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Thread: Schmerzensgeld für verurteilte Sex-Täter wegen Sicherungsverwahrung

  1. #1
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    Schmerzensgeld für verurteilte Sex-Täter wegen Sicherungsverwahrung

    Vier Männer haben Frauen vergewaltigt und mussten länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung bleiben. Nun bekommen sie Schmerzensgeld. Ein gerechtes Urteil, findet ihr Anwalt.


    Außer ihren Namen ist über Günter G., 64 Jahre alt, Peter W., 55, Danny L., 61, und Hans-Peter W., 55, kaum etwas bekannt. Die vier Männer haben vor dem Landgericht Karlsruhe ein wegweisendes Urteil zur Sicherungsverwahrung erstritten. Nun entfacht die Karlsruher Entscheidung eine hitzige Diskussion. 500 Euro pro Monat kriegen alle vier, insgesamt muss der Staat 240 000 Euro Schmerzensgeld zahlen – fast eine Viertelmillion Euro also für verurteilte Sex-Täter, so denken viele Menschen, auch viele User auf FOCUS Online. Die Täter selbst bewerten den Fall allerdings anders.
    „Der Staat hat Unrecht getan und rechtswidrig gehandelt“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Ekkehard Kiesswetter, der drei der vier Kläger vertritt, zu FOCUS Online. Das Urteil sei daher gerecht. „Die Mandanten haben die Strafe für ihre Tat ja abgesessen.“ Mehr noch: Als sie aus der Haft in Sicherungsverwahrung kamen, hätten sie sich durchaus darauf eingelassen, an ihrer Psyche zu arbeiten. Aber der Staat habe immer darauf verwiesen, kein Geld und kein Personal zu haben. „Die Sicherungsverwahrung war daher eine ausschließliche Verlängerung der Haft“, sagt Kiesswetter. „Zum Schluss haben sie resigniert. In den Jahren vorher waren sie bereit.“ Seine Mandanten seien mit dem Urteil zufrieden:
    Quelle: Urteil des Landgerichts Karlsruhe: Schmerzensgeld für verurteilte Sex-Täter wegen Sicherungsverwahrung - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten

    Ja ich weiß das ich mit meiner Meinung alleine dastehe, aber für mich ist es eine Schande solchen Vergewaltigern noch Geld in den Hals zu schieben, ich warte nur darauf bis wieder einer von ihnen rückfällig wird und bin dann mal auf die entsetzten Menschenrechtler gespannt.

    mfg

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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Freak69 (26.04.12)

  3. #2

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    [QUOTE=Snitlev;294704
    Ja ich weiß das ich mit meiner Meinung alleine dastehe[/QUOTE]

    denk mal drüber nach, warum das so ist. getreu dem motto:

    radiodurchsage: achtung einer geisterfahrer auf der A5
    einer? schwachsinn, es sind hunderte
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  4. #3
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    Quote Originally Posted by Hush View Post
    denk mal drüber nach, warum das so ist. getreu dem motto:

    radiodurchsage: achtung einer geisterfahrer auf der A5
    einer? schwachsinn, es sind hunderte
    Korrekt.........wenn Menschen rechtswidrig Handeln werden diese Bürger zu recht mit einer Strafe belegt und tragen die Konsequenzen für ihre Taten sollte sich die Justiz von diesem Grundsatz der Rechtsprechung ausnehmen können oder dürfen?

    Nosce Te Ipsum
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    v6ph1 (24.04.12)

  6. #4
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    Wir hatten schon in früheren Threads dazu diskutiert - mehr muss ich nicht mehr dazu sagen, als ich es schon getan hab:
    http://www.sb-innovation.de/f25/rech...35/#post218404
    http://www.sb-innovation.de/f25/deut...24/#post249107

    mfg
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    Se7Ven (24.04.12)

  8. #5
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    So ganz alleine scheine ich doch nicht mit meiner Meinung dazustehen, was mir wiederum doch noch etwas Glauben an Gerechtigkeit zu hoffen lässt.

    «Wir werden in Berufung gehen», kündigte der Rechtsvertreter des Landes, Thomas Hannemann, unmittelbar nach dem Richterspruch an. Das Land wolle ein Grundsatzurteil und werde dafür bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen. Bis zur endgültigen Klärung bekommen die verurteilten Gewalt- und Sexualstraftäter das Geld nicht ausgezahlt. Die Kläger hatten insgesamt etwa 400 000 Euro gefordert.
    Schmerzensgeld gebe es nicht für «Vergewaltigung, Mord und Totschlag», betonte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) nach dem Urteil. «Es darf jetzt in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass man rauben, morden und vergewaltigen kann und am Ende dann noch eine Haftentschädigung steht», sagte BDK-Chef André Schulz.
    Quelle: Prozesse: Staat muss Ex-Sicherungsverwahrte entschädigen | ZEIT ONLINE

    Das sehe ich genauso, es kann und darf nicht sein das Die Vergewaltiger und in einem Fall zudem wegen versuchten Mordes noch entschädigt werden! Wie sollen sich dabei die Opfer fühlen? Hat man auch mal an sie gedacht dabei, Nein! Wenn schon eine Entschädigung ins Spiel kommt dann wohl alleine für die Opfer und nicht anders rum...

    mfg

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  9. #6
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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Das sehe ich genauso, es kann und darf nicht sein das Die Vergewaltiger und in einem Fall zudem wegen versuchten Mordes noch entschädigt werden!
    Und deswegen dürfen sie nicht entschädigt werden wenn sie geschädigt werden?

    Manche sind halt doch gleicher als andere ...



    ------------------------------>>>>>>>>>> <<<<<<<<<<------------------------------

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    LongbowArcher (25.04.12) , Se7Ven (25.04.12) , v6ph1 (25.04.12) , mabuse (25.04.12)

  11. #7

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    Schmerzensgeld gebe es nicht für «Vergewaltigung, Mord und Totschlag»
    wie kommt der denn bitte darauf? natürlich bekommt man kein schmerzensgeld für die tat. wen will der gute denn damit veräppeln?

    wir reden über eine entschädigung wegen zu langer inhaftierung. das sind zwei paar schuhe.

    wenn jemand unschuldig im gefägnis saß, würde ja auch keiner daran zweifeln, dass er zu entschädigen wäre. warum sollte es anders sein, wenn jemand zu unrecht, zu lange in "haft" war?
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    mabuse (28.04.12) , Se7Ven (25.04.12) , LongbowArcher (25.04.12) , v6ph1 (25.04.12)

  13. #8
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    Interessant wäre doch provokant zu hinterfragen ob gesunde und reiche Menschen oder weiße Menschen eine "Sonderbehandlung" genießen dürfen weil diese "privilegiert" sind insofern evtl. gar eine andere Rechtsprechung in Anspruch nehmen können?

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Last edited by Se7Ven; 25.04.12 at 23:35.

    Nosce Te Ipsum
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