Quelle: Bundesfinanzhof erklärt Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß - Deutschland - Politik - Hamburger AbendblattMünchen. Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Er wies gestern zwei Klagen gegen die Abgabe in Höhe von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommenssteuer ab. Der "Soli" erfülle weiterhin seine Funktion, den Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken, sagte der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf bei der Verkündung. Zudem sei keine zeitliche Befristung geboten.
Wie heißt es so schön "Ein Hahn kratzt dem anderen kein Auge aus" oder so ähnlich, meiner Meinung nach ist es nicht rechtens, denn er wurde zeitlich anfangs festgelegt und heute wird er doch schon garnicht mehr für den "Aufbau OST" verwendet.
Wieder einmal werden wir dummen Arbeitnehmer weiter der Zahlmeister bleiben und eine Auflösung des Soli-Zuschlags werden wir wohl nicht mehr erleben!
Hartz4 Empfänger sind ja davon befreit, warum eigentlich?
mfg
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