Stadionverbote: Dies sind die Maßnahmen die der FC Bayern München gegen Fans erwägte. Anlass dazu war, dass einige Fans immer noch nicht eingesehen haben, dass der Wechsel von Nationaltorhüter Manuel Neuer angeblich eine Verbesserung für den Fußballverein darstellt-und dies auf Spruchbändern zum Ausdruck gebracht haben.

Nun kann man über eventuelle Verbote dieser Art gegen Fans nachdenken. Schriftzüge wie zum Beispiel “Du kannst auch noch so viele Bälle parieren, wir werden dich nie in unserem Trikot akzeptieren” sind aber unter keinem relevanten rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden.
Jeder Verein besitzt natürlich ein Hausrecht und kann in gewissen Situationen davon Gebrauch machen allerdings kann dieses Hausrecht nicht missbräuchlich oder sogar willkürlich ausgeübt werden. Grund hierfür ist es, dass auch ein Stadion ein Teil des öffentlichen Raumes ist.
Daher hat der BGH in einem Urteil vom 30.10.2009 entschieden (Az. V ZR 253/08), dass wenn ein Verbot oder ein Ausschluss dieser Art gegen bestimmte Personen ausgesprochen wird, deren mittelbar in das Zivilrecht eingreifende Grundrecht gewahrt werden muss. Will der Veranstalter bestimmte Personen vom Zugang des Stadions ausschließen, so muss ein sachlicher Grund hierfür vorliegen. Eine unliebsame Meinungsäußerung ist kein solcher Grund.
Quelle: BGH: Das Fußballstadion ist kein grundrechtsfreier Raum

Das sehe ich genauso, solange man keine rechtswidrigen Handlungen vornimmt muss man sich das Recht vorbehalten können seine freie Meinung zum Ausdruck bringen zu dürfen, auch wenn es den Inhabern gegen den Strich geht!

mfg