Quelle: Pharmazeutische Zeitung online: Ärzte dürfen Patienten Medikamente zum Suizid überlassenMedizinern darf nach einem Urteil nicht generell von der Ärztekammer verboten werden, Patienten Arzneimittel für einen Suizid zu überlassen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Ein Arzt hatte gegen ein Verbot der Berliner Ärztekammer aus dem Jahr 2007 geklagt. Ein generelles Verbot könne aber gegen die Gewissensfreiheit und die Freiheit der Berufsausübung verstoßen, argumentierten die Richter. Es sei nicht mit den Grundrechten vereinbar, ärztliche Beihilfe zum Suizid auch dann zu verbieten, wenn der Arzt den Patienten durch eine lange persönliche Beziehung kenne und dieser eine Selbsttötung wünsche, da es keine alternativen Mittel zur Leidensbegrenzung gibt. Durch ein Verbot für solche Ausnahmefälle könne der Arzt in einen Gewissenskonflikt geraten.
Im ersten Augenblick scheint es mir unter den gegebenen Umständen ein guter Kompromiss zu sein, aber ich sehe auch die Gefahr des Missbrauchs...
mfg
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