Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nutzen, um die von ihr geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verankern. Der aktuelle Regierungsentwurf für die TKG-Reform erlaube den Anbietern eine Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu Abrechnungszwecken für drei Monate, schreiben die Berichterstatter der Union in einem heise online vorliegenden "Nachforderungspapier" zu dem Gesetzesvorhaben. Damit hätten die Sicherheitsbehörden weniger Zeit, die für die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen zu einer Rufnummer notwendigen Informationen zu erhalten. Dies widerspreche den von CDU und CSU im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Schwerstkriminalität gewünschten Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung.
Die von der Union vorgeschlagene Lösung ist denkbar schlicht: Aus der Möglichkeit zur dreimonatigen Sammlung von "Verkehrsdaten" soll eine sechsmonatige Verpflichtung werden.
Quelle: heise online - Union: Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Sie versuchen es mit allen Mitteln, hier kann ich nur hoffen dass man sich nicht darauf ein lässt, dieses auf 6 Monate auszuweiten...

mfg