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Thread: Internationale Hausdurchsuchungen & Verhaftungen bei kino.to

  1. #16
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    [update] 28.11.2011

    Weitere Anklage im Fall kino.to

    Im Verfahren gegen das Streamingportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine weitere Anklage erhoben. Bei dem Beschuldigten handle es sich um einen Mann aus Zwickau, der bei kino.to für Organisation und Betreuung der Server zuständig gewesen sein soll, heißt es in einem vorab veröffentlichten Bericht des Spiegel. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein sagte dem Nachrichtenmagazin zudem, dass bei den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Chef der illegalen Plattform ebenfalls bald mit Anklage-Erhebung zu rechnen ist.
    Quelle: heise online - Weitere Anklage im Fall kino.to

    Das was mich daran interessiert ist wie man sie verurteilen wird um quasy als abschreckendes Beispiel für ähnliche Portale zu fungieren...

    mfg

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  2. #17
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    Das was mich daran interessiert ist wie man sie verurteilen wird um quasy als abschreckendes Beispiel für ähnliche Portale zu fungieren...
    du erwartest dass ein exempel statuiert wird?
    ja, das wäre den behörden sicher recht. aus rechtlicher sicht allerdings fraglich
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  3. #18
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    du erwartest dass ein exempel statuiert wird?
    Nein ich erwarte garnichts, sondern mich interessiert nur ob sie dieses als "Exempel" für ähnliche Plattformen anwenden werden

    Was ich mir persönlich wünschen würde wäre eine Legalisierung zum Filesharing natürlich in einem annehmbaren Maße (Pauschalflat zb. max. für Musik und Movies 15€ pro Monat) für alle betroffenen Seiten.
    Dann wäre zwar wieder einiges mehr an Rechtsanwälten auf den freien verfügbaren Arbeitsmarkt aber verhungern dürften sie schon nicht nach dem sie ein Rekordjahr nach dem anderen in der Abmahnindustrie erlebt haben. Mich wundert es das diese Abmahnmafia nicht an die Börse gegangen ist bei ihrem florierenden Umsatz...

    Sorry das ich etwas vom Thema abtrifte :p


    mfg

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  4. #19
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    33-Jähriger wurde zu Haftstrafe verurteilt

    Das Amtsgericht Leipzig hat den 33-jährigen Webdesigner Marcus V. zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen gemeinschaftlich begangener und gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in über einer Million Fälle verurteilt.
    Der ehemalige Mitarbeiter des Videostreaming-Portals Kino.to hatte im Vorfeld ein umfassendes Geständnis über seine Tätigkeiten und Aufgaben abgelegt. Den offiziellen Bekanntmachungen zufolge wird davon ausgegangen, dass der Verurteilte ein Mittäter auf mittlerer Ebene war.
    In der Urteilsbegründung teilte der Vorsitzende Richter des Prozesses seine Ansichten mit. In seinen Augen ging es bei Kino.to rein darum, möglichst viel Geld zu machen. Überdies ist die Rede von einem hochkriminellen und profitorientierten System.
    Quelle: Kino.to: 33-Jhriger wurde zu Haftstrafe verurteilt - WinFuture.de

    Son nun ist auch das erste Urteil raus, es scheint so das es keine Bewährung gibt trotz Geständnisses. Also scheint man doch die harte Linie zu fahren um quasy ähnlichen Portalen die Linie zu zeigen...

    mfg

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  5. #20
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    Als Kinderschänder hätte er bestimmt weniger bekommen...
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    Snitlev (08.12.11) , Freak69 (05.12.11)

  7. #21

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    Quote Originally Posted by C3PO View Post
    Als Kinderschänder hätte er bestimmt weniger bekommen...


    selten sinnloser kommentar. dazu noch falsch: gewerbliches ausmaß. hohe krimelle energie. mitgliedschaft einer bande. diese punkte führten zum strafmaß.

    der typ, der sich den "kinderschänder vs. raubkopierer" vergleich ausgedacht hat, sollte öffentlich wegen seiner ignoranz/dummheit ausgepeitscht werden.

    und die troll-jünger, die den mist noch weiter verbreiten sind auch keinen deut besser. zumindest was das intellektuelle niveau angeht.
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  8. #22
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    Zweites Urteil: Kino.to Administrator bekommt drei Jahre Haft

    Die zweite Verhandlung im Fall Kino.to ist beendet und ein Urteil gesprochen. "Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Millionen Fällen" wurde ein 27-jähriger KFZ-Mechaniker zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

    Die Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverfolgungen (GVU) zufolge war der Angeklagte, Martin S., bei Kino.to seit August 2009 als Hauptadministrator tätig und betrieb einen Filehoster mit zuletzt über 16.000 Raubkopien. Diese konnten ausschließlich über die Verlinkung mit dem Online-Portal gefunden und von Nutzern betrachtet werden.
    Darüber hinaus war Martin S. für die externe Kommunikation mit Nutzern im Forum und für die interne Kommunikation mit Uploadern und Freischaltern verantwortlich, durch die die Raubkopien auf das Portal gelangten. Durch Kino.to verdiente der aus Leipzig stammende Verurteilte 400.000 Euro in zwei Jahren, von denen ihm nach Abzug der Betriebskosten in etwa die Hälfte übrig blieb. Einnahmen erwirtschaftete Martin S. beziehungsweise Kino.to der GVU zufolge überwiegend aus Abofallen.
    Quelle: Zweites Urteil: Kino.to Administrator bekommt drei Jahre Haft - NETZWELT

    So nun wurde auch hier das Urteil ähnlich dem ersten ausgesprochen, zum Urteil wurde ja hier schon einiges gesagt, ich halte es eher damit lest meine Signatur, dann versteht ihr wie ich darüber denke (Ich werfe unserer Strafsprechung immer noch vor, dass man wirtschaftliche Staftaten über menschlich-körperliche Straftaten stellt, was nach meinem Empfinden falsch ist)...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 08.12.11 at 11:55.

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  9. #23

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    mabuse (08.12.11)

  11. #24
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    Quote Originally Posted by Hush View Post
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    Zumindest habe ich eine Meinung und dazu stehe ich auch, und kann diese auch nach besten Gewissen vertreten.

    mfg

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  12. #25

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Zumindest habe ich eine Meinung und dazu stehe ich auch, und kann diese auch nach besten Gewissen vertreten.
    dito. rechtstaat ist mal wieder das thema.
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  13. #26
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    selten sinnloser kommentar. dazu noch falsch: gewerbliches ausmaß. hohe krimelle energie. mitgliedschaft einer bande. diese punkte führten zum strafmaß.

    der typ, der sich den "kinderschänder vs. raubkopierer" vergleich ausgedacht hat, sollte öffentlich wegen seiner ignoranz/dummheit ausgepeitscht werden.
    naja manchmal wundert man sich schon welche schwerpunkte in einem sog. rechtsstaat offenbar gesetzt werden
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  14. Who Said Thanks:

    mabuse (12.12.11) , Snitlev (09.12.11)

  15. #27
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    Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to

    Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
    Der Angeklagte habe das Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert, meldet die GVU mit Bezug auf die Urteilsbegründung. Allen Mitarbeitern von Kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen vonstatten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtsverletzungen nicht geduldet werden können", zitiert die Organisation der Filmbranche den Vorsitzenden Richter. Der habe darüber hinaus festgestellt, dass beim Streaming von Inhalten eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde.
    Der Verurteilte sei für Anmietung und Betrieb von Servern im Ausland verantwortlich gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus habe der 47-Jährige einen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen sein sollen. Der Mann soll seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro durch Werbung und Provisionen für Abofallen erzielt haben, davon sei etwa die Hälfte als Gewinn geblieben.
    Quelle: heise online - Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to


    to be continued...

    mfg

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  16. #28
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    [update] 12.04.2012

    Gefängnisstrafe für Programmierer von Kino.to

    Drei Jahre und zehn Monate Haft für Bastian P.

    Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.
    Bei dem Filmportal handele es sich um die schwerste bisher bekannt gewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer des illegalen Portals der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.
    Allerdings hätten das umfassende und vollständige Geständnis des Angeklagten und seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes gehabt. Das Gericht sprach sich für die Unterbringung im offenen Vollzug aus. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-Jährige unter Auflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frühzeitige Geständnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.
    Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient.
    Quelle: : Gefängnisstrafe für Programmierer von Kino.to - Nachrichten Print - WELT KOMPAKT - WELT ONLINE

    So damit ist jetzt auch dieses Kapitel geschlossen und der Hauptangeklagte rechtskräftig verurteilt.

    mfg

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  17. #29
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    Kino.to-Gründer verurteilt

    Ein Jahr nach der großangelegten Razzia gegen Kino.to ist der Gründer und Chef des Streaming-Portals wie erwartet zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig befand den 39-Jährigen am Donnerstag der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig. Über das Portal waren tausende illegal kopierte Filme erhältlich. "Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekannt gewordene gewerbsmäßige Urheberechtsverletzung war", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel.
    Der Kopf des Kino.to-Teams hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Das war Bedingung für eine Absprache über das Strafmaß, die das Gericht angeregt hatte, um das Verfahren zügig zu Ende bringen zu können. Ohne Geständnis und die Absprache hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen, meinte Nickel, der auch befürwortet, dass Dirk B. seine Strafe im offenen Vollzug abbüßen kann. Ins Gefängnis muss der 39-Jährige erst einmal nicht. Nach einem Jahr in Untersuchungshaft setzte das Gericht den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug.
    Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Rund 3,7 Millionen Euro sollen "abgeschöpft" werden.
    Quelle: heise online | Kino.to-Gründer verurteilt

    Hier kommt wieder meine persönliche Meinung über unsere Rechtssprechung, ich will auch garnicht wieder damit anfangen da die meisten die mich hier kennen meine Art von Gerechtigkeit kennen
    Aber trotzdem bleibe ich bei meinen Standpunkt und sage ganz klar dass Wirtschaftsverbrechen wesentlich härter bestraft werden als Verbrechen gegen das Leben eines Menschen.
    Ein Menschenleben erzielt halt keinen Profit im Gegensatz zu Wirtschaftsdelikten...

    mfg

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  18. #30
    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Hier kommt wieder meine persönliche Meinung über unsere Rechtssprechung, ich will auch garnicht wieder damit anfangen da die meisten die mich hier kennen meine Art von Gerechtigkeit kennen
    die frage ist doch, wie du darüber denken würdest, wenn du kein "konsument" von raubkopien wärst. die menschen verharmlosen nur zu gerne das, was sie selbst machen. der törichte kinderschänder von nebenan wird sich sicherlich auch denken, dass seine taten nicht so schlimm sind, wie alle behaupten.
    es muss nun mal klar sein, dass durch raubkopien irgendjemand "beklaut" wird...wer, wie viele und wie wohlhabend er auch ist, spielt hierbei keine rolle. wenn dann noch jemand die tat vorsätzlich millionenfach begeht, erscheint die strafe nicht wirklich hoch...


    btw. es scheint leider immer noch eine hohe kunst zu sein, dinge objektiv zu betrachten ;-)
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