[FONT=Century Gothic]Wer jemanden wegen eines urheberrechtlichen Bagatellverstoßes erstmalig abmahnt, muss die Kosten, die er dafür geltend macht, auf 100 Euro begrenzen.

Diese seit 2008 geltende Regelung, die das Geldverdienen mit typischen Standard-Abmahnungen etwa für illegale Musiktauschereien einschränken sollte, kam bislang nur selten zur Anwendung. Das Amtsgericht (AG) Köln hat sie in einem Ende April ergangenen Urteil (Aktenzeichen: 137 C 691/10) auf das unerlaubte "Ausleihen" fremder Fotos bei eBay-Angeboten angewandt, was das zuständige Landgericht (LG) mit einem Hinweisbeschluss am 2. August (Aktenzeichen 28 S 10/11) bestätigte. Das berichtet der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf dem Portal "koeln-bonn-business-on".
In dem Fall, den es zu entscheiden galt, wollte ein privater eBay-Anbieter Reifen per Auktion weiterverkaufen. Für die Beschreibung nutzte er sechs Abbildungen, die er aus einer fremden Quelle stibitzt hatte. Der Inhaber der Urheberrechte an den Fotos mahnte den eBay-Anbieter ab und verlangte dafür die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1192,60 Euro, außerdem noch einen Schadenersatz von 1800 Euro.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...o-1322722.html
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Hier hat man endlich Nägel mit Köpfen gemacht, was man schon sehr lange versucht bei Musik und Film Abmahnungen. Leider kommt man hier noch zu keinen Ergebniss da wohl eine pauschale Deckelung den Abmahnanwälten ein Dorn im Auge ist...


mfg