Ein Mango-Saft, der kaum Mango enthält, eine Kalbswurst, die hauptsächlich aus Schweinefleisch besteht oder ein bayrischer Leberkäse ohne Leber: Verbraucher werden häufig mit täuschenden Packungen in die Irre geführt. Dabei bewegen sich die Unternehmen oft im gesetzlichen Rahmen, oder in einer Grauzone. So muss ein Kalbswiener nur 15 Prozent Kalb enthalten, um dennoch so genannt werden zu dürfen.
Genau solche Fälle macht die Verbraucherplattform Lebensmittelklarheit.de öffentlich. Die Organisatoren zeigen sich 100 Tage nach Freischaltung der Seite sehr zufrieden. "Wir haben mit dem Angebot den Nerv der Verbraucherschaft getroffen", sagte Gerd Billen, der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, am Donnerstag in Berlin. Bisher sind 3800 Meldungen von Verbrauchern über die Plattform eingegangen, von denen 900 bearbeitet wurden. 72 Produkte werden inzwischen auf der Seite aufgeführt.
Bookmarks