Erneut wurde ein Uploader des beliebten One-Click-Filehosters Rapidshare abgemahnt. Der betroffene hatte das Filmwerk "Umständlich verliebt" auf den Filehoster geladen. Die Kanzlei Waldorf fordert für die Rechtsverletzung eine Gesamtsumme von über 2.000 Euro.
Filesharing via One-Click-Hoster ist mitunter ein gefährliches Spiel. Dies gilt zwar nicht für die Downloader, sehr wohl aber für die Uploader. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen berichtet, die Uploader diverser Filehoster betroffen haben. Nun liegt uns erneut eine Abmahnung vor, die einen Nutzer des One-Click-Hosters Rapidshare betrifft.
Der betreffende User hatte das Werk "Umständlich verliebt" bei Rapidshare hochgeladen. Anhand der Abmahnung der Kanzlei Waldorf ist anzunehmen, dass dies per Remote-Upload geschah. Die Quelle des Uploads: ein Server, den der betroffene Nutzer bei der OVH GmbH angemietet hatte. Die Kanzlei Waldorf hatte sich laut dem Schreiben zuerst an Rapidshare gewandt. Dort händigte man die zu den hochgeladenen Dateien zugehörigen IP-Adressen aus.
Quelle: gulli.com - news - view - Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro und Rapidshare Uploader abgemahnt – Abmahnkosten über 2.000 Euro | Abmahnung-Blog.de
Wenn ich schon wieder lese das es hier "unsere gute alte bekannte OVH GmbH" betrifft, tja dann sollte man sich nicht wundern, also Finger weg von OVH gehosteten Server die meistens ihren Standort in Frankreich haben.
mfg
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