Streithähne sollen sich friedlich einigen
Die Regierung will Mediation durch Anwälte, Psychologen und Richter fördern. Ein Gesetz soll die außergerichtliche Streitkultur verbessern, Zeit, Geld und Nerven zu sparen und Anreize für eine einverständliche Konfliktbeilegung schaffen.
13. Januar 2011
Streitigkeiten sollen künftig häufiger einvernehmlich gelöst statt von Gerichten entschieden werden. Die Bundesregierung verabschiedete deshalb am Mittwoch ein Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte im vergangenen Juli die Inhalte dieses „Mediationsgesetzes“ vorgestellt. Demnach sollen die Streitschlichter neutral und unabhängig sein. Sie müssen zudem etwaige eigene Interessenkonflikte aufdecken und werden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Teilnahme bleibt für beide Streitparteien freiwillig; ein Mediator kann nur Lösungsvorschläge anbieten, aber keine Entscheidung fällen. „Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Regelungen würden zu einer Verbesserung der Streitkultur führen, und Gerichtsverfahren, „die viel Zeit, Geld und Nerven kosten“, könnten vermieden werden.
SpoilerVerankert wird auch die „gerichtsinterne Mediation“:
Die Koalition will dazu die bislang schon in mehreren Bundesgesetzen erwähnte Mediation durch ein eigenständiges Regelwerk ergänzen und in weiteren Verfahrensordnungen verankern. Zwar seien schon in zahlreichen Landesgesetzen „Schlichtungs-, Schieds- und Gütestellen“ vorgesehen, ferner gebe es Ombudsleute und Cleraringstellen, heißt es im Entwurf. Doch sollten Anreize für eine einverständliche Konfliktbeilegung geschaffen werden, um die Konfliktlösung zu beschleunigen, den Rechtsfrieden zu fördern und die Gerichte zu entlasten. Umgesetzt wird damit zugleich eine EU-Richtlinie, die allerdings nur für grenzüberschreitende Fälle verbindlich ist.
Mediatoren erhalten ferner das Recht, gegenüber Behörden die Aussage darüber zu verweigern, was die Streitparteien ihnen vertraulich mitgeteilt haben. Eine Einigung kann von einem Gericht für vollstreckbar erklärt werden, so dass sie anschließend von einem Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden kann. Kläger sollen außerdem künftig angeben müssen, ob sie den Versuch einer Mediation unternommen haben, damit Gerichte ihnen diese noch empfehlen können.Verankert wird auch die „gerichtsinterne Mediation“, die bereits an zahlreichen Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten (auch in der Berufungsinstanz) praktiziert wird. So hatte die Vorsitzende Richterin am Landgericht München I dem früheren Medienunternehmer Leo Kirch angeraten, in seiner jüngsten Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank zunächst vor einem anderen Richter am selben Gericht eine gütliche Einigung anzustreben; dieser Versuch scheiterte allerdings nach monatelangen Verhandlungen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußerte jetzt die Sorge, dass mit der Mediation durch Richter die eigentliche Aufgabe der Justiz in den Hintergrund gedrängt werde. Der Verband befürchtet zudem, dass Gerichtsverfahren in die Länge gezogen werden könnten.
Auf der einen Seite eine gute Sache um unsere Gerichte zu entlasten, aber ob es auch letztendlich hilfreich ist bleibt abzuwarten.
Aber ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren...
Es ist doch sowieso schon so, das nur über 600€ Streitwert ein Gericht sich wirklich einschaltet ?
Haben wir im moment, Streitwert 590€ von ner anzahlung einer Küche von 2008 die nicht geliefert wurde und auch nie schriftlich Storniert wurde bei dem Möbel Haus - Sie nennen es Schadensersatz, wir nennen es Vertraggsbruch - Gericht will keinen Termin machen sondern nur ein schriftliches Verfahren machen.
Jede Seite soll erklären und der Staatsanwalt kann entscheiden und das Urteil ist im schlimmsten fall nicht mal anfechtbar bzw. besteht keine Chance auf widersprech/revision...
Das soll nur verhindern das Arbeitslose zu ihrem recht kommen, das der Kleine Mann oder die Frau sich gegen Behörden und willkür zur wehr setzen können.
Mann beachte das jede 2 Entscheidung zugunsten eines Alg2 Empfänger ausgeht, würde mann dieses Modell der Schlichtung umsetzen, würde das bedeuten, das jemand der Für 10Euro oder auch weniger im monat eine Schlichtung über sich ergehen lassen muss, was dem Gesetzgeber und die Gerichte entlastet im ersten anschein, das Problem Leistungen aus dem Alg1 oder Alg2 werden nicht rückerstattet, wenn sich in der zwischenzeit etwas zu gunsten des Alg1 oder Alg2 Empfänger getan hat .
Das Bedeutet die Arge spielt auf Zeit der Empfänger geht lehr aus, so spart man Geld ein, was mann dem reichen wieder durch Vergünstigungen schenkt.
Es betrifft aber nicht nur die Argen die Profitieren, es Profitiert der, der eh schon in der regel geld hat , da er sich das Recht leisten kann.
Nicht Umsonst sehen einige das als 2 oder 3 klassen demokratie, 1 Klasse sind Politiker und die Wirtschaft bzw.Industrien, wer heute klagt gegen ein Unternehmen sieht sich immer mehr Bürokratie ausgesetzt, selbst einfachste Einsprüche sind heute für normale leute oft eine finazielle belastung bishin zur überforderung.
Gerade der Steuerverschwendung wird damit Tür und Tor geöffnet, da die Verwaltungen entscheiden wie und welchen Umfang dagegen Geklagt werden darf.
Oder nehmt euch die Rente als Beispiel hervor, der Staat spart an jeder Ecke nur nicht beim beamten, also werden mit hilfe der Mediatoren wieder nur Zeitfenster geschaffen, die Unötig sind und dem Kranken oder behinderten wieder zusätzlich Belasten, somit entstehen neue Kosten im gesundheitsbereich.
In Deutschland wird nie Freiwilligkeit herrschen, durch die Teilweise schwammige bis nicht nach zuvollziehbaren bestimmungen, Erlasse und den Verwaltungakt, ist es wie so oft viele Verlieren und einige Gewinnen.
Undso weiter undso weiter will euch nicht zustark Belasten.
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