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Thread: Deutschland erneut wegen Sicherungsverwahrung verurteilt

  1. #1
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    Deutschland erneut wegen Sicherungsverwahrung verurteilt

    Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg kritisiert die Gesetze in Deutschland scharf - und gibt Beschwerden von vier Straftätern statt.

    Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in vier Fällen die Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Diese Maßnahme sei ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention, hieß es in den Urteilen am Donnerstag in Straßburg.
    Ein Fall aus Bayern betraf die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Deutsche Gerichte hätten die Unterbringung eines Strafgefangenen zu Präventionszwecken nicht nachträglich anordnen dürfen, hieß es in einem Urteil. Die drei anderen betrafen die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus.
    Anders als eine Freiheitsstrafe dient die Sicherungsverwahrung nicht der Sühne der Schuld. Vielmehr soll die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern geschützt werden, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, aber im juristischen Sinn kein Fall für die Psychiatrie sind. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen.
    Geregelt wird die Sicherungsverwahrung durch Paragraf 66 des Strafgesetzbuches (StGB). Danach kann das Gericht bei gefährlichen Straftätern mit dem Urteil eine anschließende Sicherungsverwahrung anordnen (primäre Sicherungsverwahrung). Oder es hält die Möglichkeit einer Anordnung offen (vorbehaltene Sicherungsverwahrung). Juristisch umstritten ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die 2004 per Bundesgesetz eingeführt wurde. Sie wurde angewandt, wenn sich eine besondere Gefährlichkeit erst in der Haft herausstellte. Mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Neufälle im Grundsatz abgeschafft. Für Menschen, die jetzt schon in Haft sitzen, ist sie aber noch möglich.
    Quelle: Kriminalität - Deutschland erneut wegen Sicherungsverwahrung verurteilt - Politik - Hamburger Abendblatt

    Ganz ehrlich ich kann dieses überhaupt nicht nachvollziehen, Deutschland ist doch für Straftäter ein Schlaraffenland was unser Rechts und Strafsystem zu bieten hat!
    In welchem Strafvollzug kann man noch eine Ausbildung machen und fast alles bis auf den Einschluß machen, und eine so humanitäre Einrichtung geboten bekommen.

    mfg

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  3. #2
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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Ganz ehrlich ich kann dieses überhaupt nicht nachvollziehen, Deutschland ist doch für Straftäter ein Schlaraffenland was unser Rechts und Strafsystem zu bieten hat!
    Das hat etwas mit Rechtssicherheit zu tun:
    Ein Rechtsstaat (und als solcher versteht sich Deutschland), hat durch die Gesetze (und vorallem das Strafgesetzbuch) Regeln festgelegt, wie im Falle eines Rechtsbruchs zu handeln ist.
    Weiterhin gibt es noch ein weiteres wichtiges Prinzip, dem ein Rechtsstaat unterliegt:
    Es gelten für alle Verfahren die Rechtsvorschriften, wie sie zum Tatzeitpunkt vorlagen.
    Früher gab es keine Sicherungsverwahrung - also haben die Straftäter auch ein Recht, ohne selbige ihre Strafen zu verbüßen.
    Nachdem eine Strafe verbüßt ist, muss ein Straftäter wieder freigelassen werden.
    Und es gibt keine rechtliche Grundlage, diesen weiterhin einzusperren.

    Das hat nix mit Schlaraffenland zu tun - das ist nur die konsequente Umsetzung des Prinzips Rechtsstaat im Völkerrecht.

    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    In welchem Strafvollzug kann man noch eine Ausbildung machen und fast alles bis auf den Einschluß machen, und eine so humanitäre Einrichtung geboten bekommen.
    Strafen/Auflagen in Verfahren haben mehrere grundlegende Dinge zum Ziel:
    1. Abstrafung zur Verhinderung von Wiederholungstaten
    2. Abschreckung zur Verhinderung von Nachahmungstaten
    3. Resozialisierung

    Das Einsperren bei Gefängnisstrafen betrifft die Punkte 1 und 2.
    Die Ausbildung währenddessen betrifft Punkt 3.

    mfg
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  5. #3
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    Es ist das Prinzip der Menschenrechte und einer entsprechenden Rechtsprechung siehe das Grundgesetz in Deutschland gültig und innerhalb einer demokratische Gesellschaft sind Gerichte für die Bestrafung der Täter verantwortlich.... Rache oder Vergeltung in jeglicher Form von Selbstjustiz sind ethisch verwerflich.

    Die Akzeptanz der Menschenrechte ist notwendig in einer Demokratie damit wir als Gesellschaft nicht in eine Steinzeitmentalität verfallen und die Willkür um sich greifen kann insofern sind die ignoranten Gutmenschen sowie ihre Paranoia tendenziell nicht minder für das Allgemeinwohl gefährdend...

    Nosce Te Ipsum
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  6. #4
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    gut hierbei stellt sich die Frage, ob die Täter weiterhin gefährlich für andere sind.

    Wenn ja, dann müssen diese auch bestraft werden.

    Mfg Dagon

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  8. #5


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    die Sicherungsverwahrung ist eine unnoetige/uebertriebene Massnahme, ihre Einfuehrung allein spricht deutlich ueber dem schlechten Zustand der Menschenrechte, ein anderes Beispiel dafuer ist die beschraenkte Meinungsfreiheit in Bezug auf spezifische Themen, usw. - wie erraten, das ist nicht alles, es kommen bald weitere Einschraenkungen (des Freiheits/Rechte) im verschiedene Formen/Weise, auch von EU gefoerdert/protegiert

    Quote Originally Posted by Dagon
    gut hierbei stellt sich die Frage, ob die Täter weiterhin gefährlich für andere sind.

    Wenn ja, dann müssen diese auch bestraft werden.
    nur zu, lass es dem sgn. Gutachter (dh. Pauschalschaetzer, die den entsprechenden Rechtsweg umgehen) bestimmen wer in irgendwelche Weise gefaehrlich scheint, schon bald koennte jeder dran sein


    mehr zum Thema:

    http://www.sb-innovation.de/showthre...threadid=21835
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  9. #6
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    alles blah, blah, blah für mich, meiner Meinung nach gehören Kriminelle verurteilt und bestraft ohne wenn und aber, wenn ich schon sehe das Mörder hier teilweise mit 10 oder 15 Jahren wegkommen könnte ich kotzen!

    Wenn ich jetzt sehe das als hochgradig gefährlich eingestufte Vergewaltiger und Kinderschänder auf Grund eines Gerichtsbeschlusses freigelassen werden "müssen" bin ich sehr enttäucht und kann nur hoffen das dieses gut geht, laut psychologischen Gutachten gelten diese 4 Straftäter als stark rückfällig was ihre Gewaltbereitschaft betrifft!

    Sollte es zu einem Gewaltakt eines dieser Straftäter kommen und dadurch Menschen verletzt oder sogar getötet werden, möchte ich mal wissen wer dafür die Verantwortung übernimmt,
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird dieses bestimmt nicht tun...

    mfg

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  10. #7

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    Wir alle tragen dafür Verantwortung und bestraft werden die Täter doch.
    Willst du etwas ändern, dann ändere das Grundgesetz.

    Alles andere wurde bereits sachlich und ausführlich von v6 und Se7en dargelegt!
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  11. #8
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    @LbA: Wir alle tragen dafür Verantwortung und bestraft werden die Täter doch.
    Bin wohl zu altmodisch für sowas, ich will und werde dafür keine Verantwortung tragen!
    nach meinen Empfinden habe ich auch alles gesagt und über gerechte Strafe möchte ich mich hier nicht auslassen, denn jemand der anderen bewußt das Leben nimmt hat nach meinem Verständniss kein Recht auf ein eigenes Leben verdient!

    Aber ich denke um das weiter auszuführen lassen wir das lieber, da wir hier mit Sicherheit nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, die meisten hier kennen meine Meinung zu dem deutschen Strafrecht...

    mfg

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  12. #9
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    Es gilt haltmal das Grundgesetz und da wir nicht wollen, dass willkürlich geherrscht und entschieden wird, muss alles seine Regeln haben.

    in einigen Sachen mag es zwar wehtun auf moralischer Seite, weil auf den ersten Blick sinnvolle Entscheidungen niht getrofefn werden können. Auf den zweiten Blick schützen diese Rechte alle.

    Mfg Dagon

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  13. #10


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    Quote Originally Posted by Snitlev
    wenn ich schon sehe das Mörder hier teilweise mit 10 oder 15 Jahren wegkommen könnte ich kotzen!
    solche Zeitspannen sind schon heftig genug, Strafen sollten vernuenftig sein (auch 'Schuld an die Gesellschaft' hat seine Grenzen) - die die sich leichtsinnig mit diese Zahlen herumwerfen haben wahrscheinlich nie eine wirkliche laengere Haftstrafe erlebt (direkt), ausserdem es war auch nicht ihres Leben der 'weggenommen' war (indirekt), zudem, haetten sie ihre Meinung schnell geaendert wenn es um ihren eigenen Leib ging (direkt)

    Quote Originally Posted by Snitlev
    Bin wohl zu altmodisch für sowas
    naja, ist auch nur eine politische Floskel um die Verantwortungsstufe zu relativieren und Schuldgefuehle zu verbreiten

    Quote Originally Posted by Snitlev
    jemand der anderen bewußt das Leben nimmt hat nach meinem Verständniss kein Recht auf ein eigenes Leben verdient!
    bin mir jedoch sicher dass du eine andere Einstellung nimmst wenn es zB. um Soldaten geht - uebrigens, ein Recht auf Leben kann keiner 'verdienen', das Leben ist eine selbstverstaendliche Gegebenheit - dass sich einige Entscheidungen ueber dem Leben anderer erlauben ist etwas anderes

    Quote Originally Posted by Dagon
    Auf den zweiten Blick schützen diese Rechte alle.
    nicht unbedingt, Grundrechte schuetzen niemanden wenn sie nicht (oder nur mangelhaft) in der Praxis eingesetzt sind
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  14. #11
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    Wer als Mensch lebt insofern existiert unterliegt permanent allseits einem gewissem Lebensrisiko und prophylaktisch jedes Sicherheitsrisiko in der Konsequenz auszuschließen zu wollen ist einfach nur irrational ...Menschen sind nicht in ihren Verhaltensstrukturen exakt im voraus kalkulierbar.

    Eine lebenslange Freiheitsberaubung als die Normalität gesellschaftlich darstellen zu wollen erscheint in diesem Kontext mehr als nur Grotesk und das Gefahrenpotential lässt sich mit unmenschlichen populistischen Maßnahmen nicht korrigieren geschweige denn minimieren.

    Wir können das Böse nicht durch die Willkür bekämpfen und wenn Sexualdelikte stattfinden so werden diese oftmals im Schatten der Familie verübt oder gar in den Kirchen unsichtbar dort wo wir es nicht sehen wollen oder können.

    Nosce Te Ipsum
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  15. #12
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    Quote Originally Posted by slikrapid View Post
    bin mir jedoch sicher dass du eine andere Einstellung nimmst wenn es zB. um Soldaten geht - uebrigens, ein Recht auf Leben kann keiner 'verdienen', das Leben ist eine selbstverstaendliche Gegebenheit - dass sich einige Entscheidungen ueber dem Leben anderer erlauben ist etwas anderes
    Das macht schon einen Unterschied wenn ich als Soldat Pflichten für mein Vaterland und zum Eigenschutz Waffengebrauch anwende auch mit der Absicht den Feind damit zu töten ist es für mich anders als wenn jemand aus purer Mordlust bzw. Habsucht jemand unschuldigen und vor allen wehrlosen tötet...

    Natürlich kann man nun auch über das Thema "Soldat" streiten und diskutieren, aber das führt am Thema vorbei!


    mfg

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  16. #13
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    Im Grunde genommen sind die Ursachen sehr vielschichtig insofern komplex und eine Gesellschaft in der Aggressionen als Mittel zum Zweck propagiert oder sogar in ihren mannigfaltigen Ausformungen gefordert werden sollte sich der Konsequenzen sowie ihrer Verantwortung bewusst werden.

    Die Welt wird nicht explizit durch die Forderung eines höheren Strafmaßes oder dem potenzieren der Aggressionen den Strafräten und Gewalttätigen gegenüber besser somit sicherer im Gegenteil die Ursachen ändern sich dadurch nicht.

    Die uns täglich begegnende als normal empfundene Brutalität und Menschenverachtung innerhalb unserer sogenannten "Zivilisation" ist ein hohes Risiko für die weitere Entwicklung unserer Demokratie und des weiteren besteht eindeutig eine Differenz zwischen Straf und Triebtätern.
    Last edited by Se7Ven; 15.01.11 at 00:58.

    Nosce Te Ipsum
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  17. #14

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    Es zeigt nur eins wieder, die Politik doktort nur rum und schafft keine Gangbare Lösung, alles kostet Geld, die Entlassung und die Verwahrung für eins muss mann sich entscheiden, egal wie Unbequem die Wahrheit ist.
    Last edited by Stalin; 15.01.11 at 22:01.
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  18. #15
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    Priorität sollte in diesem Kontext der professionelle Gutachter haben und ein Psychiater der die Kompetenz mitbringt eine möglichst genaue Diagnose zu erstellen damit das konkrete Gefahrenpotential kalkulierbar bleibt ohne neue Opfer fordern zu müssen.

    Das bedeutet hinsichtlich der Täter allerdings eine präzise Analyse und damit ein präventives verbessertes Erkennungssystem sowie eine Differenzierung von Ersttätern oder Wiederholungstätern damit die Rückfallquote reduziert werden kann

    Nosce Te Ipsum
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