heise online | Grüne wollen Informationsfreiheit im Grundgesetz verankernDie Bundestagsfraktion der Grünen hat jetzt ihren bereits im Herbst angekündigten Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, mit dem sie nach dem Motto "Informationsfreiheit 2.0" ein neues Grundrecht schaffen will. Den Grünen schwebt vor, einen neuen Absatz 2a in Artikel 5 der Verfassung einzufügen. Demnach soll jeder das Recht erhalten "auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen". Akten sonstiger privater Stellen sollen einsehbar sein, soweit dies "den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit" diene. Einzelheiten solle ein Bundesgesetz regeln. Über das Vorhaben soll der Bundestag im Plenum am morgigen Freitag in 1. Lesung beraten.
Wir haben ja schon seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz, was leider sehr viele Ausnahmen beinhaltet. Diese Ausnahmen wollen die Grünen nun herrausnehmen um so eine gerechte Informationsfreiheit für alle gewähren zu können und das ohne Ausnhamen bzw. irgendwelchen Hintertüren.
Ich hoffe dass sie damit durchkommen, halte es aber für schwierig gerade die CDU dürfte sich hier verweigern die ja eher das Gegenteil will nämlich unsere informationsfreiheit weiter zu beschneiden...
mfg
Bookmarks