Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Details zu ihrem Plan erläutert, wie sie konkret gegen das Abmahnunwesen bei einfachen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen will. Um dem Missbrauch mit Anwaltsschreiben vorzubeugen, soll gegenüber Privatpersonen künftig "mit klar bestimmbaren Tatbestandsmerkmalen" ein niedriger Einheitsstreitswert festgesetzt werden, erfuhr heise online aus dem Justizministerium. Dies gelte für alle Fälle, in denen ein Copyright-Sünder vom jeweiligen Rechtsinhaber noch nicht berechtigt abgemahnt worden sei. So sollten die Kosten für einen erstmals ertappten Rechtsverletzer auf unter 100 Euro gedrückt werden.
Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro. In der Rechtsprechung setzten sich aber rasch Auslegungskriterien durch, die der Bestimmung in der Praxis nur zu einem Schattendasein verhalfen. "Die geltende Deckelung der Gebühren für Erstabmahnungen hat sich nicht bewährt", konstatiert das Justizministerium daher. Das Internet werde nach wie vor häufig gezielt nach Rechtsverstößen durchsucht, die dann oft mit unverhältnismäßig hohen Kostenfolgen abgemahnt würden.
Quelle: heise online | Justizministerin erläutert Vorstoß gegen das Abmahnunwesen

Die Frau redet nicht nur sie handelt auch, ein Anfang ist damit schonmal gemacht.

mfg