Medienberichten zufolge, die das Oberlandesgericht München gegenüber netzwelt bestätigte, lehnte das OLG eine einstweilige Verfügung gegen YouTube ab. Das Videoportal muss die Daten des Nutzers, der sechs Sequenzen von "Werner Eiskalt" einstellte, nicht herausgeben. Der Nutzer hatte die Szenen vermutlich im Kino abgefilmt. Der Film wurde bereits auf Verlangen von Constantin im Sommer unverzüglich von der Videoplattform entfernt, da dessen Veröffentlichung gegen das Urheberrecht verstößt.
Constantin forderte zusätzlich aber Informationen darüber, wer der Urheberrechtsverletzer ist. Das Oberlandesgericht München sieht zwar auch einen eindeutigen Urheberrechtsverstoß, allerdings sei eine Auskunft über die Daten des Nutzers nur erforderlich, wenn das Urheberrecht "in gewerblichem Ausmaß" verletzt wurde. Eine kommerzielle Absicht konnte im vorliegenden Fall aber nicht nachgewiesen werden, sodass die einstweilige Verfügung keine Grundlage besitzt.
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