Die von einigen Kanzleien massiv überhöhten Streitwerte haben tatsächlich zu einer Redzierung des Streitwerts bei Filesharing Abmahnungen geführt.Die Anwaltskosten bei einer Abmahnung liegen nun gesetztlich festgelegt bei unter 300,00 EUR. Es war ein zäher Kampf über viele Jahre. Allerdings schreiben wir das Jahr 2015. Woher ich weiß, dass die Streitwertdeckelung 2015 kommt? Mathematik. Nach dem bisherigen Ablauf der letzten Jahre, gehe ich davon aus, dass der Gesetzgeber erst dann aktiv wird, wenn auch die letzten Ansprüche bis auf ein paar Nachzügler noch kurz vor der Verjährung gerichtlich durchgesetzt wurden. Natürlich zu den alten “Kursen” von knapp 1400,00 EUR Anwaltskosten.
Quelle: Streitwertkostendeckelung kommt …. Ende 2015 - Dr. Wachs Rechtsanwälte

Da können wir davon ausgehen das die Abmahnmafia bis 2015 den Höchstsatz für Abmahnungen einstreichen will, ob sie das bekommen steht wiederum auf einen anderen Blatt Papier...

mfg