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Thread: Fall Gäfgen - Warum Recht nicht immer gerecht ist

  1. #1
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    Angry Fall Gäfgen - Warum Recht nicht immer gerecht ist

    Kindesmörder Magnus Gäfgen bekommt eine Entschädigung, weil ein Ermittler im Verhör „unerträgliche Schmerzen“ angedroht hatte. Ein Urteil, das die Menschen aufregt. Doch: Recht und Gesetz ließen keinen anderen Richterspruch zu.

    Magnus Gäfgen, der Kindesmörder, erhält vom Land Hessen 3000 Euro Entschädigung. 2002 hatte ihm der Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner im Verhör „unerträgliche Schmerzen“ angedroht. Der Polizist wollte den Aufenthaltsort des entführten elfjährigen Jakob von Metzler erfahren, um dessen Leben zu retten.
    Daschner konnte Jakob nicht mehr retten – und muss jetzt, als Pensionär, die nächste schmerzliche Niederlage hinnehmen. Entschädigung für einen Kindesmörder? Ein Urteil, das die Menschen aufregt. Doch: Recht und Gesetz ließen keinen anderen Richterspruch zu.
    Die Androhung der Folter ist in Deutschland - unter allen Umständen - verboten. Das gleich drei Mal. Im Grundgesetz, das im Artikel 1 die Würde des Menschen schützt. Durch den Verfassungsartikel 104, der klar sagt: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden“. Und auch noch durch die Strafprozessordnung.
    Quelle: Kommentar: Fall Gäfgen - Warum Recht nicht immer gerecht ist - Nachrichten - DerWesten

    Wenn ich das hier lese könnte ich heulen, wenn ich da an die Angehörigen des Opfers denke, wie entäuscht und betrogen von unser Rechtsprechung müssen sie sich fühlen und ich spreche da nicht auch nur für mich sondern denke ein Großteil aller!

    Für mich einfach nicht nachvollziehbar auch wenn es unsere § so vorgeben, so hätte ich bei der Schwere und Uneinsichtigkeit dieses Mannes mehr Feingefühl von unseren Gericht erwartet.

    Wenn ich im Knast wäre und der Kerl würde neben mir stehen so würde ich ihn jeden Tag in seine Frexxe schlagen...

    mfg

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  2. #2

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    Recht ist Recht. Androhung von Folter ist verboten! Das Gericht kann und darf kein Mitgefühl zeigen, denn es muss objektiv nach geltendem Recht urteilen und niemals anders!
    Wäre das Urteil anders ausgefallen, wäre das ein absoluter Freibrief gewesen, jedem Folter anzudrohen um an Informationen heranzukommen. Irgendwann trifft es dann auch Unschuldige....und dann? Dann ist das Geheule wieder groß, weil mal wieder die meisten nicht weit genug denken....
    Last edited by LongbowArcher; 04.08.11 at 14:32.
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  3. Who Said Thanks:

    mabuse (05.08.11) , Instab (05.08.11) , Hush (04.08.11) , v6ph1 (04.08.11)

  4. #3
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    Du magst Recht haben, aber für mich ist das eher eine Emotionale Geschichte und ich wäre wohl als Richter nicht geeignet, da meine Urteilsbegründung sich wohl nicht nach § richtet sondern eher nach meinen eigenen Rechtsgefühl...

    mfg

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  5. Who Said Thanks:

    DEViL.eXE (04.08.11)

  6. #4

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    In meinen Augen haben solche Leute überhaupt kein Recht mehr verdient.
    Solange die Beweise für die Tat vorliegen und keine Unschuldigen bestraft werden.
    Last edited by DEViL.eXE; 04.08.11 at 15:25.
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  7. Who Said Thanks:

    Snitlev (04.08.11)

  8. #5

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    Quote Originally Posted by DEViL.eXE View Post
    Solange die Beweise für die Tat vorliegen und keine Unschuldigen bestraft werden.
    als ihm die folter angedroht wurde, war er nach der unschludsvermutung unschuldig. und gesetze gelten für alle. egal ob schuldig, unschuldig, zurechnungsfähig oder grenzdebil. willkommen in einem modernen rechtsstaat. wem das nicht gefällt, der kann ja nach china, saudi arabien oder sonst wo hingehen. da kann man dann bestimmt auch mal an ner steinigung teilnehmen.

    frei nach monty phython : grosse kiesel, kleine kiesel ...
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    mabuse (05.08.11) , Instab (05.08.11) , v6ph1 (04.08.11) , LongbowArcher (04.08.11)

  10. #6
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    Die Richter mussten ein Urteil nach dem Recht fällen - Und das sieht vor, dass schon eine Ankündigung von Gewalt geahndet wird.
    Wenn sich die Polizei und Justiz nicht an das selbe Recht hält, ist sie nicht besser als die Verbrecher selbst.
    Deutschland will ein Rechtsstaat sein - dazu gehört u.a. die Unschuldsvermutung.
    Und solange jemand unschuldig ist, hat er dieselben Rechte, wie alle anderen unschuldigen (=normalen) Bürger auch.
    Erst mit dem Schuldspruch geht ein Teil dieser Rechte verloren.

    Im Moment des Verhöres galt er noch als unschuldig - erst nach dem Urteil hatte er diese (rechtlich) verloren.
    Dass dieses Verfahren verhandelt wurde, war sein gutes Recht - auch wenn es nicht nur unmoralisch ist, sondern auch eine Beleidigung der Familie seines Opfers.

    Gerechtigkeit und Recht sind nicht immer identisch - der gesunde Menschenverstand sollte sich immer lieber für die Gerechtigkeit entscheiden.
    Die Executive und Judikative müssen sich für das Recht entscheiden.

    Wenn man für etwas kämpfen sollte, dann dafür, dass die Gerechtigkeit zu Recht wird.
    Nur ist der Spagat zwischen Verbesserungen für Unschuldige und einer Verschärfung für Schuldige mehr als schwierig.

    mfg
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    PS: Von mir hätte er nichtmal einen Arschtritt bekommen - Weil ich das keinem Schuh der Welt antun könnte.
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    Der Klügere gibt nach. Deshalb wird die Welt auch von Dummen regiert.
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    Hush (05.08.11) , LongbowArcher (04.08.11)

  12. #7
    nix Unschuldsvermutung...
    er ist nach der Geldübergabe festgenommen worden und hat dann behauptet, dass Kinde lebe noch...
    daraufhin wurde er mehrere Stunden verhört (auch die Kinds Mutter war da) und erst dann wurde ihm mit Gewalt gedroht.
    Es war aber schon klar (auch nach eigener Aussage), dass er der Täter ist, dass Kind aber noch lebe...
    in dem Moment ist er "meiner Meinung nach" (!) nicht mehr unschuldig und auch nix mehr mit Unschuldsvermutung
    und daraufhin wurde ihm mit Gewalt gedroht (!!) und unter dieser Androhung (!!) von Gewalt, leidet dieser Gewaltverbrecher heute immer noch???
    lächerlicher gehts nicht mehr....
    daraufhin hat er die Beamten ja zu dem bereits verstorbenem Kind geführt...
    Diese Klage hätte abgewiesen werden müssen, zumal die Täter (die Beamten) ja schon 2004 verurteilt wurden dafür...
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    Snitlev (05.08.11)

  14. #8

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    Diese Klage hätte nicht abgewiesen werden dürfen, alles andere wäre einer Auflösung des Rechtsstaats und einer Missachtung unserer Grundwerte, dem Grundgesetz und der europäischen Verfassung gleichgekommen. Und das ist in meinen Augen auch nicht diskutabel, auch wenn ich das gefühlsmäßig sicherlich verstehen kann.

    Artikel 1

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Artikel 2

    (1) ...
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Artikel 3

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) ...
    (3) ...
    Last edited by LongbowArcher; 05.08.11 at 11:21.
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  15. #9

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    Quote Originally Posted by fromas View Post
    Diese Klage hätte abgewiesen werden müssen, zumal die Täter (die Beamten) ja schon 2004 verurteilt wurden dafür...
    ähm, da verwechselt du aber was. wir diskutieren hier über eine "zivilrechtliche" klage. (anm.: ob es jetzt ne verwaltungsrechtliche klage war, lasse ich mal dahin stehen). verurteilt wurden die beamten nach strafrecht. beim strafrecht hat der staat ein interesse an der verfolgung und bestrafung von straftaten. hier hatte eine privatperson ein interesse an der zahlungen eines (zivilrechtlichen) schadenseratzes.

    das eine hat mit anderem rein gar nichts zu tun. (auf spezialitäten wie indiziwirkung usw. gehe ich bewusst nicht ein)
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  16. #10
    es geht hier nur um vermeintliche und behauptete Qualen des Täters...
    der macht sich doch nur lächerlich über das Rechtssytem mit seiner Klage...und bekommt auch noch Recht...

    und die ganzen Gesetze sind mir klar, und auch dass die Beamten dafür bestraft wurden ist ok...
    aber ihm, einem Gewaltverbrecher, Geld zuzusprechen aufgrund von Behauptungen und vermeintlichen Qualen (psychische Folgen) des Täters ist lächerlich...
    und wer berücksichtigt die psychischen Folgen für die Ermittler und für die Anghörigen des Opfers?

    ---------- Post added at 11:27 ---------- Previous post was at 11:26 ----------

    es ist doch klar, dass ich meine Ansicht nicht "rechtlich" begründen kann sondern nur "moralisch"
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    Snitlev (05.08.11)

  18. #11

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    Quote Originally Posted by fromas View Post
    wer berücksichtigt die psychischen Folgen für die Ermittle
    klingt zynisch : das ist berufsrisiko

    oder mal englisch ausgedrückt : if you can´t stand the heat, you should not work in a kitchen.
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  19. #12

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    Ich seh das auch so: Recht ist Recht und gilt für jeden.

    Alleridngs hätte hier der Richter auch mal seinen Ermessensspielraum ausschöpfen können und eine Entschädigung von einem (1) Euro festlegen können - damit wäre dem Gesetz genüge getan und gleichzeitig ein klares Statement abgegeben worden.
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  20. #13
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    Egal wie hier auch argumentiert wird, so habe ich in Deutschland immer das Gefühl "Täterschutz kommt vor Opferschutz", danke an @fromas der meine Ansicht sachlich dagestellt hat.

    Auch wenn die § vor der Moral stehen, so finde ich dass gerade bei solchen Taten der Moral vielmehr geschuldet werden müßte.

    Hier mal ein Zitat von Kant:
    „Die wahre Politik kann keinen Schritt tun,
    ohne vorher der Moral gehuldigt zu haben“
    Quelle: Kant

    wer sich aber mal mehr mit dem Thema "Moral" beschäftigen möchte dem rate ich zu "HORST HEIDBRINK
    STUFEN DER MORAL" http://psychologie.fernuni-hagen.de/pdf/Stufenbuch.pdf

    gerade frisch gefunden,

    Grundsatzdebatte nach dem Gäfgen-Urteil
    05.08.2011, 11:01 Uhr

    Das Land Hessen muss dem Kindermörder Gäfgen eine Entschädigung zahlen, weil die Polizei im Verhör mit Folter drohte. Jetzt debattieren Politiker über den Sinn dieses Urteils.


    Die Regierung des Landes will das schriftliche Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie die nächste Instanz anruft.

    In der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Freitag) verteidigte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), das Urteil: „Wenn wie hier eine verbotene Verhörmethode angewendet worden und eine psychische Schädigung die Folge ist, besteht ein Schmerzensgeldanspruch“, sagte er. „Das mag moralisch verwerflich sein, aber rechtlich gibt es da nichts zu beanstanden.“ Kauder forderte jedoch eine Gesetzesänderung. Fraglich sei, ob Schmerzensgeld und Entschädigungen an den Täter fließen müssten. „Wir sollten das Opferanspruchssicherungsgesetz ändern, damit auch Schmerzensgeldansprüche von Tätern an die Opfer oder ihre Angehörigen übergehen können.“ Bisher sorge das Opferanspruchssicherungsgesetz dafür, dass Honorare an die Opfer übergehen, wenn Täter ihre Geschichte verkaufen.
    Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/...l/4468366.html

    http://www.handelsblatt.com/politik/...tml?p4468366=2

    Das einzigst possitive was ich diesem Urteil entnehmen kann, ist das man sich endlich mal Gedanken über eine Grundsatzdebatte macht...


    mfg
    Last edited by Snitlev; 05.08.11 at 14:20. Reason: news

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  21. #14

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    Die Moral sagt mir, dass Auge um Auge, Zahn und Zahn falsch ist.
    Und Plautus sagte abfällig: Homo homini lupus. Und ich denke, dass muss nicht sein.
    Last edited by LongbowArcher; 05.08.11 at 14:18.
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  22. #15
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    moral ist subjektiv wie man an diesem thread sehr gut sehen kann. darum gibt es gesetze
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