Der Gymnasiast müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde.
Quelle: Urteil - Berlin: Junger Muslim darf nicht in der Schule beten - Aus aller Welt - Hamburger AbendblattLeipzig. Yunus M., 18, aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten. In dem mehrjährigen Streit wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern die Klage des muslimischen Schülers zurück. Der Gymnasiast müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der sechste Senat.
Die Richter betonten, es sei eine Einzelfallentscheidung. Sie dürfe "nicht in dem Sinne verallgemeinert werden, dass die generelle Ausübung eines rituellen Mittagsgebetes eines Schülers muslimischen Glaubens nicht zulässig ist". Damit sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass an anderen Schulen öffentlich gebetet werden dürfe. Es komme auf die Umstände an. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann gab den generellen Hinweis: "Die Schule muss sehen, ob es wirklich zur Wahrung des Schulfriedens nötig ist, die Glaubensfreiheit einzuschränken."
Ein absolut zu begrüßendes Urteil, unabhängig vom Glauben aber wo kommen wir hin wenn jeder in der Schule für seinen Glauben beten will?
Jeder kann dieses gerne tun aber bitte nach der Schule, denn schließlich ist die Schule zum lernen und nicht zum beten, man geht ja auch nicht in die Kirche um dort zb. Hausaufgaben zu machen.
Dieses sollte als Beispiel für zukünftige Fälle dienen und endlich mal dieses Beten in der Schule vergessen lassen, sonst kommen demnächst noch welche auf die Idee falls das Urteil das Beten zugelassen hätte dieses auszunutzen und auch sein Recht auf Beten zu erwirken, unabhängig wessen Religion er verfolgt, selbst Schüler die den Teufel anbeten könnten dann zum Zug kommen (Ironisch gemeint)...
mfg
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