Online-Rollenspiele leben davon, dass man durch immer bessere Items und Ausrüstungsgegenständen den eigenen Spiele-Account aufwertet und besser macht. Das AG Charlottenburg hatte zu entscheiden, ob es zulässig ist, sog. Bots in der Spielewelt einzusetzen.

Was war geschehen?

Der Betreiber eines sog. Massively Multiplayer Online-Game (MMO), für das ca. 5 Millionen Nutzer registriert sind, bot das Online-Rollenspiel „free to play“ an. Allerdings war es den Spielern möglich, durch kostenpflichtige Zusatzleistungen das eigene Equipment der Accounts sowie die Handlungsmöglichkeiten aufzubessern, indem beispielsweise Ausrüstungen oder Reittiere in einem Item-Shop käuflich erworben werden konnten.
Einer der registrierten Nutzer nutzte nicht nur einen, sondern gleich mehrere Accounts in dem Online-Spiel. Mit diesen Accounts setzte der Nutzer computergesteuerte Spielfiguren (sog. Bots) ein, um in der Spielewelt automatisiert die virtuelle Spielwährung „Gold“ zu erhalten, ohne diese käuflich erwerben zu müssen. Die auf diese Weise erhaltene Spielewährung übertrug der Nutzer seinem Hauptaccount. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des MMO ist neben dem Erstellen von mehreren Accounts auch der Einsatz von Bots allerdings ausdrücklich verboten.
Da der Nutzer bereits zuvor wegen dem Anlegen mehrerer Spielerkonten eine zeitlich beschränkte Sperre erhalten hatte, kündigte der Betreiber des Rollenspiels dem Nutzer nun wegen des erneuten AGB-Verstoßes fristlos. Der Nutzer beschritt den Klageweg, da er die Kündigung seines Accounts in dem Online-Rollenspiel als unwirksam ansah.
Spoiler Entscheidung des Gerichts:
Schließlich wies das Amtsgericht Charlottenburg die Klage des Nutzers ab und entschied Anfang Mai 2012 (Urteil vom 04.05.2012 – Az.: 208 C 42/11), dass die außerordentliche Kündigung eines MMO-Accounts zulässig ist, wenn der Nutzer entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrere Accounts nutzt und auf diesen Bots einsetzt.

Der Betreiber konnte den Verstoß der Verwendung mehrerer Accounts durch Vorlage von IP-Adressen nachweisen. Der rechtswidrige Einsatz der Bots konnte die Beklagte dadurch darlegen, dass sie die verdächtigen Bots innerhalb der Spielewelt versetzt hat. Die Bots haben dann – anders als ein menschlicher Spieler – nicht die Bewegungsabläufe geändert, sondern sind dann in der Spielewelt wegen ihrer festgelegten Bewegungsroutine hängen geblieben.

Das Gericht ging bei den Verstößen gegen die AGB auch von einem wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung i.S.v. § 314 BGB aus, da die vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des Spielebetreibers ausfallen muss. Durch den Einsatz von Bots werden die kostenpflichtigen Dienste der Spielewelt und das ausbalancierte Spielgefüge umgangen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass auf diese Weise ehrliche Nutzer aus der Spielewelt vertrieben werden und damit die zu Existenz des Spiels aus finanzieller Sicht bedroht wird.


Fazit

Der Einsatz von Bots in Online-Spielen ist nach der Entscheidung der Charlottenburger Richter unzulässig und kann zur fristlosen Kündigung des Spiele-Accounts führen.

In einem anderen Fall eines kostenlosen Browser-Games entschied das LG Berlin vor kurzem, dass Nutzer die eingeblendete Werbung – zumindest nach einem gewissen Zeitraum - ausschalten können müssen.
Quelle: Online-Rollenspiele: Ist die Kündigung eines MMO-Accounts bei Einsatz von Bots zulässig?

Ich denke mal das jeder Bot-User/Entwickler auch die Konsequenzen seines Tuns kennen sollte bzw. sie auch kennt

mfg