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Thread: BitTorrent: Tracker-Betreiber wurde verurteilt

  1. #1
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    BitTorrent: Tracker-Betreiber wurde verurteilt

    Das Amtsgericht Ludwigshafen hat in Folge eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ein Urteil gegen den Betreiber des Anti-Leech-Trackers Bit-Flyer gefällt.
    Wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wurde ein 42-jähriger Mann von dem besagten Gericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist laut der GVU bereits rechtskräftig.
    weiterlesen: BitTorrent: Tracker-Betreiber wurde verurteilt - WinFuture.de

    Habe ich noch nie was von gehört, scheint wohl ein Puplic Tracker gewesen zu sein...

    mfg

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  2. #2

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    da steht doch anti leech tracker. außerdem spricht der artikel von "registrierten nutzern".

    aber das ding kannte ich auch nicht. ergo : so what ...
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  3. #3

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    Sie versuchen den Usern nur Angst einzujagen, deswegen kennt keiner diesen Tracker.
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  4. #4
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    @gulli gibts nen thread dazu

    Last edited by dvbdvb; 23.10.11 at 00:06.
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  5. #5
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    Quote Originally Posted by dvbdvb View Post
    @gulli gibts nen thread dazu

    Werbung für Gulli brauchen wir hier nicht, solltest du was zum Thema zu sagen haben kannst du es gerne hier tun.

    mfg

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  6. Who Said Thanks:

    Rebound (23.10.11)

  7. #6
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    das soll keine werbung sein - sonst hätte ich nen link reingepackt.

    was ich mit meinem post oben sagen wollte:
    wer dort team-interne streitereien austrägt, hats auch net anders verdient

    typisch 08/15 tracker ...
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  8. Who Said Thanks:

    Instab (24.10.11)

  9. #7
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    Quote Originally Posted by dvbdvb View Post
    das soll keine werbung sein - sonst hätte ich nen link reingepackt.

    was ich mit meinem post oben sagen wollte:
    wer dort team-interne streitereien austrägt, hats auch net anders verdient

    typisch 08/15 tracker ...
    joa ist ok

    ähnliche ALT's haben wir hier schon gehabt, wo sich die Community hier in den Reviews selbst zerfleischt hat. Schwierig ist dann nur wenn jemand aus verletzten Stolz oder warum auch immer den Betrieb ins Desaster fährt...

    mfg

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  10. #8
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    Pressemitteilung der GVU vom 21.Oktober 2011: Ein Jahr auf Bewährung für Ludwigshafener Raubkopierer – GVU stellte Strafantrag wegen Betreiben eines BitTorrent-Trackers

    Zu einem Jahr Haft hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einen 42-Jährigen wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt.

    Zwei verschiedene Tatbestände wurden dem Angeklagten zur Last gelegt: 1. Das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers und damit der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes. 2. Die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC, die anlässlich einer Durchsuchung bei dem Mann sichergestellt worden waren. Für Punkt 1 erhielt der Ludwigshafener eine Einzelstrafe von 7 Monaten Gefängnis. Für Punkt 2 hielt das Gericht jeweils fünf Tagessätze zu je 40 Euro pro Titel für tat- und schuldangemessen.
    Ein umfassendes Geständnis sowie Reue und Schuldeinsicht des Angeklagten wirkten strafmildernd. Die Strafe des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
    Spoiler Dass der Richter das Betreiben eines Trackers als schwerwiegende Urheberrechtsverletzung bewertete, obwohl der Angeklagte in dieser Funktion selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien hochgeladen hat, begründet er in seinem Urteil::
    “Mit dem Betreiben des BitTorrent-Trackers zusammen mit … gesondert Verfolgten ermöglichte er es den registrierten Usern im Rahmen eines Filesharing-Programms urheberrechtlich geschützte Filme, Software und Spiele kostenlos downzuloaden.” Dabei würden schon während des Downloads die Dateien anderen registrierten Usern als Upload zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise seien am 20. August 2008 insgesamt 472 Filme, Spiele und Musikstücke angeboten worden.



    Das Urteil ist Folge eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom September 2008, gerichtet gegen die damals noch unbekannten Betreiber des BitTorrent-Trackers “Bit-Flyer”. Dabei handelte es sich um einen so genannten Anti-Leech-Tracker, auch “geschlossene Tauschbörse” genannt. In solchen BitTorrent-Netzen können ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Inhalte anbieten und herunterladen.
    Vergleichbar mit dem Satelliten in einem Navigationssystem, sendet der BitTorrent-Tracker dabei die Informationen, welche die Rechner der Filesharer benötigen, um sich miteinander zu verbinden. Bei geschlossenen BitTorrent-Netzen weisen Tracker zudem noch Funktionalitäten einer Portalseite auf, wie etwa eine Oberfläche mit Suchfunktion. Das Betreiber- bzw. Verwaltungsteam eines Anti-Leech-Trackers stellt die für Nutzer attraktive Aktualität und Menge des regelmäßig illegalen Angebots sicher.


    Quelle: Pressemitteilung der GVU vom 21.Oktober 2011: Ein Jahr auf Bewährung für Ludwigshafener Raubkopierer

    So nun haben wir auch hier ein Urteil.

    mfg

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  11. #9
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    Also in Deutschland ist es rechtswidrig eine Web-Seite zu betreiben, weil ein Tracker nix anderes ist als das - Seite?
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  12. #10

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    So nun haben wir auch hier ein Urteil.
    vom amtsgericht in ludwigshafen ...

    was heisst das denn bitte schon ? gar nichts. wenn man ein urteil von einem OLG oder dem BGH hat, kann man mal ernsthaft diskutieren. aber das urteil einer provinz robe, kratzt wirklich niemanden.
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  13. #11

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    Quote Originally Posted by C3PO View Post
    Also in Deutschland ist es rechtswidrig eine Web-Seite zu betreiben, weil ein Tracker nix anderes ist als das - Seite?
    Nein, es ist rechtswidrig, eine Seite zu betreiben, auf der es rechtswidrige Inhalte gibt (soweit der Betreiber davon Kenntnis hat, aber das kann man hier als gegeben vorraussetzen). Das gilt für einen Tracker ebenso wie für ein Neonazi-Blog.

    Quote Originally Posted by Hush View Post
    was heisst das denn bitte schon ? gar nichts. wenn man ein urteil von einem OLG oder dem BGH hat, kann man mal ernsthaft diskutieren. aber das urteil einer provinz robe, kratzt wirklich niemanden.
    Großer Irrtum.
    Solange es keine anderslautenden Urteile von übergeordneten Gerichten gibt, ist dies das Referenzurteil, an dem sich zunächst mal alle orientieren werden. Es hängt jetzt erst mal alles davon ab, ob der Verurteilte in Revision geht oder nicht, ob also das Urteil unmittelbar rechtskräftig wird oder nicht.
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  14. Who Said Thanks:

    Snitlev (26.10.11)

  15. #12

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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Großer Irrtum.
    quark. und zwar richtiger quark. kannst du das auch nur ansatzweise belegen ?

    meine these wird bspw. durch § 325 ZPO gestützt. des weiteren der umkehrschluss aus § 31 BVerfGG. zusammenfassend : http://de.wikipedia.org/wiki/Inter_p...nd_inter_omnes

    jura. immer schön, dass jeder ne meinung hat ...

    nachtrag : da sitzt ein provinzrichter und hat keine ahnung. denkst du allen ernstes, dass sich ein anderer provinzrichter, der auch keine ahnung hat, dadurch auch nur irgendwie "gebunden" fühlt ?

    durchaus lesenwert in diesen zusammenhang wären bspw.: Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG
    Last edited by Hush; 25.10.11 at 15:44.
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  16. #13
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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Nein, es ist rechtswidrig, eine Seite zu betreiben, auf der es rechtswidrige Inhalte gibt (soweit der Betreiber davon Kenntnis hat, aber das kann man hier als gegeben vorraussetzen). Das gilt für einen Tracker ebenso wie für ein Neonazi-Blog.
    In dem Fall kann man nicht von rechtswidrigen Inhalten sprechen, da die sich überhaupt nicht auf dem Server befinden. Auf dem Server befinden sich max 2-3 MB große .torrent Dateien, die aber nicht rechtswidrig sind.
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