Das Thema hat sicherlich schon für eine Menge Ärger zwischen Anbietern und Handel auf der einen Seite sowie Verbrauchern auf der anderen Seite gesorgt: In Deutschland gab es bisher keine Regelung dazu, wer für Liefer- und Montagekosten aufkommen soll, wenn mangelhafte Ware ersetzt werden muss.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher nun in einem am Donnerstag ergangenen Urteil gestärkt (Az: C-65/09 und 87/09). Demnach müssen Händler nicht nur für Ersatz der mangelhaften Waren sorgen, sondern gegebenenfalls auch für deren Montage. Dafür tragen sie ebenso die Kosten wie für die Lieferung der Ersatzware.
Insgesamt wurde die Frage in zwei Fällen verhandelt, bei denen es um Fliesen und eine Spülmaschine ging. Im ersten Fall hatte der Kunde Bodenfliesen für 1382 Euro gekauft. Als ein Großteil davon bereits verlegt war, fiel dem dem Kunden auf, dass diese mit Schleifspuren beschädigt waren, die sich nicht mehr entfernen ließen. Er verlangte den Austausch der defekten Fliesen. Die Kosten für Ausbau und Neuverlegung schätzte ein Gutachter auf 5830 Euro.
weiterlesen: heise online - EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Gewährleistungsansprüchen

Eine gute und sinnvolle Entscheidung die uns allen zu gute kommt.

mfg