Das die Kanzlei Waldorf Frommer nahezu täglich Abmahnungen in großer Menge versendet ist bekannt. Neu ist allerdings, dass die Münchner Kanzlei sich bereits kurz vor Fristablauf auch noch mal telefonisch vergewissert, ob die Abmahnung auch angekommen ist. Diese und vergangene Woche häufen sich die Anrufe in meiner Kanzlei, in denen Abgemahnte mitteilen, eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten zu haben und gerade von der Kanzlei angerufen wurden. Dieses Vorgehen mag zwar ungewöhnlich, wohl aber nicht verboten sein, solange der Anschlussinhaber im Telefonbuch steht und nicht anwaltlich vertreten ist.
Dennoch sollte man vorsichtig bei diesen Anrufen sein, da die Kanzlei Waldorf Frommer schon aus Eigeninteresse nicht nur nach dem Erhalt der Abmahnung fragt, sondern versucht, etwas Sachverhalt aus dem Anschlussinhaber herauszukitzeln. Gerade bei ahnungslosen Abgemahnten, die sich die Abmahnung nicht erklären können, kann dies erfolgreich sein, da schon kleine
Aussagen wie: "Mein Anschluss ist nach WEP verschlüsselt", oder "ich kontrolliere doch nicht meine Kinder" für die Annahme einer Störerhaftung reichen können. Auch Aussagen wie: "Da war ich arbeiten" oder "Da war ich im Urlaub" sind keine ausreichende Stellungnahme, um die Störerhaftung zu entkräften.
Im Falle eines Anrufes der Kanzlei sollte man möglichst nichts sagen. Es muss ja nicht gleich das abrupte Auflegen sein, ein freundlich aber bestimmtes: "Ich melde mich innerhalb der gesetzten Frist über einen Anwalt" ist schon ausreichend.
In keinem Fall sollten Sie sich direkt zum Sachverhalt äußern, sondern dies einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überlassen.
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