Die Koalition will nach eigenen Angaben das Urheberschutz-Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet stärken. Im Beschluss heißt es: "Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese - mit der bisher unentgeltlichen - Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei."
Quelle: Neues Leistungsschutzrecht - "Grundeinkommen für Verleger" - Digital - sueddeutsche.de

Damit stärkt man mal wieder nur die großen dieser Branche und kleinere Aufmacher werden dann wohl deutlicher zur Kasse gebeten, ich sehe das daher sehr skeptisch und kann dabei nur die Geldgier der Presseverlage erkennen, denn einen anderen Sinn kann ich nicht erkennen...

mfg