Kindesmörder Magnus Gäfgen bekommt eine Entschädigung, weil ein Ermittler im Verhör „unerträgliche Schmerzen“ angedroht hatte. Ein Urteil, das die Menschen aufregt. Doch: Recht und Gesetz ließen keinen anderen Richterspruch zu.
Quelle: Kommentar: Fall Gäfgen - Warum Recht nicht immer gerecht ist - Nachrichten - DerWestenMagnus Gäfgen, der Kindesmörder, erhält vom Land Hessen 3000 Euro Entschädigung. 2002 hatte ihm der Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner im Verhör „unerträgliche Schmerzen“ angedroht. Der Polizist wollte den Aufenthaltsort des entführten elfjährigen Jakob von Metzler erfahren, um dessen Leben zu retten.
Daschner konnte Jakob nicht mehr retten – und muss jetzt, als Pensionär, die nächste schmerzliche Niederlage hinnehmen. Entschädigung für einen Kindesmörder? Ein Urteil, das die Menschen aufregt. Doch: Recht und Gesetz ließen keinen anderen Richterspruch zu.
Die Androhung der Folter ist in Deutschland - unter allen Umständen - verboten. Das gleich drei Mal. Im Grundgesetz, das im Artikel 1 die Würde des Menschen schützt. Durch den Verfassungsartikel 104, der klar sagt: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden“. Und auch noch durch die Strafprozessordnung.
Wenn ich das hier lese könnte ich heulen, wenn ich da an die Angehörigen des Opfers denke, wie entäuscht und betrogen von unser Rechtsprechung müssen sie sich fühlen und ich spreche da nicht auch nur für mich sondern denke ein Großteil aller!
Für mich einfach nicht nachvollziehbar auch wenn es unsere § so vorgeben, so hätte ich bei der Schwere und Uneinsichtigkeit dieses Mannes mehr Feingefühl von unseren Gericht erwartet.
Wenn ich im Knast wäre und der Kerl würde neben mir stehen so würde ich ihn jeden Tag in seine Frexxe schlagen...
mfg
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