Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel geäußert, ob die Verfassungsbeschwerden gegen die Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsschirm zulässig sind oder ein anderes europäisches Gericht angerufen werden muss.
Bei der mündlichen Verhandlung ging der zweite Senat am Dienstag mehrere Stunden ausschließlich der Frage nach, ob ein Bürger gegen die zahlreichen Beschlüsse des Bundestages, der EU und der Euro-Gruppe klagen kann. Dies sei zwar "juristischer Kleinkram", sagte Berichterstatter Udo di Fabio. "Aber besonders bei diesem Verfahren muss man schon genau aufpassen", sagte der Richter.
Beim obersten deutschen Gericht haben mehrere Wirtschaftsprofessoren und der CSU-Politikers Peter Gauweiler Verfassungsbeschwerden gegen die Stützungsmaßnahmen für Griechenland eingelegt, die der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hatte. (Az.: 2 BvR 987/10 u.a.).
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