Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Internetprovider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Zugangsanbieter dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren und zu filtern. Der Beschluss wendet sich gegen eine "aktive Beobachtung sämtlicher elektronischen Kommunikationen im Netz des betreffenden Providers" und mithin "jeder zu übermittelnden Information" aller Kunden eines Anbieters. Der EuGH folgte im Kern dem Schlussantrag seines Generalanwalts Cruz Villalón vom April.
In dem konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam gegen den Provider Scarlet Extended (AZ: C-70/10). Dieser war 2007 von einem Brüsseler Gericht dazu verdonnert worden, Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden durch Filesharing zu unterbinden, wenn Werke aus dem Sabam-Repertoire betroffen sind. Das von Scarlet angerufene Berufungsgericht wandte sich daraufhin an den EuGH und bat ihn zu klären, ob das auf eigene Kosten einzuführende, zeitlich unbegrenzte Filter- und Sperrsystem insbesondere mit der EU-Grundrechtecharta in Einklang zu bringen sei.
heise online - Europäischer Gerichtshof gegen zentrales Filter- und Sperrsystem

Entscheidung des Gerichts

Der Entscheidung zufolge gerate eine präventive Scannpflicht für den Provider in Konflikt nicht nur mit der unternehmerischen Freiheit, sondern auch mit dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten sowie dem Recht auf freien Empfang und Sendung von Informationen. Das Recht auf geistiges Eigentum gelte es zwar auch zu schützen, aber nur in einem "angemessenen Gleichgewicht" zu den anderen Rechtsansprüchen, erklärte das Gericht.
Das endgültige Urteil obliegt allerdings dem nationalen Gericht in Belgien. Da es dieses jedoch nur unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH fällen darf, dürfte die von der belgischen Verwertungsgesellschaft geforderte vorsorgliche Scannpflicht bereits gescheitert sein.
Quelle: Entscheidung: Provider müssen keine präventiven Urheberrechtskontrollen durchführen - NETZWELT


EU verbietet allgemeine Überwachung im Netz


Das höchste EU-Gericht entschied, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verbiete eine allgemeine Überwachung der im Netz übermittelten Informationen. Das Recht auf geistiges Eigentum sei zwar in der Charta der Grundrechte verankert. Doch bedeute dies nicht, "dass dieses Recht schrankenlos und sein Schutz daher bedingungslos zu gewährleisten wäre".
Die Einrichtung eines Filtersystems führe auch zu einer "qualifizierten Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit" des Internet-Anbieters. Ihm würde ein "kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes" Informatiksystem auf eigene Kosten aufgezwungen. Auch verstoße ein solcher Filter gegen den Schutz personenbezogener Daten. Überdies könne ein Filter möglicherweise nicht zwischen geschützten und nicht geschützten Daten unterscheiden - dies könne zur Sperrung zulässiger Inhalte führen.

Quelle: Internet: EU-Gericht verbietet Web-Filter gegen Filesharing - Digital | STERN.DE

Da haben wir mal ein EU Urteil was uns allen weiterhilft, unabhängig jetzt vom Filesharing , und soviel ich weiß ist das nun auch rechtskräftig und kann von keinen einzelnen EU Land angefochten werden da ja bekanntlicherweise EU Recht vor dem Landesrecht steht...



mfg