Manche Abmahnanwälte treiben mutmaßliche Filesharer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen rigoros in die Enge. Sie sollten es nicht zu weit treiben. In Großbritannien ist jetzt die Rechtsanwaltskammer dagegen eingeschritten – mit gravierenden Folgen für die betroffenen Rechtsanwälte.
Weiterlesen: Rechtsanwaltskammer knüpft sich skrupellose Filesharing-Abmahnanwälte vorDie beiden Anwälte einer britischen Abmahnkanzlei sollen zwischen 2006 und 2009 für mehrere Rechteinhaber über 6.000 Tauschbörsen- Abmahnungen verschickt haben. Dabei seien von den Abgemahnten kurzfristig hohe Zahlungen verlangt worden. Die Rechtsanwälte sollen dabei sehr rücksichtslos vorgegangen sein und Einwände der Betroffenen ignoriert haben.
Aus diesem Grunde verhängte die britische Rechtsanwaltskammer gegen die beiden Abmahnanwälte eine Geldstrafe in Höhe von ungefähr 23.000 €. Außerdem müssen sie die Prozesskosten in Höhe von 173.000 € tragen. Darüber hinaus ist ein Berufsverbot für die Dauer von drei Monaten ausgesprochen worden.
Da kann man nur hoffen dass solche Maßnahmen auch mal hier in Deutschland angewendet werden...
mfg
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