und so wird er denn auch von der Gesellschaft angesehen, wie heißt es so schön: "Ist der Ruf erstmal ruiniert, wird es fast unmöglich sein sich diese Bürde abzuschütteln" und das nur aus dem Grund weil einfache Polizeibeamte ihre Arbeit nicht gewissenhaft ausführen...
mfg
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