Stimmt sogar habe ich dort nachgelesen siehe unten Grundgesetz-Verfassung
Grundgesetz und Verfassung
danke Dir„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche (die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei
der Gesetzgebung oder) die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
(Artikel 79, Abs. 3, Satz 1 [Änderung des Grundgesetzes])
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