Das Anbieten eines Films in einer Tauschbörse vor seiner Veröffentlichung auf DVD ist kein einfacher Fall einer Urheberrechtsverletzung. Deshalb greift auch die Deckelung der Anwaltskosten gemäß Urheberrechtsgesetz nicht.

Wann ist eine Urheberrechtsverletzung als einfacher Fall einzustufen, bei dem die Anwaltsgebühr für eine Abmahnung gemäß Paragraf 97a (2) des Urheberrechtsgesetzes auf 100 Euro begrenzt ist? Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung dieser Rechtsnorm mit Erläuterungen zurückgehalten und die Auslegung den Gerichten überlassen. Ein aktueller Beschluss des Berliner Landgerichts (Beschluss vom 3.3.2011, Az.: 16 O 433/10) macht die Höhe der Anwaltsgebühr nun am Verwertungsfenster für einen Film fest.
Im konkreten Fall war die Inhaberin eines WLAN-Internetzugangs wegen der unerlaubten Verbreitung eines Films abgemahnt worden. Sie sollte Anwaltskosten in Höhe von 651,80 Euro zahlen. Das verweigerte die Anschlussinhaberin und erklärte, zur fraglichen Zeit nicht zu Hause gewesen und nicht für den illegalen Upload verantwortlich zu sein. Im Auftrag der Rechteinhaber wurde sie daher verklagt.
Das Landgericht Berlin sah es als unerheblich an, ob die Besitzerin des WLAN-Anschlusses den Film selbst hochgeladen hatte. Sie sei für die Sicherheit des WLAN-Anschlusses verantwortlich, wie der BGH in seinem Urteil vom 12. Mai 2010 festgestellt habe. Sie hafte auf jeden Fall als Störerin, wenn sie nicht nachweisen könne, dass sie den WLAN-Zugang ausreichend gegen Missbrauch abgesichert habe. Das habe sie jedoch nicht darlegen können.
Spoiler Urteil des Oberlandesgerichts Köln:

In der Frage der Höhe der Anwaltsgebühren verneinte das Gericht, dass ein "einfach gelagerter" Fall im Sinne von Paragraf 97a (2) des Urheberrechtsgesetzes vorlag. Der illegale Upload sei zwar nach dem Kinostart des Films erfolgt, aber noch vor der DVD-Veröffentlichung. Den DVD-Verkauf stuft das Gericht als "eigene Nutzungsart" ein und verweist in diesem Sinne auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Dezember 2010. Urheberrecht: Urteil beschränkt "gewerbliche Haltbarkeit" von Werken - Golem.de


Quelle: Filesharing-Fall: Gericht untersagt Deckelung der Anwaltskosten - Golem.de


Das entscheidende dabei ist:
Die "relevante Verwertungsphase" für einen Film beginne mit dem DVD-Verkauf und nicht vorher, selbst wenn man diesen Film sich illegal auf einer Tauschbörse schon runtergeladen hat!


mfg