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Thread: Internationale Hausdurchsuchungen & Verhaftungen bei kino.to

  1. #1
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    Internationale Hausdurchsuchungen & Verhaftungen bei kino.to

    Am heutigen Mittwoch hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden einen konzentrierten Schlag gegen das Online-Videostreaming Portal kino.to durchgeführt. Unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen.
    Weiterlesen

    Ich bin mal sehr gespannt wie es hier weitergeht.
    Dass dieser Tag kommen würde war nur eine Frage der Zeit.



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  2. #2
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    Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?

    Ermittlungen gegen kino.to – Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?

    Heute hat die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen mitgeteilt, dass die Betreiber der illegalen Streamingplattform kino.to verhaftet worden sind. Zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern sind offenbar durchsucht worden. Für die ca. vier Millionen Nutzer der Plattform stellt sich nun die Frage, inwiefern sie mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
    Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird: “Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.”
    Letztlich müsse man sich auch fragen – so Solmecke weiter – welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern. Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider – also z.B. die Deutsche Telekom – ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also wenn überhaupt nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform kino.to genutzt haben.
    Die Filmindustrie vertritt – anders als Rechtsanwalt Christian Solmecke – die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen.
    Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf 100 Euro gem. § 97 a Abs 2 UrhG gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit ca. 10 Euro orientieren dürfte. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten werden zwar in den tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. Beim Filesharing liegt jedoch – anders als bei kino.to – der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen sondern in den Tauschbörsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird.
    Es folgt ein Frage-Antwort Interview mit RA Solmecke:

    Spoiler 1. Ist das Abrufen von Filmen über kino.to illegal? Gibt es rechtskräftige Entscheide, da man immer wieder verschiedene Meinungen zu dem Thema hört? Mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man sich hier Filme anschaut?:

    Um es ganz klar zu sagen: Das Anbieten der Filme ist höchst illegal. Ob das reine Konsumieren illegal ist, ist unter Juristen sehr umstritten. Ich bin der Ansicht, dass sich die Nutzer nicht strafbar machen. Allerdings muss nicht alles was nicht strafbar ist auch redlich sein. Illegal kann allerdings bereits das Verlinken der Seite selbst sein. Hilfreich wäre es, wenn der Gesetzgeber in Punkto “Streaming-Portale” Rechtssicherheit schaffen könnte. Bislang ist mir kein Fall bekannt, in dem gegen Nutzer von Livestream-Portalen vorgegangen worden ist. Denkbar ist, dass der Nutzer eine Lizenzgebühr zahlen muss. Das ist der Preis, den er hätte zahlen müssen, wenn er den Film auf legalem Weg erworben hätte (Kauf, Videothek.Kinoeintritt). Aus meiner Sicht macht es übrigens einen großen Unterschied, ob sich ein User ein Video nur anschaut oder ob der den Film auch herunterlädt. Der Download offensichtlich rechtswidrig verbreiteter Filme ist auf jeden Fall illegal. Das Anschauen eines Streams aus meiner Sicht nicht.


    Spoiler 2. Wie sieht es mit Bundesliga-Übertragungen im Internet aus, die etwa über chinesische Anbieter laufen und man per Software anschauen kann?:

    Prinzipiell gelten hier die selben rechtlichen Regelungen wie bei den anderen Streaming Portalen. Wenn allerdings eine Zusatzsoftware benötigt wird, um die Bundesliga-Übertragungen anzuschauen, dann ist höchste Vorsicht geboten! Oftmals handelt es sich dabei um so genannte P2P-Software. Das ist die gleiche Technologie, die auch bei Filesharing-Börsen zum Einsatz kommt. Ohne es zu wissen, konsumiere ich dann die Fernsehübertragung nicht nur, sondern verbreite sie gleichzeitig auch noch weiter. Das ist strengstens verboten.


    Spoiler 3. Darf ich Inhalte in Mediatheken wie die des ZDFs herunterladen oder aufzeichnen?:

    Das ist zu privaten Zwecken erlaubt. Letztlich ist das mit dem Aufnehmen einer Fernsehsendung vergleichbar. Diese Handlungen sind vom Recht auf Privatkopie gedeckt.


    Spoiler 4. Ist es illegal, per Proxy Netzsperren zu umgehen und auf Seiten wie etwa [url=http://www.hulu.com]Hulu - Watch your favorites. Anytime. For free.[/url] Inhalte anzuschauen, die eigentlich nur für User aus den USA zur Verfügung gestellt werden?:

    Hier stellt sich die Frage, ob eine Proxy-Sperre eine wirksame Zugangssperre darstellt. Aus meiner Sicht darf das wohl bezweifelt werden. Letztlich kann dieser Fall allerdings kaum nach deutschem Recht beurteilt werden. Da es sich bei hulu.com um einen Anbieter aus den USA handelt, dürfte auch das dortige Rechtssystem greifen.


    Spoiler 5. Angenommen, ich nutze Onlinebörsen wie kino.to, börse.bz oder ähnliche Angebote – mache ich mich nun strafbar oder nicht?:

    Unter Juristen ist derzeit umstritten, ob die reine Nutzung von Streaming-Angeboten illegal ist. Normalerweise wird bei solchen Diensten keine Kopie eines Werkes angefertigt. Damit findet auch keine Handlung statt, die im Sinne des Urheberrechts relevant wäre. Um allerdings überhaupt erst die technische Abspielbarkeit zu ermöglichen, werden Teile eines Films im so genannten RAM des Computers gepuffert. Umstritten ist nun, ob diese winzige Kopie, die nur aus technischen Gründen erfolgt, schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. Ich bin der Ansicht, dass das nicht der Fall ist.


    Spoiler 6. Sind überhaupt schon einmal Online-”Schwarzseher” verurteilt worden?:

    Bislang sind die Konsumenten von solchen Streaming-Angeboten meines Wissens noch nicht abgemahnt worden. Das liegt insbesondere daran, dass die IP-Adressen der Nutzer nur dem jeweiligen Streaming-Anbieter bekannt sind. Klar ist, dass die Betreiber solcher Webseiten selbst hoch illegal agieren. Entsprechend scharf werden sie auch von der Filmindustrie verfolgt. Solange sie jedoch nicht gefunden werden, können sie auch keine IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben.


    Spoiler 7. Warum ist zwar das Anbieten, nicht aber das Anschauen selbst illegal?:

    Wer Filmwerke im Internet anbietet, fertigt meist eine Kopie davon an. Außerdem stellt auch das Anbieten selbst eine urheberrechtlich relevante Handlung dar. Diejenigen, die einen Film über die Streaming-Portale nur konsumieren, fertigen – wie oben dargelegt – keine Kopie im eigentlichen Sinne an. Insofern ist aus meiner Sicht nur das Angebot, nicht aber der Konsum illegal.


    Spoiler 8. Was aber hat es dann mit den Abmahn-Schreiben findiger Anwälte auf sich, die Filesharer immer mal wieder erhalten? Woher wissen diese Anwälte, dass ein User illegal gehandelt hat, wie kommen sie an die Daten?:

    In den Filesharing Verfahren ist die Sachlage komplett anders. Gängige online Tauschbörsen funktionieren so, dass die Nutzer ein herunter geladenes Werk schon dann wieder anbieten, wenn der Download noch nicht komplett abgeschlossen ist. Dabei erfolgt das Angebot zunächst einmal an jeden anderen Nutzer, der sich ebenfalls in der gleichen Tauschbörse befindet. Bietet man nun – quasi am anderen Ende der Leitung – die Musik ausgerechnet den Fahndern der Musikindustrie an, müssen diese nur noch die IP-Adresse protokollieren und zurückverfolgen.


    Spoiler 9. Was raten Sie der wachsenden Zahl der Umsonst-Film-Freunde – aus juristischer Sicht?:

    Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass der Konsum von Streaming-Angeboten legal ist, so kann ich nur von dieser Handlung abraten. Letztlich handeln jedenfalls die Seitenbetreiber selbst höchst illegal. Diese illegalen Machenschaften sollten keinesfalls unterstützt werden.


    Quelle: Ermittlungen gegen kino.to




    So ich denke mal das hier jetzt alles an Aufklärungsbedarf zu der rechtlichen Lage für die Nutzer dieses Streaming Dienstes kino.to enthalten sein dürfte.
    Wer betroffen ist kann sich natürlich für eine kostenlose Selbsteinschätzung telefonisch bei Christian Solmecke | Anwalt für Medienrecht - Kanzlei WBS Köln weiter informieren.

    Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass dieser Streamingdienst nicht der einzigste sein wird der auf der Agenda der GVU und Konsorten stehen wird...


    mfg

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    Es werden andere kommen, die den Job übernehmen.
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    kino.to: Polizeiaktion gegen Filmpiraten Update

    [Update: Die Sondereinheit ermittelt insgesamt gegen 21 Personen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber heise online. Gegen 14 Hauptbeschuldigte sei Haftbefehl erlassen worden. Während zwölf Verdächtige in Deutschland verhaftet wurden, sei eine Person in Spanien in Gewahrsam genommen worden. Nach einer weiteren Person werde noch gefahndet. Die Hauptverdächtigen haben den Angaben zufolge Wohnsitz und oder Büros im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Justiz. In Deutschland schlugen die Ermittler in Leipzig, Hamburg, Bremen, Nürnberg, Minden, Berlin und Zwickau zu.
    Einige der betroffenen Filehoster seien nach den Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft von den mutmaßlichen Betreibern des Portals selbst unterhalten worden, bestätigte der Sprecher. Während die Website selbst offenbar in Russland gehostet wurde, standen die Server einiger Filehoster auch in deutschen Rechenzentren, die am Mittwoch Besuch von der Polizei bekamen.
    Bei den Durchsuchungen von Wohnungen, Büros und Rechenzentren sind zahlreiche Unterlagen und Dateien beschlagnahmt worden, die nun ausgewertet werden. Vertreter der GVU waren bei der Polizeiaktion nicht dabei, sagte eine Sprecherin der Branchenorganisation in Berlin. Die GVU habe aber vor dem Strafantrag umfangreiche Ermittlungen angestellt, die schon deutliche Indizien auch auf beteiligte Personen erbracht hätten. Inzwischen ist die Website der GVU nicht mehr erreichbar. Die Organisation macht dafür einen Angriff verantwortlich
    Im Internet kursieren derzeit Bilder, die Auszüge eines Durchsuchungsbeschlusses gegen einen Saarbrücker Hoster zeigen sollen. Demnach richten sich die Ermittlungen auch gegen vier weitere Portale, die ebenfalls von den Beschuldigten betrieben worden sein sollen. Sollte es schließlich zu einer Anklage kommen, drohen den Betreibern Haftstrafen. Das Strafmaß für Bildung einer kriminellen Vereinigung reicht bis zu fünf Jahre.
    Die Ermittlungen der Justiz konzentrieren sich vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es bei der Generalstaatsanwaltschaft. Doch werde man die Rechtslage prüfen. Heise-Jusitiziar Joerg Heidrich hält es allerdings für "eher unwahrscheinlich", dass Nutzer von kino.to mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Die Rechtslage sei bei Streamingangeboten noch ungeklärt. Ohnehin sei unbekannt, ob bei Kino.to die
    IP-Adressen der User erfasst wurden. "Sicher ist nur, dass die Betreiber des Angebots mit harten Strafen zu rechnen haben, sofern sich der Verdacht des gewerbsmäßigen Handelns erhärtet.".]
    Quelle: heise online - kino.to: Polizeiaktion gegen Filmpiraten

    Das ganze kann noch zu einem Dominoeffekt werden...

    mfg

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    Um meinen vorherigen Post mal etwas zu erweitern:

    Es war selbstredend klar, dass die Betreiber irgendwann einmal gecashed werden und ja, selbstverständlich hat die Industrie auch das Recht dazu, dass muss man ehrlicherweise zugestehen. Doch wird das die Raubkopierer aufhalten? Ich denke, dass hier keiner daran glaubt. Warum auch? Es gibt schliesslich keine Alternativen. Immer noch soll man überhöhte Preise für den Kinoeintritt zahlen oder eine zu teure BluRay kaufen für ein Objekt, dass einen maximal 120 Minuten unterhält und dann im Schrank verschwindet. Selbstredend kann man auch warten, bis der Film im Free-TV ausgestrahlt wird, doch dann ist er meist geschnitten oder von Werbeblöcken und störenden Werbeeinblendungen versucht.
    Der Trend geht in Richtung Onlineportale und sonstige Optionen, die den Film auf Computerfestplatten holen. Dieser Trend wurde verschlafen, auch wenn die Industrie meint, es wäre ein ausreichendes Angebot vorhanden. Doch schaut man genauer hin, so entpuppen sich Plattformen wie iTunes als Schwindel, da dort kaum 1080p Inhalte angeboten werden, sondern qualitativ minderwertige Produkte. Oben drauf kommt das Problem, dass gerade die Filmwelt keine Innovationen mehr hervorbringt. Die x-te Fortsetzung oder die zehnte Neuauflage ist und bleibt uninteressant und lockt niemanden mehr wirklich unter dem Teppich hervor.

    Der Industrie fehlt es an Innovationen und an einem vernünftigen Kapitaleinsatz. Dieser wird stattdessen in unsinnige Kopierschutzmechanismen gesteckt und verpufft innerhalb einer Woche. 3-D ist ein guter Anfang, doch fehlen hier eindeutig die qualitativ hochwertigen Produkte. Doch nicht nur Filminnovationen fehlen sondern auch und vor allem Innovationen in der Distribution. So lange sich dies alles nicht ändert, wird sich auch die Szene der Raubkopierer nicht ändern. Diese besetzen eine Marktnische, die der industrielle Markt immer noch nicht in der Lage ist zu bedienen. Und so langsam entwickelt sich der Nischenmarkt aus der Nische heraus in den Massenmarkt.
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    mabuse (10.06.11) , Snitlev (10.06.11) , Instab (10.06.11) , Freak69 (09.06.11)

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    @LbA, hat es schon ganz richtig auf den Punkt gebracht, siehe dazu mal einen Bericht aus dem Focus:

    Das Versagen der Filmindustrie

    Die Aktion gegen das umstrittene Portal kino.to zeigt, wie hilflos die Filmindustrie auf die Bedürfnisse der Konsumenten reagiert. Denn kino.to hatte Millionen Nutzer – und war nicht das einzige Angebot dieser Art.


    Es ist ein aussichtsloser Kampf. Seit Jahren beobachtet die Filmindustrie, wie ihr traditionelles Geschäftsmodell ins Wanken gerät. Dank schneller Internetzugänge und neuer Videotechnologien wird es immer leichter, Filme ins Netz zu laden und dort auch zu konsumieren. Und es liegt auf der Hand, dass dabei Urheberrechte schnell auf der Strecke bleiben.
    Spoiler Symbol für veränderte Kultur:

    Das ebenso umstrittene wie populäre Portal kino.to ist ein Symbol für diesen Wandel. Es zeigt, dass illegale Kopien von Filmen zur Massenware werden können, wenn die Internetnutzer eine leicht zu bedienende Plattform finden, über die sich Hollywood-Blockbuster und TV-Serien ansehen lassen. Und obwohl es jedem Nutzer solcher Angebote klar sein dürfte, dass die hier kostenfrei angebotenen Inhalte nicht Teil einer legalen Online-Videothek sind, scheint das nur wenige zu stören: Angeblich soll kino.to vier Millionen Nutzer haben, zumindest sagen das die Ermittler.
    Jetzt ist kino.to offline – und es wird nichts an der neuen Konsumkultur im Netz ändern. Denn die spektakuläre Aktion gegen das deutschsprachige Portal hat zwar die Verhaftung der Betreiber und eine Schließung der Website zur Folge, doch im Netz gibt es Dutzende Portale, die ähnlich arbeiten und bald ebenso populär werden könnten. Wacklig mitgeschnittene Kinofilme, illegale Kopien von Vorabexemplaren großer Blockbuster, die Inhalte ganzer DVDs und Blu-ray-Scheiben, HD-Filme, TV-Serien aus dem US-Fernsehen: Mit ein paar Mausklicks findet jeder Internetnutzer schnell einen Dienst, der ähnliche Linklisten anbietet wie kino.to. Und schon kursieren im Netz erste Übersichten für solche Portale.
    Die Filmindustrie erlebt gerade das Dilemma, mit dem sich die Musikbranche schon seit Jahren auseinandersetzen muss: Die alten Vertriebsstrukturen für ihre Inhalte funktionieren im digitalen Alltag nicht mehr. Jahrelang gingen die Musiklabels mit harten juristischen Bandagen gegen illegale Kopien ihrer Werke in Tauschbörsen vor. Sie gewannen spektakuläre Prozesse gegen Anbieter wie den ehemaligen Filesharing-Dienst Napster oder die Suchmaschine The Pirate Bay – und mussten trotzdem einsehen, dass sich das Verhalten der Konsumenten gerade grundlegend ändert: Am Internet kommt die Unterhaltungsindustrie nicht mehr vorbei.




    Spoiler Von den Fehlern der Musikindustrie lernen:

    Die Musikbranche lernt ihre Lektion langsam. Nicht zuletzt der Erfolg von Apples Musikshop iTunes hat bewiesen, dass die Konsumenten durchaus bereit sind, für Inhalte zu bezahlen – vorausgesetzt, dass das einfach funktioniert und keine Beschränkungen auf den so gekauften Werken liegen. Die verzweifelten Versuche, Songs mit Kopierschutz zu versehen, gingen nach hinten los. Doch seit Apple darauf verzichtet, läuft das Geschäft.

    Inzwischen befindet sich das digitale Musikgeschäft in einer Transformationsphase: Die Zukunft liegt im Streaming von Musik, also der Möglichkeit für Kunden, gegen eine Pauschale so viel Musik aus dem Angebot zu hören, wie sie wollen. Innovative Dienste wie das noch nicht in Deutschland verfügbare Spotify oder der deutsche Klon Simfy zeigen, wohin die Reise geht.




    Spoiler Internet am Ende der Verwertungskette:

    Die Filmindustrie hingegen hängt dieser Entwicklung noch weit hinterher – zumindest in Deutschland. Zwar gibt es inzwischen zahlreiche Online-Videotheken, die legalen Zugang zu digitalen Filmen bieten, doch noch bleibt ihr Angebot weiter hinter dem zurück, was eigentlich möglich wäre. Denn noch setzt die Filmbranche auf eine Verwertungskette, die einen Film erst im Kino, dann auf DVD oder Blu-ray – und meist erst danach im Netz versilbern soll. Zudem sind vor allem TV-Serien aus anderen Ländern in Deutschland meist nicht in Online-Videotheken erhältlich. Fans von Produktionen wie „Mad Men“, „24“ oder „Lost“ müssen daher in der Regel auf den Deutschlandsart der in den USA bereits gelaufenen Staffeln warten oder sie als DVDs im Ausland bestellen. Bei kino.to und anderen Streaming-Portalen jedoch finden sich diese Sachen schon vorher – und sie werden ganz offensichtlich intensiv genutzt. Das sollte der Filmbranche zu denken geben.


    Quelle: Kino.to: Das Versagen der Filmindustrie - Internet - FOCUS Online

    Ich finde der Bericht spiegelt diese verfahrene "Machtlosigkeit" der Filmindustrie der momentanen Situation genau wieder.

    Anstatt sich zu freuen, das man kino.to hoch genommen hat, sollte sich die Filmindustrie mal lieber Gedanken über neue vernünftige Lösungsvorschläge machen wobei letztendlich alle profitieren könnten...

    ebenfalls ganz interessant,

    Das Internet bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, diese Hürde auf illegalem Wege zu umgehen. Die Betreiber von riesigen Linkverzeichnissen, die auf illegal kopierte Werke hinweisen, mögen in einer rechtlichen Grauzone operieren und sich auf das Suchmaschinen-Privileg berufen. Zum Verhängnis wurde den kino.to-Betreibern jedoch die persönliche Verquickung mit Filehostern: Internet-Diensten, auf denen die illegal kopierten Werke gespeichert waren, und bei denen die Nutzer Premium-Zugänge für höhere Verbindungsgeschwindigkeiten zahlen konnten. Zusammen mit der dort geschalteten Werbung (Glücksspiel, Porno) kamen mit mehreren Verzeichnissen und Filehostern offenbar hübsche Summen zusammen - ganz offensichtlich wurde hier mit den widerrechtlichen Kopien Geld verdient.
    Die nun verhafteten verdächtigen Betreiber konnten für die Versorgung mit neuem Stoff offenbar auf ein großes Netzwerk von Helfern zurückgreifen - die sogenannten Uploader. Die schaufeln die Raubkopien in Accounts bei den Filehostern und reichen die Links an Verzeichnisse wie kino.to weiter. Die Gruppe um kino.to soll extra Online-Dateispeicher zu diesem Zweck gegründet haben. Die Uploader wurden angeblich für ihre Dienste bezahlt.
    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...767560,00.html


    mfg
    Last edited by Snitlev; 10.06.11 at 12:51. Reason: update

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    LongbowArcher (11.06.11)

  12. #7
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    Das einzigste was man damit bezweckt ist hier wunderbar beschrieben,

    "Es war schrecklich", erklärte etwa der 32-jährige Serienjunkie Gernot B. gegenüber dem Postillon. "Ich war gerade mitten in der dritten Staffel von Big Bang Theory, als kino.to plötzlich ausfiel. So war ich gezwungen "big bang theory stream" zu googeln. Erst kurze Zeit später konnte ich mir die nächste Folge auf Movie2k.to ansehen."
    B. überlegt nun, ob er sich seine Lieblingsserien künftig nicht doch lieber illegal auf die Festplatte herunterlädt anstatt sie zu streamen, um derartige Zeitverluste ausschließen zu können.
    Auch Tine S. (24) aus Wittstock ist schockiert: "Wie schrecklich! Für meinen Filmabend musste ich gestern spontan auf Cine24.tv ausweichen. Da muss man sich erst wieder neu eingewöhnen. Die haben ja ganz andere Werbungen, die man erst wegklicken muss."
    Doch selbst die Zukunft anderer Streamingseiten wie etwa stream-tv, streamload, kinodeutschland.com, Mega-Stream, MovFilm.net, alluc.org oder G-STREAM ist unsicher.
    Quelle: Der Postillon: Razzia bei kino.to zwingt Millionen User, zwei Minuten nach neuer Streaming-Plattform zu suchen

    soviel dazu...

    update: Nun will die GVU mit Macht auch die User zur Rechenschaft ziehen, Ausgang weiter ungewiss, siehe

    GVU: Kino.to & Co. - Nutzung von Streams strafbar

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.
    Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.
    Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.
    Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.
    Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.
    Quelle: http://winfuture.de/news,63687.html


    Wollte mal direkt die GVU Seite aufrufen, scheint aber immer noch nicht erreichbar zu sein durch die Hackerangriffe
    Aber es ist doch klar und auch verständlich auf Seiten der GVU das diese sich nun miteinbringen und den Usern irgendwie strafrechtlich ein Bein zu stellen, ich denke aber da das ganze mit extrem viel Aufwand und Gesetzeslücken behaftet ist wird man es bei dem jetzigen Stand belassen und die User gehen frei aus (meine Vermutung), aber letztendlich müssen wir abwarten was passieren wird, denn das ganze soll ja auch ein Zeichen für ähnliche Angebote dienen, man will quasy ein Exempel statuieren um so allen andern zu zeigen was passieren kann.

    Auf jeden Fall werden die Maximal Strafen für die Betreiber und wohl auch auf die Uploader zukommen...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 12.06.11 at 13:17. Reason: update

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    Es sieht so aus das andere Streamingseiten ebenfalls offline gingen, warum wird bisher nur spekuliert.

    Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline

    Mit der Ermittlungsaktion gegen Kino.to konnte die Filmbranche das derzeit größte deutschsprachige Link- bzw. -Streamingportal für Filme vom Netz nehmen, doch es war beileibe nicht das einzige. Mindestens ein halbes Dutzend weitere Seiten standen Gewehr bei Fuß, um die hunderttausenden täglichen Nutzer mit ihren vergleichbaren Streaming- bzw. Link-Diensten mit urheberrechtlich nicht lizenzierten Filmkopien zu beglücken.


    Seit Kurzem ist auch das sehr ähnliche Movie2k.to und weitere sogenannte Streamhoster nicht mehr zu erreichen. Schon brodelt die Gerüchteküche: Während die einen vermuten, Movie2k.to sei dem Ansturm der heimatlosen Kino.to-Nutzer nicht gewachsen, gehen andere von weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden aus.
    Auf Nachfrage bei der GVU erhielt heise online die Auskunft, dass es über Pfingsten keine weitere Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegeben habe. Dort hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) am 28. April gegen die Betreiber von kino.to Strafanzeige gestellt. Es habe allerdings Hinweise gegeben, dass Kino.to und Movie2k.to eng zusammen gearbeitet hätten, möglicherweise habe sogar weitgehende Persionalunion bestanden, sodass das Portal nun, da die Betreiber in Gewahrsam seien, nicht mehr funktioniere. Andere Quellen behaupten, dass die Movie2k.to-Server aufgrund einer dDoS-Attacke nicht mehr zu erreichen sei, weil die Server mit zigtausenden Anfragen geflutet würden.
    Quelle: heise online - Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline

    Warten wir mal ab, was da noch so alles passieren wird...

    mfg

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    wundert mich ehrlich gesagt dass die streamingdienste so erfolgreich sind. jegliche streamingerfahrungen meinerseits waren bisher alles andere als toll.
    herkömmliche downloads sind meines erachtens nach in allen punkten überlegen.
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  16. Who Said Thanks:

    mabuse (04.07.11) , Freak69 (16.06.11) , v6ph1 (15.06.11)

  17. #10
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    Quote Originally Posted by Instab View Post
    wundert mich ehrlich gesagt dass die streamingdienste so erfolgreich sind. jegliche streamingerfahrungen meinerseits waren bisher alles andere als toll.
    herkoemmliche downloads sind meines erachtens nach in allen punkten ueberlegen.
    Die Leute denken, dass Streaming nicht illegal ist.

    Und außerdem erzählen ja die Medien immer von den bösen Tauschbörsen.
    Und OCHs sind (ohne jD) bei größeren Dateien recht unpraktisch - und dank der Wartezeiten oft recht langsam.

    @Topic, @Snitlev:
    Ich vermute bei dem anderen Portal eher zuviele Zugriffe und evtl. dDoS-Angriffe der Mafiaa.

    mfg
    v6ph1

    PS: Heute war bei mir in der Zeitung ein Interview mit so'ner GVU-Tante - Soviel Unsinn hab ich lange nicht mehr gelesen.
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  19. #11
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    Diese Dienste sind so erfolgreich, weil es auch eine 21 Jährige schafft, für die sonst nur Party, Alkohol und Feiern wichtig ist, sich dort einen Film anzuschauen. Kurz gesagt: Diese Streamingdienste sind absolut Idiotensicher und ist für solche Leute die einzige Möglichkeit um selbstständig an solches "Material" zu gelangen.


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  20. Who Said Thanks:

    Roberthep (13.11.20) , Freak69 (16.06.11) , mabuse (16.06.11) , v6ph1 (15.06.11)

  21. #12
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    Es gibt noch ne lustige Annekdote am Rande dazu:
    Abmahnung an Land Sachsen in Sachen kino.to » netzpolitik.org
    Wie ja allgemein bekannt ist, wurde in der letzten Woche die Online-Plattform kino.to im Rahmen einer groß angelegten Razzia stillgelegt. Auf der Seite war dann ein Warnhinweis zu sehen. Sonst bot die Seite keinerlei Funktion mehr.

    …auch nicht die Funktion einen Impressums, weshalb die Betreiber von Cineastentreff.de nun das Sächsische Staatsministerium des Inneren abgemahnt haben.
    Der originale Beitrag bei cineastentreff.de: Fall kino.to: Cineastentreff.de mahnt Land Sachsen ab - Porträt 8924

    Und die Abmahnung im Volltext: http://www.cineastentreff.de/media/a...ng-15-6-11.pdf

    In dem Sinne: Treffer, Versenkt!

    mfg
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  22. Who Said Thanks:

    Roberthep (14.11.20)

  23. #13
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    Staatsanwaltschaft entdeckt Millionen-Konten

    "Der war kein Robin Hood": Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat erste Konten des mutmaßlichen kino.to-Betreibers beschlagnahmt. Offenbar hatte es der Mann mit der illegalen Filmseite zu einem beträchtlichen Vermögen gebracht.

    Nach dem Schlag gegen das illegale Internet-Filmportal kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen die Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden. Das erklärte am Wochenende die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd und bestätigte damit einen Vorabbericht des Nachrichtenmagazins Focus.
    Demnach stellten Ermittler auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten Dirk B. aus Leipzig zugeordnet werden, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm hochwertige Computertechnik sowie drei Luxusautos in Deutschland und auf Mallorca.
    Laut Focus fanden die Ermittler auf dem deutschen Konto eines anderen führenden kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro. Die Ermittler seien überzeugt, dass B. der Kopf der Bande ist. Er soll das Modell des Gratis-Kinos entwickelt und im Laufe der Zeit perfektioniert haben.
    Quelle: Illegales Filmportal - kino.to: Staatsanwaltschaft entdeckt Millionen-Konten - Digital - sueddeutsche.de

    Das einzigst dumme daran ist das er seine Konten nicht rechtzeitig aufgelöst hat bzw. seine Gelder vor der deutschen Justiz in Sicherheit geschafft hat.
    Ansonsten ist mir das relativ Banane wieviel Geld er mit der Seite verdient hat...

    mfg

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  24. #14
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    Werbepartner von kino.to bekommen Probleme

    Die Betreiber des viel besuchten Kinoportals kino.to konnten in den letzten Monaten vor der Schließung ihrer Seite einen zweistelligen Millionenbetrag durch Werbung verdienen. Jetzt will die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Werbepartner von kino.to vorgehen.
    Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins 'Focus' hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) berechnet, dass allein im letzten Jahr rund 14,6 Millionen Euro mit Hilfe von Werbung generiert werden konnten. Die GVU-Sprecherin Christine Ehlers erklärte, dass dies das erste Mal wäre, dass Unternehmen strafrechtlich belangt werden, die auf einer illegalen Website werben.
    Quelle: Werbepartner von kino.to bekommen Probleme - WinFuture.de

    Zu Recht würde ich mal sagen, denn hier hat man Werbung betrieben obwohl man wußte das es rechtlich bedenklich ist! Aber man hat das Risiko wohl gerne in Kauf genommen um so Profit zu erwirtschaften!
    Nun darf man sich nicht wundern das die Staatsanwaltschaft diese gierigen Werbepartner ebenfalls an die Wäsche will...

    mfg

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  26. #15
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    Verdächtiger im Fall um Kino.to festgenommen

    Am gestrigen Sonntag konnten Polizeibeamte der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) in der Nähe von Delmenhorst einen Verdächtigen im Fall der Videostreaming-Plattform Kino.to festnehmen, berichtet die 'GVU'.


    Der Mann befand sich laut dem veröffentlichten Bericht seit 8. Juni 2011 auf der Flucht. Es wird ihm nun vorgeworfen, als Betreiber eines Filehosters, über den angeblich im großen Stil Raubkopien von Filmen öffentlich verbreitet wurden, agiert zu haben.
    Abgesehen von Kinofilmen wurden auf den Servern des Filehosters auch älteren Spielfilme und TV-Serien abgelegt. Die Besucher konnten auf die jeweiligen Inhalte über Kino.to zugreifen, heißt es. Der Betreiber dieses Angebots soll darüber hinaus regelmäßig Geld an die Uploader für das Hochladen bezahlt haben.
    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen schreibt in einem veröffentlichten Artikel, dass der Verdächtige laut jüngst bekannt gewordenen Indizien kurz nach der Schließung des Filehoster-Portalsystems Kino.to eine von ihm betrieben Seite ausbaute und öffentlich darauf aufmerksam machte. Ende Oktober waren da beispielsweise über 40 Links zu aktuellen Kinofilmen, 4.500 Links zu älteren Spielfilmen und über 470 Links zu TV-Serien zu sehen.
    Um welche Webseite es sich hierbei konkret handelt, teilte die GVU nicht mit. Allerdings soll das Angebot dem Kino.to-Portal zum Verwechseln ähnlich gesehen haben.
    Quelle: Verdchtiger im Fall um Kino.to festgenommen - WinFuture.de

    so mal wieder ein paar News...

    mfg

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