Diese seit 2008 geltende Regelung, die das Geldverdienen mit typischen Standard-Abmahnungen etwa für illegale Musiktauschereien einschränken sollte, kam bislang nur selten zur Anwendung. Das Amtsgericht (AG) Köln hat sie in einem Ende April ergangenen Urteil (Aktenzeichen: 137 C 691/10) auf das unerlaubte "Ausleihen" fremder Fotos bei eBay-Angeboten angewandt, was das zuständige Landgericht (LG) mit einem Hinweisbeschluss am 2. August (Aktenzeichen 28 S 10/11) bestätigte. Das berichtet der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf dem Portal "koeln-bonn-business-on".
In dem Fall, den es zu entscheiden galt, wollte ein privater eBay-Anbieter Reifen per Auktion weiterverkaufen. Für die Beschreibung nutzte er sechs Abbildungen, die er aus einer fremden Quelle stibitzt hatte. Der Inhaber der Urheberrechte an den Fotos mahnte den eBay-Anbieter ab und verlangte dafür die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1192,60 Euro, außerdem noch einen Schadenersatz von 1800 Euro.
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