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Thread: Justizministerin legt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor

  1. #1
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    Justizministerin legt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor

    Berlin — Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertig gestellt und dem Bundesinnenministerium zugeleitet. Das verlautete am Freitag in Berlin aus Regierungskreisen.


    Wie die Zeitung "Die Welt" am Freitag aus dem Entwurf berichtete, sollen Telekommunikationsdaten von Bürgern nach dem Willen der Ministerin nur im Falle eines konkreten Verdachts gespeichert werden. Statt sämtliche Daten aller Bürger ohne Anlass zu speichern, würden damit nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten "eingefroren", heißt es demnach in dem 35 Seiten umfassenden Papier zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren.
    Gespeichert werden soll laut Bericht nur dann, wenn es einen konkreten Anlass gibt, der die "Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten" unbedingt erforderlich macht. Der Entwurf trage "wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung", begrenze aber "die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß", zitierte die Zeitung aus der Begründung des Gesetzentwurfs.
    Quelle: AFP: Justizministerin legt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor

    Sieht das nicht irgendwie nach einem faulen Kompromiss aus, oder täusche ich mich da ?

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  2. #2
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    Sieht das nicht irgendwie nach einem faulen Kompromiss aus, oder täusche ich mich da ?
    Ist es - das Verfahren hat auch nix mit Quickfreeze zu tun, sondern ist immernoch eine Vorratsdatenspeicherung (wenn auch mit anderen Fristen).

    Aber es war ja abzusehen, dass auch die FDP in diesem Punkt einknickt.

    Auch die Speicherung durch die Provider selbst ist datenschutzrechtlich schon ein Verstoß (insbesondere bei Flatrate-Kunden)

    mfg
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  4. #3
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    Zoff um Vorratsdatenspeicherung

    Der Entwurf für das neue "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" ist Im Internet veröffentlicht worden. Unions-Politiker zeigen sich entrüstet und bezeichnen den Entwurf als nicht akzeptabel. Ein von Polizeiverbänden verlangtes Machtwort von Kanzlerin Merkel ist allerdings ausgeblieben. Regierungssprecher Seibert betonte, dass es für die Kanzlerin klar sei, dass man "dieses Instrument der Vorratsdatenspeicherung" brauche und die Vorgaben des Beundesverfassungsgerichtes "in absehbarerer Zeit umsetzen" müsse.
    Der Gesetzentwurf besteht im wesentlichen aus zwei Änderungen der Strafprozesspordnung, einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes und einer Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Sie besteht in einer detaillierten Auflistung, was TK-Unternehmen und Provider bei einem Anordnung von Quick Freeze und bei der 7-tägigen Speicherung von IP-Adressen an Aufwandsentschädigung verlangen können.
    Die wesentliche Neuerung des Gesetzentwurfes ist der §100j StPO zur richterlich angeordneten Sicherungsverordnung. Mit ihr wird das TK-Unternehmen angewiesen, alle vorhandenen, bereits erzeugten oder verarbeiteten sowie künftig anfallenden Verkehrsdaten eines Kunden zu speichern. Dieses Quick Freeze-Verfahren ist auf einen Monat befristet und kann jeweils um einen Monat verlängert werden, wenn die Strafverfolger die Maßnahme begründen können. Das Einfrieren der Daten ist allein auf die Daten beschränkt, die ein TK-Unternehmen selbst erzeugt und verarbeitet.
    Quelle: heise online - Zoff um Vorratsdatenspeicherung

    Ich schätze bei dieser ganzen Thematik, wird man sich irgendwie einigen um aus der Vorratsdatenspeicherung einen sogenannten Kaugummiparagraphen zu machen der letztendlich immer zu Gunsten der Justiz ausgelegt werden kann, und uns "dummen" Bürgern bleibt mal wieder nichts anderes übrig als diese dumme Pille schlucken zu müssen, ganz zu schweigen das die Politik es uns auch noch für gut verkaufen wird...

    mfg

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    Freak69 (12.06.11)

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    Hier geht es auch um den Begriff der Verhältnismäßigkeit und diese ist präzise im Grundgesetz verankert insofern ist die Frage wie tief der staatliche Eingriff in unseren geschützten privaten Lebensbereich hineingehen darf sowie folgerichtig in welcher sinnvollen Relation dieser Eingriff zum Verdacht oder Zweck steht.

    Im übrigen das Projekt Vorratsdatenspeicherung ist eine massive Einschränkung der Grundrechte und erinnert tendenziell in der Entwicklung vergleichbar an die Anti-Terrorgesetze aus einer längst vergangenen RAF Ära....

    PS: damit also de facto sinnlos und eine subtile Bürgerrechtsverletzung

    mfg
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    Last edited by Se7Ven; 12.06.11 at 22:08.

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    mabuse (14.06.11) , Freak69 (13.06.11) , Instab (13.06.11) , v6ph1 (12.06.11)

  8. #5
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    Die Verhältnismäßigkeit zwischen uns und der Regierung zum Grundgesetz ist doch schon lange aus den Fugen geraten, und die Vorratsdatenspeicherung wird sich nicht mehr aufhalten lassen egal wie man es uns noch geschmeidig machen will...

    mfg

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    Die Verhältnismäßigkeit zwischen uns und der Regierung zum Grundgesetz ist doch schon lange aus den Fugen geraten, und die Vorratsdatenspeicherung wird sich nicht mehr aufhalten lassen egal wie man es uns noch geschmeidig machen will...
    Mit etwas Glück geht dieser Streit bis zur nächsten Wahl und dann kommt eine bessere Regierung an die Macht, die derartigen Irrsinn einfach in die politische Sondermülltonne wirft.

    mfg
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  10. #7

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    und dann kommt eine bessere Regierung an die Macht,
    Da hab ich irgendwie so meine Zweifel dran . . .
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  11. #8
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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Da hab ich irgendwie so meine Zweifel dran . . .
    Meinst du, es geht noch schlechter?
    Ich halte das für ausgeschlossen.

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