Wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) jetzt bekannt gab, wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen zum 1. Januar 2012 von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent sinken.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht zum Jahreswechsel eine Empfehlung gegenüber dem BMF über die Höhe des Höchstrechnungszinses aus. Sie hatte empfohlen den zulässigen Höchstrechnungszins für Neuverträge ab dem 1. Januar 2012 auf 2 Prozent zu senken. Auch der GDV hatte einer Anpassung in dieser Höhe zugestimmt. „Aufgrund des deutlichen Zins- und Inflationsanstiegs in jüngster Zeit sowie einer möglichen weiteren Zinsnormalisierung dank der positiven Konjunktur hätte die Absenkung auf 2 Prozent vollkommen ausgereicht“, erklärt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV.
Der Höchstrechnungszins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Kapital bildenden Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. In der Regel garantiert er dem Kunden die Verzinsung über die gesamte Laufzeit seines Vertrages. Das BMF bestimmt den zulässigen Höchstrechnungszins jährlich aufs Neue. Ursprünglich hatte das BMF die Herabsetzung des Zinses bereits zum 1. Juli 2011 vorgesehen, insofern haben die Empfehlungen des GDV und DAV zumindest teilweise Beachtung gefunden.
Quelle: Höchstrechnungszins sinkt | procontra-online

Das wichtigste ist das für alte Kunden/Bestandskunden sich nichts ändert, sondern nur für Neukunden ab den 01.01.2012 sollte jemand noch Intresse an dieser Art einer Versicherung haben wäre es ratsam sie noch dieses Jahr abzuschließen, wobei ich denke das die gute alte Form der Lebensversicherung längst ausgedient hat und es weitaus interessantere Anlageformen gibt...

mfg