Jeder Erwachsene in Deutschland wird künftig regelmäßig per Brief aufgefordert, sich für oder gegen eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Angesichts des drastischen Organmangels soll diese grundlegende Reform die geringe Zahl der Spender spürbar und schnell erhöhen. Einen Zwang zur Entscheidung soll es nicht geben.
Sobald der geplante Gruppenantrag im Sommer Gesetz geworden ist, sollen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Menschen schriftlich nach ihrer Spendebereitschaft fragen. Man kann dann die Bereitschaft erklären (Ja), sie verneinen (Nein) oder das Anschreiben einfach wegwerfen. Auch die Bereitschaft, nur bestimmte Organe zu spenden, soll man erklären können. Auch soll man bestimmte Organe ausdrücklich ausschließen können. Die Erklärung soll wie bisher auf einem Organspende-Ausweis aus Papier dokumentiert werden.
Bürger sollen alle zwei Jahre angeschrieben werden
Wenn dies technisch möglich ist, soll die Entscheidung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Diesen Eintrag sollen die Versicherten selbst an Terminals etwa beim Arzt vornehmen können. Sie sollen das aber auch ihren Ärzte oder ihrer Krankenkasse überlassen können. Die technischen Möglichkeiten solle die für die Karte zuständige Gesellschaft der Akteure im Gesundheitswesen, die Gematik, bis 2013 entwickeln.
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