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Thread: Haftet der Vermieter für Urheberrechtsverletzungen des Mieters? [12.03.2012]

  1. #1
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    Haftet der Vermieter für Urheberrechtsverletzungen des Mieters? [12.03.2012]

    Nachdem der Bundesgerichtshof erst im Mai 2010 (Urteil vom 12.05.2010 – Az.: I ZR 121/08) höchstrichterlich über die Störerhaftung des Anschlussinhabers zu entscheiden hatte, musste sich das AG München nun in einem aktuellen Fall mit der Haftung eines Anschlussinhabers zu beschäftigen.

    Was ist geschehen?

    Im streitgegenständlichen Fall waren zwei Unternehmen Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte von urheberrechtlich geschützten Tonträgern. Als diese darauf aufmerksam wurden, dass zwei der geschützten Musikalben in einer Peer-2-Peer Tauschbörse zum Download angeboten wurden, mahnten Sie einen Anschlussinhaber ab, da von dessen Internet-Anschluss die Rechtsverletzungen begangen worden sind.

    Zwar gab der Anschlussinhaber die geforderte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die geforderten Rechtsanwaltskosten in Höhe von circa 1.700€ zu bezahlen. Daraufhin beschritten die Rechteinhaber den Klageweg.
    Entscheidung des Gerichts

    Das Amtsgericht München lehnte in seiner Entscheidung von Mitte Februar 2012 (Urteil vom 15.02.2012 – Az.: 142 C 10921/11) die Haftung des Anschlussinhabers ab.

    Die Münchner Richter begründeten Ihre Entscheidung damit, dass der Beklagte darlegen und beweisen könne, dass er selbst gar nicht als Täter der streitigen Urheberrechtsverletzung in Betracht komme, da er im Tatzeitpunkt gar nicht zuhause gewesen sei. Vielmehr sei der frühere Mieter im Haus des beklagten Anschlussinhabers als Täter in Betracht zu ziehen, der auch Zugang zum WLAN Netzwerk des Vermieters und Anschlussinhabers hatte.

    Dennoch sei nach Ansicht des Gerichts die Störerhaftung des Anschlussinhabers im vorliegen Fall abzulehnen, da der Anschlussinhaber keine zumutbaren Prüfpflichten verletzt habe. Vielmehr ließ sich der Vermieter von seinem Mieter vertraglich im Mietvertrag zusichern, dass das WLAN gerade nicht für Rechtsverletzungen verwendet werden dürfe. Außerdem habe der Vermieter lediglich einem Mieter, der ihm auch namentlich bekannt gewesen sei, den Zugang zum WLAN gewährt, wodurch eine Individualisierung des Täters möglich gewesen sei.

    Fazit

    Das Amtsgericht München ist mit seiner Entscheidung auf einer Linie mit den Entscheidungen anderer Gerichte. So hatte beispielsweise das OLG Köln in einer Entscheidung von März 2011 (Beschluss vom 24.03.2011 – Az.: 6 W 42/11) die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die über seinen Anschluss durch Dritte begangenen Urheberrechtsverletzungen abgelehnt, wenn diese ausreichend belehrt worden seien oder - eben wie im Fall des AG München - die Haftung vertraglich ausgeschlossen worden ist.

    Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken
    Quelle: Filesharing: Haftet der Vermieter für Urheberrechtsverletzungen des Mieters?

    So wie ich das verstehe ist es leider nicht immer gleich, ob es nun en AG oder OLG ist, jedes Gericht kann das gleiche Vergehen anders beurteilen. Warum das so ist verstehe ich nicht denn für mich gibt es doch gerade im Rechtsstaat DE soviele § die doch aber bei einem Vergehen gleich eingesetzt werden müssten, also ein Vergehen nach § yxz => Urteil (egal bei welchen Gericht) ?!

    mfg

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  2. #2

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    So wie ich das verstehe ist es leider nicht immer gleich, ob es nun en AG oder OLG ist, jedes Gericht kann das gleiche Vergehen anders beurteilen.
    richterliche unabhängigkeit

    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Warum das so ist verstehe ich nicht denn für mich gibt es doch gerade im Rechtsstaat DE soviele § die doch aber bei einem Vergehen gleich eingesetzt werden müssten
    ZPO - Einzelnorm

    Inter partes und inter omnes

    wenn man jura verstehen will, sollte man im idealfall 2. staatsexamnina vorweisen können. davor wirds schwierig bis unmöglich. ich versteh auch nicht, wie ein chirug am gehirn eines menschen rumschneiden kann und derjenige überlebt es. wenn es mich interessieren würde und ich mitreden wollte, müsste ich medizin studieren und chirurg werden.

    wieso beklagt sich darüber nie jemand?
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  3. #3
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    Naja ich denke schon das man das nicht ganz so vergleichen kann, aber bei Urteilen sehe ich es leider anders als bei einer OP.
    Er begeht eine Strafftat nach § x und für diesen § sind nunmal bestimmte Strafvorgaben einzuhalten, klar muss man noch abwegen je nach Schuldschwere/minder schuldfähig bzw. vorsätzlich, affekt oder fahrlässig/grob fahrlässig. Das ist jetzt alles nur grob zusammen gepackt aber das sind doch die Grundelemente für eine Verurteilung, ich sag jetzt mal zb. bei einer schweren Straftat mit Tötungsversuch.

    Bei allen anderen Delikten wie zb. hier in unsern Topic was für mich wohl als wirtschaftskriminalität zu beurteilen wäre, können doch die Unterschiede nicht soviele Strafvorgaben wie in meinen Beispiel als Ursache in Frage kommen?
    Ich denke das man ein Wirtschaftsverbrechen egal in welchen Ausmaß immer nur vorsätzlich und bewußt begeht, im Gegensatz zu Gewaltdelikten die man auch im Affekt begehen kann...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 14.03.12 at 15:57.

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  4. #4

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Naja ich denke schon das man das nicht ganz so vergleichen kann,
    doch. jura und medizin gelten beide als sehr schwieriges studium. beide haben hohe durchfallraten. beide lassen sich nicht in das bachelor system pressen. bei beiden braucht man zum abschluss 2. staatsexamnina.

    warum wohl? die materie ist verdammt schwer zu kapieren.

    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Er vergeht eine Strafftat nach § x und für diesen § sind nunmal bestimmte Strafvorgaben einzuhalten
    im strafrecht sieht die welt auch etwas anders aus. das von die zitierte urteil (sowie die meisten deiner urteile, die ich gelesen habe) beziehen sich durch die bank weg auf das zivilrecht.

    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    grob fahrlässig
    der begriff ist auch sehr gut definiert. um genau zu sein gibt es etliche bücher und artikel in der fachpresse (nein, nicht BILD), die sich damit auseinander setzen.


    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    grob zusammen gepackt
    wieder der vergleich mit gehirn operation. führe die mal "grob zusammen gepackt" durch.

    des weiteren:

    ist dir mal aufgefallen, dass die meisten "irritierenden" urteile vom AG münchen kommen? schonmal nachgedacht, woran das liegen könnte? die antwort findest du in meinem 1. post.
    Last edited by Hush; 14.03.12 at 16:04.
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